| URHEBERVERTRAGSRECHT - VERGÜTUNGSREGELN
5. September 2003
Pressemitteilung
Verhandlungen über gemeinsame Vergütungsregeln
gescheitert
Die Verhandlungen über gemeinsame Vergütungsregeln
zwischen dem Verband deutschsprachiger Übersetzer (VdÜ)
im Verband deutscher Schriftsteller (VS) in ver.di auf der
einen und den Verlegervereinigungen Belletristik und Sachbuch
auf der anderen Seite sind heute in der dritten Runde gescheitert.
Die Übersetzer werden nunmehr das im neuen Urhebergesetz
vorgesehene Schlichtungsverfahren einleiten.
Der VdÜ fordert seit in Kraft treten des
Gesetzes Vergütungsregeln, die dem vom Gesetz erwarteten
Standard einer angemessenen Vergütung gerecht
werden. Die derzeit üblichen Übersetzungshonorare
liegen deut-lich unter diesem Niveau, wie bereits der Gesetzgeber
bei Verabschiedung des neuen Gesetzes festgestellt hat. Nach
Berechnungen des VdÜ verdient ein Literaturübersetzer
nicht mehr als € 1.000 brutto im Monat. Das ist deutlich
weniger als das Gehalt z.B. eines Volontärs bei Tageszeitungen
im 1. Ausbildungsjahr.
Die Verlegervereinigungen haben dagegen ein Modell für
Vergütungsregeln angeboten, das auch nach einer kürzlich
vorgeschlagenen Aufstok-kung nicht geeignet ist, die Einkommenssituation
der Übersetzer zu verbessern.
So wäre die von den Verlegern jüngst
vorgeschlagene Erlösbeteiligung in Höhe von 1% des
Nettoladenverkaufspreises noch niedriger als die Honorare,
die in vergleichbaren Fällen gerichtlich zuerkannt werden.
Überdies würde die Erlösbeteiligung nur in
den seltenen Fällen außerordentlich hoher Auflagen
eine reale Einkommensverbesserung bewirken.
VdÜ Pressestelle
Gabriele Gockel
Thomas Wollermann
|