[ Öffentliche Anhörung von Thomas Brovot ]

"Angemessen ist das, wovon und womit beide Seiten leben können"

Bericht von der öffentlichen Anhörung zum Urhebervertragsrecht

Am Montag, dem 15. Oktober 2001 fand die gemeinsame öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses und des Ausschusses für Kultur und Medien zum "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern" statt.

In der vierstündigen Veranstaltung trugen geladene Sachverständige - Vertreter von Urheber- und Verwerterverbänden, Rundfunkanstalten, Rechtsexperten - in sehr konzentrierter Form ihre Argumente vor. Anschließend hatten die Abgeordneten Gelegenheit, Fragen zu stellen.

So kontrovers die vorgetragenen Ansichten waren, in einem herrschte zwischen Gegnern und Befürwortern der Reform weitgehende Einigkeit: Für die Literaturübersetzer muss sich etwas ändern. "Zwanzig Jahre keine Gehaltserhöhung, das ist nicht hinnehmbar", meinte beispielsweise Claudia Baumhöver vom Hörverlag, die Befürchtungen kleiner und unabhängiger Verlage angesichts der Reform vortrug.
Die Vertreter der Verwerter äußerten vielfach die Ansicht, der gesetzliche Anspruch auf angemessene Vergütung werde eine unkontrollierbare Prozesslawine auslösen und vor allem kleinere und mittlere Verwertungsunternehmen gefährden. Man kann sich dort offenbar noch nicht vorstellen, dass man sich mit den Urhebern an einen Tisch setzen und vernünftige Lösungen finden kann. Die Urheberverbände sind dagegen zuversichtlich, dass es gelingen wird, in Verhandlungen einen brauchbaren Rahmen der Angemessenheit abzustecken, der die Belange beider Seiten berücksichtigt und gerichtliche Auseinandersetzungen weitgehend überflüssig machen wird.

Für den Verband deutscher Schriftsteller war mit Martin Walser ein sehr prominenter Sachverständiger gekommen. Er trug aus seiner Lebens- und Arbeitserfahrung vor, dass es sehr wohl ein "strukturelles Ungleichgewicht" zwischen Autoren und Verwertern gebe, dem das vorgeschlagene Gesetz abhelfen müsse. Wenn die Verleger sagten, die Realisierung des Gesetzentwurfs gefährde die deutsche Übersetzungskultur - "und die gilt was international", meinte Walser -, dann zeige das auch, "dass sie auf Kosten der derzeitigen miesen Übersetzerentlohnungen geht, und dass die mies sind, das wissen alle, die damit etwas zu tun haben." Die Verlegerbehauptung, die Übersetzer würden durch die Reform noch weniger bekommen, bezeichnete Walser als "unfreiwilligen Zynismus".
Ein junger Autor, berichtete Walser, auch mit Blick auf seine Anfangszeit, habe es sehr schwer, seinem Verleger zu widersprechen. "Man muss dann sehr lange drin gewesen sein, bis man zum ersten Mal den Mund aufmacht." Es sei nötig, dass sich hier ein neues "ökonomisch-gesellschaftliches Bewusstsein" bilde, auch dafür sei die gesetzliche Festschreibung einer angemessenen Vergütung vonnöten.

