Ausschreibung von Stipendien des Deutschen Übersetzerfonds
Nächster Bewerbungsschluss für Stipendien des Deutschen Übersetzerfonds ist der 30. September.
Bewerbungen sind möglich für:
Luise-Adelgunde-Victorie-Gottsched-Stipendium
Johann-Joachim-Christoph-Bode-Stipendium
Barthold-Heinrich-Brockes-Stipendium
Aufenthaltsstipendien für das Europäische Übersetzer-Kollegium in Straelen
Alle Bewerbungen sind – in siebenfacher Ausfertigung – zu richten an die folgende Adresse:
Deutscher Übersetzerfonds
c/o Literarisches Colloquium Berlin
Am Sandwerder 5
14109 Berlin
mail@uebersetzerfonds.de
www.uebersetzerfonds.de
Die darauffolgende Stipendienvergabe findet Frühjahr 2010 statt. Dann auch wieder Aufenthaltstipendien in den Übersetzerzentren Arles (Frankreich) und Visby (Schweden).
Deutscher Übersetzerfonds
c/o LCB, Am Sandwerder 5, 14109 Berlin
Jeder zu übersetzende Text entführt in seine eigene Welt – und so begleitet den Literaturübersetzer lebenslanges Lernen. Doch läßt der Alltag nie genug Luft, damit sich der Übersetzer mit der gebotenen Sorgfalt auf eine neue Sonder- oder Fachsprache einläßt, ein neues Themenfeld beackert. Oder gar eine seit Jahren brachliegende Fremdsprache reaktiviert und so seine beruflichen Chancen mehrt.
Um professionellen Literaturübersetzern einen solchen „Bildungsurlaub“ zu ermöglichen, schreibt der Deutsche Übersetzerfonds das
Luise-Adelgunde-Victorie-Gottsched-Stipendium
aus. Der Stipendiat erhält den Betrag von € 3.000 und kann sich eine Zeitlang gezielt und konzentriert um seine persönliche Weiterbildung kümmern.
Für die Bewerbung sind einzureichen (in siebenfacher Ausfertigung):
-
Kurzbiographie, beruflicher Werdegang
-
ausführliche Bibliographie
-
Planskizze für das Bildungsvorhaben
-
10 Manuskriptseiten einer Übersetzung aus jüngerer Zeit
-
Kopie der entsprechenden Stelle des Originals
-
Angaben über gleichzeitige Stipendienanträge bei anderen Stellen sowie über bisherige Stipendien
Luise Adelgunde Victorie Gottsched (1713-1762), Übersetzerin von Pope, Molière, Addison u.a., Verfasserin von Satiren, Rezensionen und gewitzten Vorreden, galt als eine der geistreichsten und gebildetsten Frauen Ihrer Zeit. Lessing rühmte: „Sie schrieb ihre Muttersprache gewiß um sehr viel besser als ihr lieber Gatte“. Dennoch musste die „Gottschedin“ heimlich vor der Tür draußen sitzen, wenn sie, als Frau, den Vorlesungen ihres Mannes an der Universität lauschen wollte.
Literaturübersetzer bedauern zuweilen, daß sie sich in ihrem einsamen Beruf mit niemandem beraten können, sei es in den unsicheren Anfangsjahren, sei es später, angesichts eines ungewöhnlichen Textes. Wie viele Schnitzer hätten sie vermieden, wie viele Zweifel und Irrwege sich erspart, wenn sie ab und zu vom Erfahrungsschatz bewanderter Kollegen hätten profitieren können.
Damit nicht jeder – und immer wieder - das Rad neu erfinden muß, schreibt der Deutsche Übersetzerfonds das
Johann-Joachim-Christoph-Bode-Stipendium
für Literaturübersetzer aus. Ein erfahrener Kollege wird dem Stipendiaten als Mentor zur Seite gestellt und soll ihn mit sicherer Hand über die Hürden und durch die Untiefen des Textes geleiten. Jede der beiden Seiten erhält vom Deutschen Übersetzerfonds für diesen privaten Workshop - je nach Art und Umfang des Projekts - einen Betrag zwischen 2.000 - 4.000 €. Voraussetzung ist, daß es sich um ein Übersetzungsprojekt handelt, für das ein Verlagsvertrag besteht.
