Der Normvertrag für den Abschluss von Übersetzungsverträgen enthält die Normseite als Bezugsgröße für das Honorar.

Die Normseite ist im Übersetzernormvertrag mit maximal 30 Zeilen à maximal 60 Zeichen inkl. Leerzeichen definiert. Eine Teilung der Gesamtzeichenzahl durch 1800 Zeichen entspricht also nicht der im Normvertrag definierten Normseite. Die Formatierung sollte linksbündig, in nicht-proportionaler Schrift und ohne Silbentrennung am Zeilenende erfolgen.

Die Übersetzung folgt dem Zeilenfall des Originals: Neue Absätze, neue Zeilen sowie Leerzeilen werden ebenso übernommen wie der Seitenumbruch bei neuen Kapiteln. Leere Seiten des Originals werden nicht übernommen. Wenn die Nummern von Kapiteln oder Werkteilen im Original einzeln auf einer Seite stehen, wird das in der Übersetzung vermerkt, aber nicht gezählt. Jede angefangene Seite wird voll berechnet. Die abrechenbare Gesamtseitenzahl entspricht der letzten Seitenzahl des durchpaginierten Dokuments.

Siehe auch „Verlagsrecht & Musterverträge“ auf der Website des Börsenvereins des deutschen Buchhandels
sowie „Was ist und wozu dient die Normseite“ (PDF) von Burkhart Kroeber.

(23.11.2020)