"Angemessen ist das, wovon und womit beide Seiten leben
können"
Bericht von der öffentlichen Anhörung zum Urhebervertragsrecht
Am Montag, dem 15. Oktober 2001 fand die gemeinsame
öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses und des
Ausschusses für Kultur und Medien zum "Entwurf eines
Gesetzes zur Stärkung der vertraglichen Stellung von
Urhebern und ausübenden Künstlern" statt.
In der vierstündigen Veranstaltung trugen geladene Sachverständige
- Vertreter von Urheber- und Verwerterverbänden, Rundfunkanstalten,
Rechtsexperten - in sehr konzentrierter Form ihre Argumente
vor. Anschließend hatten die Abgeordneten Gelegenheit,
Fragen zu stellen.
So kontrovers die vorgetragenen Ansichten waren, in einem
herrschte zwischen Gegnern und Befürwortern der Reform
weitgehende Einigkeit: Für die Literaturübersetzer
muss sich etwas ändern. "Zwanzig Jahre keine Gehaltserhöhung,
das ist nicht hinnehmbar", meinte beispielsweise Claudia
Baumhöver vom Hörverlag, die Befürchtungen
kleiner und unabhängiger Verlage angesichts der Reform
vortrug.
Die Vertreter der Verwerter äußerten vielfach die
Ansicht, der gesetzliche Anspruch auf angemessene Vergütung
werde eine unkontrollierbare Prozesslawine auslösen und
vor allem kleinere und mittlere Verwertungsunternehmen gefährden.
Man kann sich dort offenbar noch nicht vorstellen, dass man
sich mit den Urhebern an einen Tisch setzen und vernünftige
Lösungen finden kann. Die Urheberverbände sind dagegen
zuversichtlich, dass es gelingen wird, in Verhandlungen einen
brauchbaren Rahmen der Angemessenheit abzustecken, der die
Belange beider Seiten berücksichtigt und gerichtliche
Auseinandersetzungen weitgehend überflüssig machen
wird.
Für den Verband deutscher Schriftsteller war mit Martin
Walser ein sehr prominenter Sachverständiger gekommen.
Er trug aus seiner Lebens- und Arbeitserfahrung vor, dass
es sehr wohl ein "strukturelles Ungleichgewicht"
zwischen Autoren und Verwertern gebe, dem das vorgeschlagene
Gesetz abhelfen müsse. Wenn die Verleger sagten, die
Realisierung des Gesetzentwurfs gefährde die deutsche
Übersetzungskultur - "und die gilt was international",
meinte Walser -, dann zeige das auch, "dass sie auf Kosten
der derzeitigen miesen Übersetzerentlohnungen geht, und
dass die mies sind, das wissen alle, die damit etwas zu tun
haben." Die Verlegerbehauptung, die Übersetzer würden
durch die Reform noch weniger bekommen, bezeichnete Walser
als "unfreiwilligen Zynismus".
Ein junger Autor, berichtete Walser, auch mit Blick auf seine
Anfangszeit, habe es sehr schwer, seinem Verleger zu widersprechen.
"Man muss dann sehr lange drin gewesen sein, bis man
zum ersten Mal den Mund aufmacht." Es sei nötig,
dass sich hier ein neues "ökonomisch-gesellschaftliches
Bewusstsein" bilde, auch dafür sei die gesetzliche
Festschreibung einer angemessenen Vergütung vonnöten.
Thomas Brovot umriss die derzeitige Misere für
den Verband der Literaturübersetzer: "Die besten
Übersetzer können sich auf den Kopf stellen, selbst
wenn sie kreativ und gut sind, verdienen sie kaum mehr als
2000 DM brutto im Monat, meist sogar weniger." Dabei
sähen sich die Übersetzer mit vorformulierten Verträgen
konfrontiert, in denen sie eine Vielzahl von Rechten gegen
ein Pauschalhonorar abtreten müssten. Die Übersetzungen
würden dann in vielfältiger Weise und über
viele Jahre genutzt. "Da fließt eine Menge Geld,
davon bekommen wir keinen Pfennig."
Ausführlich ging Thomas Brovot auf Einwände und
Gegenvorschläge der Verwerter ein. Auf keinen Fall genüge
es, den bisherigen "Bestsellerparagraphen" aufzubessern,
indem man etwa die Schwelle vom bisherigen "groben Missverhältnis"
auf ein "auffälliges Missverhältnis" senke.
