Das Literarische Colloquium Berlin schreibt die Übersetzerwerkstatt
2006 aus.
Berliner Übersetzerwerkstatt 2006
Nicht nur für BerlinerInnen!
Die Werkstatt verbindet ein Arbeitsstipendium (2.800 Euro)
mit vier Workshop-Wochenenden, bei denen die Textarbeit im
Vordergrund steht. Beiträge von Referenten und jeweils
ausgewählten Mentoren ergänzen das Programm.
Werkstatt-Termine: 1.-3. September, 13.-15. Oktober, 10.-12.
November und 8.-10. Dezember 2006.
Leiter der Übersetzerwerkstatt ist, wie in den vergangenen
Jahren, Thomas Brovot. Um die 10 freien Plätze kann man
sich bis zum 15. Juni 2006 bewerben.
RICHTLINIEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER BERLINER ÜBERSETZERWERKSTATT
2006
I. Ziel der Förderung
Ein Großteil der auf aller Welt veröffentlichten
Literatur ist dem Leser durch Übersetzungen zugänglich.
Nicht der Autor selbst spricht zum Leser, sondern die literarische
Stimme eines vom Verlag beauftragten Übersetzers. Unsere
Lesegewohnheiten und unser Sprachgefühl werden von Übersetzungen
geprägt, ihre Bedeutung für den Kulturaustausch
ist kaum zu überschätzen.In den letzten Jahren ist
das Bewußtsein für die Bedeutung des Literaturübersetzens
gewachsen und damit auch die Einsicht, daß Übersetzerinnen
und Übersetzer stärker in die Literaturförderung
integriert werden müssen. Damit sollen nicht nur einseitige
Entwicklungen auf dem Buchmarkt ausgeglichen werden; es gilt
auch, das Niveau und die Professionalisierung der Übersetzertätigkeit
durch gezielte Fortbildungsmaßnahmen zu verbessern.
Das Land Berlin hat dabei eine Vorreiterrolle gespielt. Hier
gibt es nicht nur eine überdurchschnittliche Dichte an
Übersetzern, hier treffen auch Kulturen in einem international
geprägten literarischen Leben zusammen. Seit den achtziger
Jahren werden aus Berliner Landesmitteln Stipendien, Seminare
und Fortbildungen für Übersetzer finanziert. Die
Übersetzerwerkstatt 2006 ist bereits die zehnte seit
1990. Erstmals beteiligt an der Finanzierung ist die Bundesbeauftragte
für Kultur und Medien. Dieses Engagement trägt der
überregionalen Bedeutung der Übersetzerwerkstatt
Rechnung.
Die Berliner Übersetzerwerkstatt bietet zehn von einer
Jury ausgewählten Teilnehmern ein Stipendium und die
Gelegenheit, an mehreren Wochenendseminaren durch intensive
Textarbeit und Zusammenarbeit mit Fachleuten aus der Praxis
ihre Sprachfertigkeit aufzufrischen, Kenntnisse in der Berufskunde
zu gewinnen, Einblicke in Literatur- und Übersetzungsgeschichte
zu erlangen, sowie durch Analyse, Vergleich und Kritik ihren
Übersetzungsstil zu hinterfragen und zu überarbeiten.
Die Vermittlung von Produktions- und Rezeptionsvorgängen
des Literaturbetriebs rundet die Fortbildung ab.
II. Bewerbungsbedingungen
Zur Förderung zugelassen sind nicht abgeschlossene Übersetzungen
anspruchsvoller Literatur aus dem 20. Jahrhundert. Dazu gehören
neben Lyrik, Prosa und Theaterstücken auch Kinder- und
Jugendbücher und literarische Essays. Um die Teilnahme
an der Übersetzerwerkstatt kann sich bewerben, wer einen
solchen, bisher noch nicht in deutscher Übersetzung vorliegenden
Text ins Deutsche zu übertragen beabsichtigt.
III. Bewerbungsverfahren
Die Bewerbung ist einzureichen in dreifacher Ausfertigung
(keine Disketten) beim
Literarischen Colloquium Berlin
Übersetzerwerkstatt 2006
Am Sandwerder 5
14109 Berlin
Einsendeschluß ist der 15. Juni 2006 (Poststempel).
