Arbeitsstipendium des Freistaates Bayern für literarische Übersetzerinnen und Übersetzer

 

Der Freistaat Bayern richtet im Jahr 2009 ein neues Stipendium für literarische Übersetzerinnen und Übersetzer ein. Das Stipendium ist mit 6.000 Euro dotiert und soll jährlich vergeben werden. „Literarische Übersetzungen ermöglichen uns den Zugang zur Weltliteratur“, betont Kunstminister Wolfgang Heubisch. „Unsere literarischen Erfahrungen sind von Übersetzungen geprägt.“ Auch für den Kulturaustausch seien Übersetzungen von hoher Bedeutung, so der Minister weiter. Die Übersetzerförderung ist laut Heubisch daher ein wesentlicher Teil der Literaturförderung: „Stipendien schaffen Freiraum für Kreativität.“ Das Arbeitsstipendium soll es Übersetzerinnen und Übersetzern ermöglichen, sich einem bereits begonnenen Projekt ohne wirtschaftlich-materiellen Zwang zu widmen.

Eigenbewerbungen sind beim Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst bis zum 15. Juli 2009 möglich. Die Auswahl wird von einer dreiköpfigen Jury getroffen. Bewerbungsbedingungen und weitere Informationen im Internet unter http://www.stmwfk.bayern.de/Kunst/Literatur_foerderung.aspx.