BGH weist Nichtzulassungsbeschwerde von
Droemer im Fall Peter Mayle/"Hotel Pastis" zurück
Die Nichtzulassungsbeschwerde des Verlags Droemer beim Bundesgerichtshof
im Fall "Peter Mayle/Hotel Pastis" (nach §
36 altes Urheberrecht) ist mit Beschluss vom 29. April 2004
zurückgewiesen worden. Damit ist das Berufungsurteil
des OLG München endgültig rechtskräftig.
Am 28.8.2003 hatte das OLG München (AZ
29 U 5597/02) die Droemersche Verlagsanstalt Th. Knaur Nachf.
GmbH & Co. verurteilt, den ÜbersetzerInnen für
die HC-Ausgabe 2% vom Nettoladenpreis ab der Auflagenhöhe
zu bezahlen, bei der das gezahlte Grundhonorar eingespielt
ist (in diesem Fall 18.366 verkaufte Exemplare), ferner für
die TB-Ausgabe 1% ab 20.000, 1,5 % ab 50.000 und 2 % ab 100.000
verkauften Exemplaren. Eine Revision wurde nicht zugelassen
Dagegen reichte der Verlag beim BGH eine "Nichtzulassungsbeschwerde"
ein, d.h. es wurde überprüft, ob nicht doch eine
Revision zuzulassen sei. Dies wurde mit dem jetzigen Beschluss
negativ beschieden. |