Die Bewerbung muß enthalten:
1. Name und Anschrift
2. einen kurzen Lebenslauf, der insbesondere Angaben über
die bisherige übersetzerische Tätigkeit enthält
und eine Aussage darüber, ob und ggf. in welchem Umfang
während der Dauer der Teilnahme an der Übersetzerwerkstatt
eine Erwerbstätigkeit erfüllt werden soll
3. Angaben über das zu fördernde Übersetzungsprojekt:
kurzes Exposé, 10 Seiten Übersetzungsprobe mit
entsprechendem Originaltext.
4. einen Hinweis auf die Rechtsgrundlage der Übersetzung.
Sind die Rechte frei? Erfolgt die Übersetzung im Auftrag
eines deutschen Verlages, bzw. mit oder ohne Absprache mit
einem Rechteinhaber? Übersetzungen, deren Publikation
schon aus urherberrechtlichen Gründen ausgeschlossen
ist, können nicht gefördert werden (z.B. wenn bereits
ein anderer Übersetzer für dasselbe Werk einen Übersetzungsauftrag
erhalten hat). Der Übersetzervertrag, Verträge mit
Agenten oder schriftliche Absprachen mit Rechteinhabern sind
in Kopie beizulegen.
5. Angaben über gleichzeitige Stipendienanträge
bei anderen Stellen sowie über erhaltene Stipendien in
den letzten drei Jahren.
Jede Bewerberin / jeder Bewerber kann nur ein Projekt einreichen.
Dieses Projekt muß so angelegt sein, daß es für
die Dauer von vier Monaten förderungswürdig ist.
Die Teilnehmer an der Übersetzerwerkstatt werden durch
eine Jury ausgewählt.
IV. Art und Höhe der Förderungshilfe (Stipendium)
Die ausgewählten Übersetzer erhalten ein Stipendium
in Höhe von insgesamt 2.800 €. Die Stipendiaten
sind verpflichtet,
a. an den Wochenendseminaren und Veranstaltungen der Übersetzerwerkstatt
teilzunehmen
b. innerhalb der Werkstatt die gesetzten Fristen und Aufgaben
für einzelne Arbeitsschritte einzuhalten.
V. Durchführung der Übersetzerwerkstatt
Die Übersetzerwerkstatt wird vom Literarischen Colloquium
Berlin durchgeführt. Zwischen September und Dezember
2006 werden die ausgewählten Teilnehmer an mehreren Wochenendseminaren
durch den Projektleiter und durch Fachleute (erfahrene Übersetzer,
Lektoren, Verleger, Kritiker, Professoren der jeweiligen Sprachrichtung
oder Vertreter von literaturvermittelnden Institutionen) bei
der Erstellung der Übersetzungsmanuskripte beraten und
betreut. Die Termine wurden auf 1.-3. September, 13.-15. Oktober,
10.-12. November und 8.-10. Dezember 2006 festgelegt. Möglicherweise
werden einzelne Wochenenden um einen Montagstermin erweitert.
VI. Widerruf und Rücknahme der Bewilligung
Die Bewilligung des Stipendiums wird zurückgenommen,
wenn der Antragsteller das Stipendium zu Unrecht, insbesondere
durch unzutreffende Angaben erlangt hat, es sei denn, daß
er den Grund nicht selbst zu vertreten hat. Das Stipendium
ist zurückzuzahlen, wenn der Stipendiat seine Teilnahme
an der Übersetzerwerkstatt ohne wichtigen Grund abbricht
oder den Verpflichtungen gemäß Ziffer IV nicht
innerhalb angemessener Zeit nachkommt. Der Rückzahlungsanspruch
besteht unabhängig davon, ob das Stipendium bereits verwendet
worden ist. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Ansprechpartner im Literarischen Colloquium ist Jürgen
Jakob Becker (Tel. 030 – 81 69 96 25),
e-mail: becker@lcb.de.
Weitere Informationen zum LCB unter www.lcb.de.
Die Werkstatt wird ermöglicht durch die freundliche
Unterstützung der Berliner Senatsverwaltung für
Wissenschaft, Forschung und Kultur sowie der Beauftragten
der Bundesregierung für Kultur und Medien. |