"Das heißt nichts anderes als: Wir wollen so lange
unangemessen vergüten, bis es auffällt", meinte
Thomas Brovot. Übersetzer müssten zudem immer damit
rechnen, dass schon bei einer bloßen Anfrage, wie viele
Exemplare eines Buches verkauft worden seien, die Geschäftsbeziehung
abgebrochen würden. Der Piper
Verlag habe deutlich vor Augen geführt, wie Verlage hier
reagieren.
Bloße Empfehlungen zu Honorarstandards, wie sie die
Verleger gerne anstelle eines verbindlichen Anspruchs sehen
würden, reichen nicht aus, machte Thomas Brovot klar.
Der Börsenverein tue nichts, um solche Standards umzusetzen,
wie sich am Beispiel des von beiden Seiten ausgehandelten,
aber weitgehend ignorierten Übersetzernormvertrags zeige.
Thomas Brovot widersprach der Behauptung, es lasse sich nicht
definieren, was unter "angemessen" zu verstehen
sei. "Angemessen ist das, wovon und womit beide Seiten
leben können." In der Übersetzerbranche habe
man dafür alle Parameter zusammen, und unter vernünftigen
Menschen könne man auch zusammenkommen.
Zum Abschluss appellierte er eindringlich an die Abgeordneten,
die Reform nicht zu verwässern. Sie sichere nicht nur
das kreative Potential der Urheber, sie verhindere auch, dass
ein ganzer Berufszweig von der Altersvorsorge ausgeschlossen
bleibe.
Dr. Christian Sprang vom Börsenverein vertrat
die Ansicht, der Gesetzentwurf sei unverhältnismäßig,
da nur eine sehr kleine Prozentzahl von Verlagsverträgen
nicht in Ordnung seien. Der Kern des Reformvorhabens sei ideologischer
Natur. So stimme es einfach nicht, dass ein "strukturelles
Ungleichgewicht" zwischen Autoren und Verlagen bestehe.
Im Gegenteil müssten Verlage gegenüber manchen Autoren
ziemliche Klimmzüge machen, um auf Augenhöhe zu
kommen. Allerdings räumte Christian Sprang ein, "dass
die wirtschaftliche Lage vieler Übersetzer schlecht und
die Höhe ihrer Honorare unbefriedigend ist". Um
dem abzuhelfen, bedürfe es aber keines neuen Gesetzes,
das lasse sich mit einer Beteiligungslösung auf der Basis
freiwilliger Vereinbarungen regeln.
Claudia Baumhöver vom Hörverlag erläuterte
die ihrer Meinung nach negativen Auswirkungen der Reform besonders
für die kleinen und mittleren Verlage, in denen man sich
sehr engagiert für die Literatur einsetze. Nur etwa 10
% der produziertenTitel trügen Gewinne ein und müssten
die Verluste der anderen ausgleichen. Für ihren Bereich
des Hörbuchs - hier gilt weder die Buchpreisbindung noch
der verminderte Mehrwertsteuersatz - bringe das Gesetz erhebliche
Rechts- und Planungsunsicherheit. An einigen Produktionen
wirkten bis zu 80 Urheber mit, die auf der Grundlage des neuen
Gesetzes sämtlich Nachforderungen stellen könnten.
Schon die daraus resultierenden Auskunftsansprüche seien
für einen kleinen Verlag wie den ihren gar nicht zu bewältigen.
Prof. Dr. Fred Breinersdorfer, der Vorsitzende des
Verbands deutscher Schriftsteller, äußerte Verständnis
für die Sorgen der kleinen und mittleren Verlage. Er
wisse sehr wohl, welche literarischen Risiken dort übernommen
würden. Es seien jedoch nicht die Autoren, die die Kleinverleger
kaputtmachten, sondern die so genannten "Merger".
Der VS werde "differenzierteste Kriterien" anwenden,
um die Belange der kleinen und mittleren Verlage zu berücksichtigen,
auf die die 4000 Schriftsteller und Übersetzer, die der
VS vertrete, angewiesen seien.
