Deutscher Übersetzerfonds
Richtlinien für die Vergabe von Arbeits- und Reisestipendien
Zweck des Deutschen Übersetzerfonds e.V. ist es, die
Kunst des Übersetzens zu fördern und damit der qualitätvollen
Vermittlung fremder Literaturen ins Deutsche, der Völkerverständigung,
der Sprachkultur und dem literarischen Leben zu dienen. Seinen
Zweck soll er insbesondere erfüllen durch die Vergabe
von Fördermitteln an Übersetzerinnen und Übersetzer;
sie werden mit dieser Förderung für die Qualität
ihrer bisherigen Arbeit ausgezeichnet.
Gefördert werden können Übersetzerinnen
und Übersetzer fremdsprachiger Werke ins Deutsche, sofern
die Übersetzung dieser Werke eine anspruchsvolle sprachliche,
literarische Gestaltung im Deutschen erfordert. Über
die Vergabe entscheidet eine fachkundige Jury.
Vergaberichtlinien
Voraussetzung für die Bewilligung eines
Arbeits- oder Reisestipendiums (d.h. Ersatz von Reisekosten)
ist ein entscheidungsreifer Antrag, der an die Geschäftsstelle
des Deutschen Übersetzerfonds e.V. zu richten ist.
Anträge können grundsätzlich alle Übersetzer
stellen, die ein fremdsprachiges Werk ins Deutsche zu übersetzen
haben und nicht Mitglieder des Vorstands oder einer Jury des
Deutschen
Übersetzerfonds e.V. sind.
Antragsteller sollten bereits zwei Übersetzungen
anspruchsvoller literarischer Werke veröffentlicht haben.
Für die Bewilligung eines Arbeits- oder Reisestipendiums
ist grundsätzlich ein Verlagsvertrag Voraussetzung. Reisestipendien
zur allgemeinen landeskundlichen Information können in
begründeten Fällen auch ohne konkretes Übersetzungsprojekt
beantragt werden. Die alternative oder kombinierte Bewerbung
für ein Arbeits- und Reisestipendium ist zulässig.
Der Verlagsvertrag soll nicht ohne triftigen
Grund zu Lasten der Übersetzerin oder des Übersetzers
von dem zwischen dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels
e.V./Verlegerausschuß und dem Verband deutscher Schriftsteller
(VS) in der IG Medien zuletzt vereinbarten Normvertrag
für den Abschluß von Übersetzungsverträgen
abweichen. Das vereinbarte Übersetzungshonorar soll die
branchenüblichen Honorarsätze nicht unterschreiten.
Günstigere Vertragsbedingungen und höhere Honorare
können sich vorteilhaft auf die Bewilligung des Antrags
und die Stipendienhöhe auswirken.
Die Entscheidung der Jury wird den Antragstellern
ohne Angabe von Gründen für die Bewilligung oder
Ablehnung des Antrags mitgeteilt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Stipendiensumme wird den Antragstellern
durch die Geschäftsführung nach Maßgabe der
Jury zur Verfügung gestellt. Die Auszahlung kann auch
in monatlichen Raten erfolgen.Die Abtretung des Stipendiums
an Dritte ist ausgeschlossen.
Die Verwendung des Stipendiums ist der Geschäftsstelle
durch einen kurzen Bericht und ggf. durch ein Belegexemplar
nachzuweisen. Zweckwidrig verwendete Mittel können zurückgefordert
werden. Über Fortzahlung, Aussetzung oder Rückforderung
entscheidet die Jury.
Antrag für ein Arbeitsstipendium
Zusammen mit einem formlosen Antrag sind - in
siebenfacher Ausfertigung - einzureichen:
- Kurzbiographie, beruflicher Werdegang
- Verzeichnis der Veröffentlichungen und ggf. Auszeichnungen
- Angaben über gleichzeitige Stipendienanträge bei
anderen Stellen sowie über Stipendien in den letzten
drei Jahren
- kurze Charakteristik des zu übersetzenden Werks (max.
1 Seite)
- Kopie des Verlagsvertrags
- 10 Manuskriptseiten der Übersetzung
- Kopie der entsprechenden Stelle des Originals
- Kalkulation des voraussichtlichen Manuskriptumfangs und
der benötigten ArbeitszeitAntrag für ein
Reisestipendium
Zusammen mit einem formlosen Antrag sind - in
siebenfacher Ausfertigung - einzureichen:
- Kurzbiographie, beruflicher Werdegang
- Verzeichnis der Veröffentlichungen und ggf. Auszeichnungen
- Angabe über gleichzeitige Stipendienanträge bei
anderen Stellen sowie über Stipendien in den letzten
drei Jahren
dazu:
a) bei Reisen in Verbindung mit einem bestimmten Übersetzungsprojekt:
- kurze Charakteristik des zu übersetzenden Werks (max.
1 Seite) und Begründung des Reisevorhabens
- Kopie des Verlagsvertrags
- 10 Manuskriptseiten der Übersetzung
- Kopie der entsprechenden Stelle des Originals
- Kalkulation der voraussichtlichen Dauer und der Kosten der
Reise
b) bei allgemein landeskundlichen Reisen:
- ausführliche Begründung des Reiseprojekts
- Kalkulation der voraussichtlichen Dauer und der Kosten der
Reise
- 10 Manuskriptseiten einer in Arbeit befindlichen Übersetzung
Die Angaben werden nur für Zwecke der Antragsbearbeitung
verwendet. Im Falle einer Förderung wird jedoch vorausgesetzt,
daß die Empfänger der Förderung mit der Veröffentlichung
ihres Namens in den Mitteilungen des Deutschen Übersetzerfonds
e.V. einverstanden sind.
Berlin, den 4.1.2000
Anschrift:
Deutscher Übersetzerfonds e.V.
c/o Literarisches Colloquium Berlin
Am Sandwerder 5
14109 Berlin
Tel. 030 / 80 49 08 56
Fax 030 / 80 49 08 57
Internet: www.uebersetzerfonds.de
Einsendeschluß für Anträge:
zweimal jährlich, jeweils am 31. März und am 30.September |