Thomas Brovot umriss die derzeitige Misere für den Verband der Literaturübersetzer: "Die besten Übersetzer können sich auf den Kopf stellen, selbst wenn sie kreativ und gut sind, verdienen sie kaum mehr als 2000 DM brutto im Monat, meist sogar weniger." Dabei sähen sich die Übersetzer mit vorformulierten Verträgen konfrontiert, in denen sie eine Vielzahl von Rechten gegen ein Pauschalhonorar abtreten müssten. Die Übersetzungen würden dann in vielfältiger Weise und über viele Jahre genutzt. "Da fließt eine Menge Geld, davon bekommen wir keinen Pfennig."
Ausführlich ging Thomas Brovot auf Einwände und Gegenvorschläge der Verwerter ein. Auf keinen Fall genüge es, den bisherigen "Bestsellerparagraphen" aufzubessern, indem man etwa die Schwelle vom bisherigen "groben Missverhältnis" auf ein "auffälliges Missverhältnis" senke. "Das heißt nichts anderes als: Wir wollen so lange unangemessen vergüten, bis es auffällt", meinte Thomas Brovot. Übersetzer müssten zudem immer damit rechnen, dass schon bei einer bloßen Anfrage, wie viele Exemplare eines Buches verkauft worden seien, die Geschäftsbeziehung abgebrochen würden. Der Piper Verlag habe deutlich vor Augen geführt, wie Verlage hier reagieren.
Bloße Empfehlungen zu Honorarstandards, wie sie die Verleger gerne anstelle eines verbindlichen Anspruchs sehen würden, reichen nicht aus, machte Thomas Brovot klar. Der Börsenverein tue nichts, um solche Standards umzusetzen, wie sich am Beispiel des von beiden Seiten ausgehandelten, aber weitgehend ignorierten Übersetzernormvertrags zeige.
Thomas Brovot widersprach der Behauptung, es lasse sich nicht definieren, was unter "angemessen" zu verstehen sei. "Angemessen ist das, wovon und womit beide Seiten leben können." In der Übersetzerbranche habe man dafür alle Parameter zusammen, und unter vernünftigen Menschen könne man auch zusammenkommen.
Zum Abschluss appellierte er eindringlich an die Abgeordneten, die Reform nicht zu verwässern. Sie sichere nicht nur das kreative Potential der Urheber, sie verhindere auch, dass ein ganzer Berufszweig von der Altersvorsorge ausgeschlossen bleibe.

Dr. Christian Sprang vom Börsenverein vertrat die Ansicht, der Gesetzentwurf sei unverhältnismäßig, da nur eine sehr kleine Prozentzahl von Verlagsverträgen nicht in Ordnung seien. Der Kern des Reformvorhabens sei ideologischer Natur. So stimme es einfach nicht, dass ein "strukturelles Ungleichgewicht" zwischen Autoren und Verlagen bestehe. Im Gegenteil müssten Verlage gegenüber manchen Autoren ziemliche Klimmzüge machen, um auf Augenhöhe zu kommen. Allerdings räumte Christian Sprang ein, "dass die wirtschaftliche Lage vieler Übersetzer schlecht und die Höhe ihrer Honorare unbefriedigend ist". Um dem abzuhelfen, bedürfe es aber keines neuen Gesetzes, das lasse sich mit einer Beteiligungslösung auf der Basis freiwilliger Vereinbarungen regeln.

Claudia Baumhöver vom Hörverlag erläuterte die ihrer Meinung nach negativen Auswirkungen der Reform besonders für die kleinen und mittleren Verlage, in denen man sich sehr engagiert für die Literatur einsetze. Nur etwa 10 % der produziertenTitel trügen Gewinne ein und müssten die Verluste der anderen ausgleichen. Für ihren Bereich des Hörbuchs - hier gilt weder die Buchpreisbindung noch der verminderte Mehrwertsteuersatz - bringe das Gesetz erhebliche Rechts- und Planungsunsicherheit. An einigen Produktionen wirkten bis zu 80 Urheber mit, die auf der Grundlage des neuen Gesetzes sämtlich Nachforderungen stellen könnten. Schon die daraus resultierenden Auskunftsansprüche seien für einen kleinen Verlag wie den ihren gar nicht zu bewältigen.

Prof. Dr. Fred Breinersdorfer, der Vorsitzende des Verbands deutscher Schriftsteller, äußerte Verständnis für die Sorgen der kleinen und mittleren Verlage. Er wisse sehr wohl, welche literarischen Risiken dort übernommen würden. Es seien jedoch nicht die Autoren, die die Kleinverleger kaputtmachten, sondern die so genannten "Merger". Der VS werde "differenzierteste Kriterien" anwenden, um die Belange der kleinen und mittleren Verlage zu berücksichtigen, auf die die 4000 Schriftsteller und Übersetzer, die der VS vertrete, angewiesen seien.

