BGH weist Nichtzulassungsbeschwerde von Droemer im Fall Peter Mayle/"Hotel Pastis" zurück


Die Nichtzulassungsbeschwerde des Verlags Droemer beim Bundesgerichtshof im Fall "Peter Mayle/Hotel Pastis" (nach § 36 altes Urheberrecht) ist mit Beschluss vom 29. April 2004 zurückgewiesen worden. Damit ist das Berufungsurteil des OLG München endgültig rechtskräftig.

Am 28.8.2003 hatte das OLG München (AZ 29 U 5597/02) die Droemersche Verlagsanstalt Th. Knaur Nachf. GmbH & Co. verurteilt, den ÜbersetzerInnen für die HC-Ausgabe 2% vom Nettoladenpreis ab der Auflagenhöhe zu bezahlen, bei der das gezahlte Grundhonorar eingespielt ist (in diesem Fall 18.366 verkaufte Exemplare), ferner für die TB-Ausgabe 1% ab 20.000, 1,5 % ab 50.000 und 2 % ab 100.000 verkauften Exemplaren. Eine Revision wurde nicht zugelassen

Dagegen reichte der Verlag beim BGH eine "Nichtzulassungsbeschwerde" ein, d.h. es wurde überprüft, ob nicht doch eine Revision zuzulassen sei. Dies wurde mit dem jetzigen Beschluss negativ beschieden.