Voraussetzung für die Aufnahme in den VdÜ ist eine
veröffentlichte oder vertraglich vereinbarte Literaturübersetzung,
die nicht durch Einsatz eigener Geldmittel erkauft sein darf
- Buch, Zeitschriftenbeitrag,
Theaterstück, Hörspiel, Drehbuch etc. Ob Sie das
literarische Übersetzen im Hauptberuf oder im Nebenberuf
ausüben, spielt keine Rolle.
Mitglieder des VdÜ gehören, als Bundessparte Übersetzer,
zugleich dem Verband deutscher Schriftsteller (VS) an und
sind damit Mitglieder der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft
ver.di.
Der Beitritt erfolgt über die Bundesgeschäftsstelle
des VS.
Der Gewerkschaftsbeitrag beträgt 1 % des Monatsdurchschnitts
der zu versteuernden Einkünfte aus Tätigkeiten im
Organisationsbereich von ver.di. Wenn Sie bereits Mitglied
in ver.di sind, können Sie als Anschlussmitglied
dem Übersetzerverband beitreten. In diesem Fall zahlen
Sie zusätzlich nur einen Spartenbeitrag.
Der Spartenbeitrag beträgt 30,- € pro Jahr. Wer
ihn noch nicht per Lastschrift bezahlt, dies aber zukünftig
tun möchte, lade sich das Formular für die dazu
nötige Einzugsermächtigung
herunter und schicke es ausgefüllt an die darauf angegebene
Adresse.
Ein Antragsformular für Ihre Aufnahme in den
VdÜ als PDF-Datei finden Sie HIER
Wir schicken Ihnen den Aufnahmeantrag zusammen mit weiteren
Informationen auch gerne zu,
eMail genügt: brigitte.grosse@literaturuebersetzer.de
Wenn Sie die genannten Voraussetzungen noch nicht erfüllen, aber schon die ersten Schritte auf dem Weg zum Literaturübersetzen
gemacht haben, können Sie Kandidat bzw. Kandidatin
des VdÜ werden.
Diese Möglichkeit steht Ihnen ab dem 1. Juli 2002 zur
Verfügung. Für nähere Informationen klicken
Sie bitte HIER |