Der VdÜ fragt bei seinen Mitgliedern in regelmäßigen Abständen anonymisiert Vertragsbedingungen ab. Die „Honorarumfrage Buch“ gibt einen Überblick über Verlagsverträge, Seitenhonorare, Absatz- und Lizenzbeteiligungen für die wichtigsten Genres und Sprachen.
 

Honorarumfrage Buch 2019/2020

Im Frühjahr/Sommer 2021 haben die Kolleginnen und Kollegen Daten für 1172 Verträge aus den Jahren 2019 und 2020 gemeldet. Leider ist erneut keine Trendwende zu beobachten: Die Normseitenhonorare sind im Mittel gerade einmal um 1 Cent auf 18,73 Euro gestiegen. In Zeiten zunehmender Inflation ist das besonders bitter. Seit 2001 hat das durchschnittliche Seitenhonorar damit fast 16 Prozent seiner Kaufkraft eingebüßt.

Nach § 32 Urheberrechtsgesetz haben Übersetzerinnen und Übersetzer Anspruch auf angemessene Vergütung. Der Bundesgerichtshof konkretisierte diesen Anspruch in mehreren Urteilen, in denen er Mindestsätze und Mindestschwellen für die Beteiligung an Verkaufs- und Nebenrechtserlösen festlegte. Nach wie vor jedoch unterlaufen viele Verlage diese Regelungen systematisch: So werden etwa bei den Verkaufsbeteiligungen (Erstausgabe) die Mindestvorgaben in 40 Prozent der Verträge nicht erreicht.

Nach der für die Übersetzerzunft eher folgenlosen Urheberrechtsreform 2021 stehen auf der Agenda des VdÜ noch etliche Punkte, die angetan wären, die prekäre Lage zu verbessern: Verbandsklagerecht,  branchenweite Vergütungsregeln und eine staatliche Übersetzungsförderung, die auch den Urhebern und Urheberinnen zugute kommt.

Anne Emmert für die Honorarkommission des VdÜ

Vollständige Honorarumfrage Buch 2019/2020 (veröffentlicht im September 2021)

Ältere Umfragen

Honorarumfrage Buch 2017/2018

Honorarumfrage Buch 2016

Honorarumfrage Buch 2015