Für die Bewerbung sind einzureichen (in siebenfacher Ausfertigung):
-
Kurzbiographie, beruflicher Werdegang
-
Verzeichnis bisheriger Veröffentlichungen
-
Angaben über gleichzeitige Stipendienanträge bei anderen Stellen sowie ggf. über bisherige Stipendien
-
kurze Charakteristik des zu übersetzenden Werks (max. 1 Seite)
-
Kopie des Verlagsvertrags
-
10 Manuskriptseiten der Übersetzung
-
Kopie der entsprechenden Stelle des Originals
-
Kalkulation des voraussichtlichen Manuskriptumfangs
Einsendeschluß: 31. März und 30. September
Johann Joachim Christoph Bode (1730-1793), berühmt für seine Übersetzungen aus dem Englischen (Sterne, Goldsmith, Fielding) und Französischen, war von Haus aus Musiker und hatte sich Sprachen in Nachtarbeit allein beigebracht. Als streitbarer Literat ergriff er auch oftmals selbst das Wort; in seiner legendären Ausgabe der "Essais" von Montaigne stellte er mitten im Text einen "jungen Freund" und Kollegen vor, dem er die Übersetzung der eingestreuten Sonette aufgetragen hatte.
Wissenschaftler bekommen Freisemester, um unbeschwert lesen und forschen zu können. Und Übersetzer? Wer jahrelang unter Finanz- und Termindruck arbeitet, fühlt sich oft wie ausgebrannt. Die Sprachreservoire im Gehirn müßten durch deutsche Lektüre aufgefüllt, die Informationen über die fremde Literatur auf den aktuellen Stand gebracht werden - sei es in der nächsten Bibliothek, sei es im Ausland, auf landeskundlichen Reisen. Vielleicht wäre es auch an der Zeit, einmal das Übersetzen und seine Poetik zu reflektieren?
Um erfahrenen, seit Jahren tätigen Literaturübersetzern eine solche schöpferische Auszeit zu
ermöglichen, schreibt der Deutsche Übersetzerfonds das
Barthold-Heinrich-Brockes-Stipendium
aus. Der Stipendiat erhält den Betrag von € 6.000, um sich eine Zeitlang ausschließlich der Stärkung seiner Sprachkraft widmen zu können. Dieses Stipendium ist zugleich eine Auszeichnung für das bisherige übersetzerische Werk.
Für die Bewerbung sind einzureichen (in siebenfacher Ausfertigung):
-
Kurzbiographie, beruflicher Werdegang
-
ausführliche Bibliographie
-
Skizze der Pläne für die übersetzungsfreie Zeit
-
Angaben über gleichzeitige Stipendienanträge bei anderen Stellen sowie
über bisherige Stipendien.
Barthold Heinrich Brockes (1680-1747), Dichter und Hamburger Ratsherr, Übersetzer von Pope, Milton u. a. Dank einem beträchtlichen Vermögen konnte er Bildungsreisen unternehmen und sich in Muße den schönen Künsten widmen.
Schreiben in konzentrierter Atmosphäre, Nutzung einer auf Übersetzerbelange ausgerichteten Bibliothek, Erfahrungsaustausch mit Kollegen: ein Aufenthalt im Europäischen Übersetzer-Kollegium in Straelen (EÜK) bringt die Arbeit an Übersetzer-Projekten voran.
Der Deutsche Übersetzerfonds vergibt
Aufenthaltsstipendien für das Europäische Übersetzer-Kollegium in Straelen
an Literaturübersetzer. Die Stipendien sind für Aufenthalte von zwei bis vier Wochen vorgesehen und mit 300 € pro Woche dotiert.
Für die Bewerbung sind einzureichen (in siebenfacher Ausfertigung):
-
Kurzbiographie, beruflicher Werdegang
-
Verzeichnis bisheriger Veröffentlichungen
-
Angaben über gleichzeitige Stipendienanträge bei anderen Stellen sowie ggf. über Stipendien in den letzten drei Jahren
-
kurze Charakteristik des Arbeitsprojekts (max. 1 Seite)
-
10 Manuskriptseiten der Übersetzung (evtl. auch einer anderen, in Arbeit befindlichen Übersetzung)
-
Kopie der entsprechenden Stelle des Originals
-
Angaben über die gewünschte Aufenthaltsdauer im EÜK.
Weitere Informationen zum EÜK unter www.euk-straelen.de.
Zweck des Deutschen Übersetzerfonds ist es, die Kunst des Übersetzens zu fördern und damit der qualitätvollen Vermittlung fremder Literaturen ins Deutsche, der Völkerverständigung, der Sprachkultur und dem literarischen Leben zu dienen. Seinen Zweck soll er insbesondere erfüllen durch die Vergabe von Fördermitteln an Übersetzerinnen und Übersetzer; sie werden mit dieser Förderung für die Qualität ihrer bisherigen Arbeit ausgezeichnet.
