Das Literarische Colloquium Berlin schreibt die Übersetzerwerkstatt 2006 aus.

Berliner Übersetzerwerkstatt 2006

Nicht nur für BerlinerInnen!

Die Werkstatt verbindet ein Arbeitsstipendium (2.800 Euro) mit vier Workshop-Wochenenden, bei denen die Textarbeit im Vordergrund steht. Beiträge von Referenten und jeweils ausgewählten Mentoren ergänzen das Programm.

Werkstatt-Termine: 1.-3. September, 13.-15. Oktober, 10.-12. November und 8.-10. Dezember 2006.

Leiter der Übersetzerwerkstatt ist, wie in den vergangenen Jahren, Thomas Brovot. Um die 10 freien Plätze kann man sich bis zum 15. Juni 2006 bewerben.


RICHTLINIEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER BERLINER ÜBERSETZERWERKSTATT 2006

I. Ziel der Förderung

Ein Großteil der auf aller Welt veröffentlichten Literatur ist dem Leser durch Übersetzungen zugänglich. Nicht der Autor selbst spricht zum Leser, sondern die literarische Stimme eines vom Verlag beauftragten Übersetzers. Unsere Lesegewohnheiten und unser Sprachgefühl werden von Übersetzungen geprägt, ihre Bedeutung für den Kulturaustausch ist kaum zu überschätzen.In den letzten Jahren ist das Bewußtsein für die Bedeutung des Literaturübersetzens gewachsen und damit auch die Einsicht, daß Übersetzerinnen und Übersetzer stärker in die Literaturförderung integriert werden müssen. Damit sollen nicht nur einseitige Entwicklungen auf dem Buchmarkt ausgeglichen werden; es gilt auch, das Niveau und die Professionalisierung der Übersetzertätigkeit durch gezielte Fortbildungsmaßnahmen zu verbessern. Das Land Berlin hat dabei eine Vorreiterrolle gespielt. Hier gibt es nicht nur eine überdurchschnittliche Dichte an Übersetzern, hier treffen auch Kulturen in einem international geprägten literarischen Leben zusammen. Seit den achtziger Jahren werden aus Berliner Landesmitteln Stipendien, Seminare und Fortbildungen für Übersetzer finanziert. Die Übersetzerwerkstatt 2006 ist bereits die zehnte seit 1990. Erstmals beteiligt an der Finanzierung ist die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien. Dieses Engagement trägt der überregionalen Bedeutung der Übersetzerwerkstatt Rechnung.

Die Berliner Übersetzerwerkstatt bietet zehn von einer Jury ausgewählten Teilnehmern ein Stipendium und die Gelegenheit, an mehreren Wochenendseminaren durch intensive Textarbeit und Zusammenarbeit mit Fachleuten aus der Praxis ihre Sprachfertigkeit aufzufrischen, Kenntnisse in der Berufskunde zu gewinnen, Einblicke in Literatur- und Übersetzungsgeschichte zu erlangen, sowie durch Analyse, Vergleich und Kritik ihren Übersetzungsstil zu hinterfragen und zu überarbeiten. Die Vermittlung von Produktions- und Rezeptionsvorgängen des Literaturbetriebs rundet die Fortbildung ab.

II. Bewerbungsbedingungen

Zur Förderung zugelassen sind nicht abgeschlossene Übersetzungen anspruchsvoller Literatur aus dem 20. Jahrhundert. Dazu gehören neben Lyrik, Prosa und Theaterstücken auch Kinder- und Jugendbücher und literarische Essays. Um die Teilnahme an der Übersetzerwerkstatt kann sich bewerben, wer einen solchen, bisher noch nicht in deutscher Übersetzung vorliegenden Text ins Deutsche zu übertragen beabsichtigt.


III. Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung ist einzureichen in dreifacher Ausfertigung (keine Disketten) beim

Literarischen Colloquium Berlin
Übersetzerwerkstatt 2006
Am Sandwerder 5
14109 Berlin

Einsendeschluß ist der 15. Juni 2006 (Poststempel).