Einige Vertreter von Verwerterorganisationen und ihnen nahestehende Rechtsexperten kritisierten das Gesetz von hoher Warte. Einen Eingriff in die Grundprinzipien der Marktordnung sah Agudo y Berbel vom Verband privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT). Es obliege grundsätzlich den Vertragsparteien, die Höhe der Gegenleistung auszuhandeln, meinte sie. Das Gesetz bewirke staatliche Preisfestsetzung für kulturelle Leistungen. Prof. Dr. Georgios Gounalakis von der Philipps-Universität in Marburg meinte, die Regelung sei beispiellos im internationalen Vergleich und europarechtswidrig. Sie greife gleich in mehrere Grundwerte und Verfassungsrechte ein. Der Zwang zur Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln verstoße gegen das europäische Kartellverbot. Dr. Stephan Ory bemängelte als Vertreter des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger, das Gesetz versuche, das Modell der Tarifverträge ins Urheberrecht hinüberzuziehen. Prof. Dr. Haimo Schack von der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel machte im vorgeschlagenen Gesetz urheberrechtsfremde kollektivistische Tendenzen aus. Vielfach war von Kritikern des Vorhabens auch zu hören, die Reform gefährde den Medienstandort Deutschland.

Prof. Dr. Gerhard Schricker vom Münchner Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht, Mitverfasser des "Professorenentwurfs", betonte, der Begriff der "angemessenen Vergütung" sei nicht neu, sondern bereits im jetzigen Urheber- und auch im Verlagsgesetz etliche Male enthalten. Der Grundsatz der angemessenen Vergütung sei international keineswegs isoliert, sondern werde auch auf europäischer Ebene gefordert.

Dr. Wolfgang Schimmel, Justitiar von ver.di, wies darauf hin, dass die von Verwerterseite gerne gegen das Gesetz zitierte "Vertragsfreiheit" gar nicht bestehe, weil die Verträge eben nicht frei ausgehandelt, sondern den Urhebern aufgezwungen würden. Das Argument des Kollektivismus sei rein polemisch. "Früher hat der Volksmund gesagt: Alles, was Spaß macht, ist entweder unmoralisch oder es macht dick. Heute heißt es: Alles, was hilft, ist entweder verfassungswidrig oder es gefährdet den Standort Deutschland."
Die Reform widerspreche aber weder der Verfassung noch dem Europarecht. Hierzu läge ein neues Gutachten von Prof. Bernhard Schlink vor.
Die Kultur- und Medienwirtschaft, die bereits bei der Einführung der Künstlersozialversicherung ihren eigenen Untergang prophezeit habe, werde es auch überleben, wenn der Gesetzgeber ihr aufgebe, angemessene Vergütungen zu zahlen, zumal sie ja immer betone, sie würde dies bereits jetzt tun.

Benno H. Pöppelmann vom Deutschen Journalisten-Verband meinte, die Reform stelle keine Beeinträchtigung der Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit dar. Der Markt der Nutzungsrechte am geistigen Eigentum sei mit anderen Märkten nicht zu vergleichen. Das vorgeschlagene Urhebervertragsrecht entwickele ein spezifisches Instrumentarium, das genau auf diesen Markt zugeschnitten sei.

Stefan Meuschel von der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst meinte, das 1965 novellierte deutsche Urheberrecht sei im Grunde vorbildlich, es habe aber viele dispositive Lücken. In der Praxis sei dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet, solange ihm nicht das bereits 1965 geforderte Urhebervertragsrecht als Pendant zur Seite gestellt werde. Der Gesetzgeber sei hier die letzte Hoffnung der Urheber. Es wäre gut, wenn wieder eine ganz große Koalition derer zustande käme, die es mit dem geistigen Eigentum ernst meinen.
Stefan Meuschel schloss mit einem Zitat aus Jean-Jacques Rousseaus "Über Ursprung und Grundlagen der Ungleichheit": "Wo sich Starke und Schwache begegnen, ist es die Freiheit, die unterdrückt, ist es das Gesetz, das befreit."

Thomas Wollermann  
VdÜ Pressestelle