Gefördert werden können Übersetzerinnen und Übersetzer fremdsprachiger Werke ins Deutsche, sofern die Übersetzung dieser Werke eine anspruchsvolle sprachliche, literarische Gestaltung im Deutschen erfordert. Über die Vergabe entscheidet eine fachkundige Jury.
Vergaberichtlinien
Voraussetzung für die Bewilligung eines Arbeits- oder Reisestipendiums (d.h. Ersatz von Reisekosten) ist ein entscheidungsreifer Antrag, der an die Geschäftsstelle des Deutschen Übersetzerfonds zu richten ist.
Anträge können grundsätzlich alle Übersetzer stellen, die ein fremdsprachiges Werk ins Deutsche zu übersetzen haben und nicht Mitglieder des Vorstands oder einer Jury des Deutschen
Übersetzerfonds sind.
Antragsteller sollten bereits zwei Übersetzungen anspruchsvoller literarischer Werke veröffentlicht haben.
Für die Bewilligung eines Arbeits- oder Reisestipendiums ist grundsätzlich ein Verlagsvertrag Voraussetzung. Reisestipendien zur allgemeinen landeskundlichen Information können in begründeten Fällen auch ohne konkretes Übersetzungsprojekt beantragt werden. Die alternative oder kombinierte Bewerbung für ein Arbeits- und Reisestipendium ist zulässig.
Der Verlagsvertrag soll nicht ohne triftigen Grund zu Lasten der Übersetzerin oder des Übersetzers von dem zwischen dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V./Verlegerausschuß und dem Verband deutscher Schriftsteller (VS) in der IG Medien zuletzt vereinbarten ”Normvertrag für den Abschluß von Übersetzungsverträgen” abweichen. Das vereinbarte Übersetzungshonorar soll die branchenüblichen Honorarsätze nicht unterschreiten. Günstigere Vertragsbedingungen und höhere Honorare können sich vorteilhaft auf die Bewilligung des Antrags und die Stipendienhöhe auswirken.
Die Entscheidung der Jury wird den Antragstellern ohne Angabe von Gründen für die Bewilligung oder Ablehnung des Antrags mitgeteilt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Stipendiensumme wird den Antragstellern durch die Geschäftsführung nach Maßgabe der Jury zur Verfügung gestellt. Die Auszahlung kann auch in monatlichen Raten erfolgen.Die Abtretung des Stipendiums an Dritte ist ausgeschlossen.
Die Verwendung des Stipendiums ist der Geschäftsstelle durch einen kurzen Bericht und ggf. durch ein Belegexemplar nachzuweisen. Zweckwidrig verwendete Mittel können zurückgefordert werden. Über Fortzahlung, Aussetzung oder Rückforderung entscheidet die Jury.
Antrag für ein Arbeitsstipendium
Zusammen mit einem formlosen Antrag sind - in siebenfacher Ausfertigung - einzureichen:
-
Kurzbiographie, beruflicher Werdegang
-
Verzeichnis der Veröffentlichungen und ggf. Auszeichnungen
-
Angaben über gleichzeitige Stipendienanträge bei anderen Stellen sowie über Stipendien in den letzten drei Jahren
-
kurze Charakteristik des zu übersetzenden Werks (max. 1 Seite)
-
Kopie des Verlagsvertrags
-
10 Manuskriptseiten der Übersetzung
-
Kopie der entsprechenden Stelle des Originals
-
Kalkulation des voraussichtlichen Manuskriptumfangs und der benötigten Arbeitszeit
Antrag für ein Reisestipendium
Zusammen mit einem formlosen Antrag sind - in siebenfacher Ausfertigung - einzureichen:
-
Kurzbiographie, beruflicher Werdegang
-
Verzeichnis der Veröffentlichungen und ggf. Auszeichnungen
-
Angabe über gleichzeitige Stipendienanträge bei anderen Stellen sowie über Stipendien in den letzten drei Jahren
dazu:
a) bei Reisen in Verbindung mit einem bestimmten Übersetzungsprojekt:
-
kurze Charakteristik des zu übersetzenden Werks (max. 1 Seite) und Begründung des Reisevorhabens
-
Kopie des Verlagsvertrags
-
10 Manuskriptseiten der Übersetzung
-
Kopie der entsprechenden Stelle des Originals
-
Kalkulation der voraussichtlichen Dauer und der Kosten der Reise
b) bei allgemein landeskundlichen Reisen:
-
ausführliche Begründung des Reiseprojekts
-
Kalkulation der voraussichtlichen Dauer und der Kosten der Reise
-
10 Manuskriptseiten einer in Arbeit befindlichen Übersetzung