Einige Vertreter von Verwerterorganisationen und ihnen nahestehende
Rechtsexperten kritisierten das Gesetz von hoher Warte. Einen
Eingriff in die Grundprinzipien der Marktordnung sah Agudo
y Berbel vom Verband privater Rundfunk und Telekommunikation
(VPRT). Es obliege grundsätzlich den Vertragsparteien,
die Höhe der Gegenleistung auszuhandeln, meinte sie.
Das Gesetz bewirke staatliche Preisfestsetzung für kulturelle
Leistungen. Prof. Dr. Georgios Gounalakis von der Philipps-Universität
in Marburg meinte, die Regelung sei beispiellos im internationalen
Vergleich und europarechtswidrig. Sie greife gleich in mehrere
Grundwerte und Verfassungsrechte ein. Der Zwang zur Aufstellung
gemeinsamer Vergütungsregeln verstoße gegen das
europäische Kartellverbot. Dr. Stephan Ory bemängelte
als Vertreter des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger,
das Gesetz versuche, das Modell der Tarifverträge ins
Urheberrecht hinüberzuziehen. Prof. Dr. Haimo Schack
von der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel machte
im vorgeschlagenen Gesetz urheberrechtsfremde kollektivistische
Tendenzen aus. Vielfach war von Kritikern des Vorhabens auch
zu hören, die Reform gefährde den Medienstandort
Deutschland.
Prof. Dr. Gerhard Schricker vom Münchner Max-Planck-Institut
für ausländisches und internationales Patent-, Urheber-
und Wettbewerbsrecht, Mitverfasser des "Professorenentwurfs",
betonte, der Begriff der "angemessenen Vergütung"
sei nicht neu, sondern bereits im jetzigen Urheber- und auch
im Verlagsgesetz etliche Male enthalten. Der Grundsatz der
angemessenen Vergütung sei international keineswegs isoliert,
sondern werde auch auf europäischer Ebene gefordert.
Dr. Wolfgang Schimmel, Justitiar von ver.di, wies
darauf hin, dass die von Verwerterseite gerne gegen das Gesetz
zitierte "Vertragsfreiheit" gar nicht bestehe, weil
die Verträge eben nicht frei ausgehandelt, sondern den
Urhebern aufgezwungen würden. Das Argument des Kollektivismus
sei rein polemisch. "Früher hat der Volksmund gesagt:
Alles, was Spaß macht, ist entweder unmoralisch oder
es macht dick. Heute heißt es: Alles, was hilft, ist
entweder verfassungswidrig oder es gefährdet den Standort
Deutschland."
Die Reform widerspreche aber weder der Verfassung noch dem
Europarecht. Hierzu läge ein neues Gutachten von Prof.
Bernhard Schlink vor.
Die Kultur- und Medienwirtschaft, die bereits bei der Einführung
der Künstlersozialversicherung ihren eigenen Untergang
prophezeit habe, werde es auch überleben, wenn der Gesetzgeber
ihr aufgebe, angemessene Vergütungen zu zahlen, zumal
sie ja immer betone, sie würde dies bereits jetzt tun.
Benno H. Pöppelmann vom Deutschen Journalisten-Verband
meinte, die Reform stelle keine Beeinträchtigung der
Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit dar. Der Markt der Nutzungsrechte
am geistigen Eigentum sei mit anderen Märkten nicht zu
vergleichen. Das vorgeschlagene Urhebervertragsrecht entwickele
ein spezifisches Instrumentarium, das genau auf diesen Markt
zugeschnitten sei.
Stefan Meuschel von der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst
meinte, das 1965 novellierte deutsche Urheberrecht sei im
Grunde vorbildlich, es habe aber viele dispositive Lücken.
In der Praxis sei dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet,
solange ihm nicht das bereits 1965 geforderte Urhebervertragsrecht
als Pendant zur Seite gestellt werde. Der Gesetzgeber sei
hier die letzte Hoffnung der Urheber. Es wäre gut, wenn
wieder eine ganz große Koalition derer zustande käme,
die es mit dem geistigen Eigentum ernst meinen.
Stefan Meuschel schloss mit einem Zitat aus Jean-Jacques Rousseaus
"Über Ursprung und Grundlagen der Ungleichheit":
"Wo sich Starke und Schwache begegnen, ist es die Freiheit,
die unterdrückt, ist es das Gesetz, das befreit."
Thomas Wollermann
VdÜ Pressestelle
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