| VG WORT
Was den Komponisten die GEMA, ist den Wortautoren die Verwertungsgesellschaft
WORT: Sie kassiert Honorare für sogenannte Zweitverwertungen
urheberrechtlich geschützter Texte, die der einzelne
Urheber aus rechtlichen und praktischen Gründen nicht
selbst einfordern kann, und verteilt die Gelder als Tantiemen
an Urheber und Verlage.
Zweitverwertungen sind z. B. Ausleihen in öffentlichen
und wissenschaftlichen Bibliotheken, Fotokopien von urheberrechtlich
geschützten Texten, private Mitschnitte von Radio- und
Fernsehsendungen. Dementsprechend kassiert die VG WORT u.
a. beim Staat (für die Bibliotheksausleihen), bei Herstellern
und kommerziellen Betreibern von Kopiergeräten sowie
bei Herstellern von Audio- und Videorecordern und den dazugehörigen
Kassetten.
Die eingenommenen Gelder werden aufgrund von Ausleihermittlungen
in Bibliotheken bzw. anhand von Meldungen der Verwerter oder
der Autoren/Übersetzer selbst an Urheber und Verlage
verteilt.
Voraussetzung dafür, daß die VG WORT - kostenfrei
- die genannten Rechte für Sie wahrnimmt (und Ihnen dann
alljährlich einen Scheck schickt), ist ein Wahrnehmungsvertrag,
den Sie mit der VG WORT abschließen sollten, sobald
Übersetzungen (oder eigene Texte) von Ihnen erschienen
sind.
Näheres erfahren Sie bei der VG WORT, die auf Anfrage
auch Merkblätter und Meldeformulare verschickt:
Verwertungsgesellschaft WORT
Goethestraße 49
80336 München
Tel. 089-514 12 0
Fax 089-514 12 58
www.vgwort.de
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