Die Bewerbung muß enthalten:

1. Name und Anschrift
2. einen kurzen Lebenslauf, der insbesondere Angaben über die bisherige übersetzerische Tätigkeit enthält und eine Aussage darüber, ob und ggf. in welchem Umfang während der Dauer der Teilnahme an der Übersetzerwerkstatt eine Erwerbstätigkeit erfüllt werden soll
3. Angaben über das zu fördernde Übersetzungsprojekt: kurzes Exposé, 10 Seiten Übersetzungsprobe mit entsprechendem Originaltext.
4. einen Hinweis auf die Rechtsgrundlage der Übersetzung. Sind die Rechte frei? Erfolgt die Übersetzung im Auftrag eines deutschen Verlages, bzw. mit oder ohne Absprache mit einem Rechteinhaber? Übersetzungen, deren Publikation schon aus urherberrechtlichen Gründen ausgeschlossen ist, können nicht gefördert werden (z.B. wenn bereits ein anderer Übersetzer für dasselbe Werk einen Übersetzungsauftrag erhalten hat). Der Übersetzervertrag, Verträge mit Agenten oder schriftliche Absprachen mit Rechteinhabern sind in Kopie beizulegen.
5. Angaben über gleichzeitige Stipendienanträge bei anderen Stellen sowie über erhaltene Stipendien in den letzten drei Jahren.
Jede Bewerberin / jeder Bewerber kann nur ein Projekt einreichen. Dieses Projekt muß so angelegt sein, daß es für die Dauer von vier Monaten förderungswürdig ist.
Die Teilnehmer an der Übersetzerwerkstatt werden durch eine Jury ausgewählt.

IV. Art und Höhe der Förderungshilfe (Stipendium)

Die ausgewählten Übersetzer erhalten ein Stipendium in Höhe von insgesamt 2.800 €. Die Stipendiaten sind verpflichtet,
a. an den Wochenendseminaren und Veranstaltungen der Übersetzerwerkstatt teilzunehmen
b. innerhalb der Werkstatt die gesetzten Fristen und Aufgaben für einzelne Arbeitsschritte einzuhalten.

V. Durchführung der Übersetzerwerkstatt

Die Übersetzerwerkstatt wird vom Literarischen Colloquium Berlin durchgeführt. Zwischen September und Dezember 2006 werden die ausgewählten Teilnehmer an mehreren Wochenendseminaren durch den Projektleiter und durch Fachleute (erfahrene Übersetzer, Lektoren, Verleger, Kritiker, Professoren der jeweiligen Sprachrichtung oder Vertreter von literaturvermittelnden Institutionen) bei der Erstellung der Übersetzungsmanuskripte beraten und betreut. Die Termine wurden auf 1.-3. September, 13.-15. Oktober, 10.-12. November und 8.-10. Dezember 2006 festgelegt. Möglicherweise werden einzelne Wochenenden um einen Montagstermin erweitert.

VI. Widerruf und Rücknahme der Bewilligung

Die Bewilligung des Stipendiums wird zurückgenommen, wenn der Antragsteller das Stipendium zu Unrecht, insbesondere durch unzutreffende Angaben erlangt hat, es sei denn, daß er den Grund nicht selbst zu vertreten hat. Das Stipendium ist zurückzuzahlen, wenn der Stipendiat seine Teilnahme an der Übersetzerwerkstatt ohne wichtigen Grund abbricht oder den Verpflichtungen gemäß Ziffer IV nicht innerhalb angemessener Zeit nachkommt. Der Rückzahlungsanspruch besteht unabhängig davon, ob das Stipendium bereits verwendet worden ist. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Ansprechpartner im Literarischen Colloquium ist Jürgen Jakob Becker (Tel. 030 – 81 69 96 25),
e-mail: becker@lcb.de. Weitere Informationen zum LCB unter www.lcb.de.

Die Werkstatt wird ermöglicht durch die freundliche Unterstützung der Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur sowie der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.