Urheberrecht
Ein Korb voll böser Überraschungen

Im Jahr 2002 hatte das Bundesjustizminsterium, damals noch unter der Leitung von Herta Däubler-Gmelin, in einem mutigen Schritt ein seit Jahrzehnten überfälliges Urhebervertragsrecht geschaffen. Niemand hätte damals gedacht, dass das Urheberrecht so bald wieder für Spannung und Spannungen sorgen würde.

Doch dann kam die zweite Regierung Schröder, die zweite Justizministerin Brigitte Zypries und der so genannte "Zweite Korb" – das "Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft", das sich zur Zeit im Stadium des Referentenentwurfs befindet.

Nur noch vordergründig geht es in diesem Referentenentwurf um die Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Anpassung des Urheberrechts an die technischen Entwicklungen und Möglichkeiten des Informationszeitalters. In Wahrheit hat das Bundesjustizministerium den "Zweiten Korb" mit gravierenden Verschlechterungen des Urheberrechts bestückt, die dem Sinn des Reformvorhabens Urhebervertragsrecht völlig zuwiderlaufen.

Schlimm genug, dass der Referentenentwurf zum "Zweiten Korb" eine Absage an die im Koalitionsvertrag gegebenen Zusagen enthält, für die bildenden Künstler eine Ausstellungsvergütung einzuführen und ein Künstlergemeinschaftsrecht ("Goethegroschen") einzuführen. Leider ist das nicht alles: Der Referentenentwurf will eine der tragenden Säulen des Urheberschutzes einreißen, die im bisherigen § 31 Absatz 4 des Urheberrechtsgesetzes enthalten ist. Bislang gilt, dass nur Verwertungsrechte an bekannten Nutzungsarten abgetreten werden können. Dies schützt den Urheber davor, dass ihn der stärkere Vertragspartner zu Rechtseinräumungen nötigt, deren finanzielle Bedeutung gar nicht absehbar ist. Damit soll nun im Namen der "Informationsgesellschaft" Schluss sein, und das gleich auch noch rückwirkend (Referentenentwurf § 137 l).

Verbrämt wird diese Urheberenteignung durch Widerrufsrechte, die in der Praxis wegen drohenden Verlusts des Auftragsgebers nicht realisierbar sind, sowie durch ebenfalls kaum durchsetzbare Ansprüche auf eine "besondere angemessene Vergütung". Das Justizministerium hat den Referentenentwurf ganz nach dem Geschmack der Verwerterseite gemodelt. Offenbar soll dem Urheber im Kulturbetrieb der Informationsgesellschaft endgültig die Rolle zugewiesen werden, billigen Content zu liefern, der sich möglichst ungehindert in immer neue elektronische Schläuche füllen lässt.

Bei einer Anhörung des Bundesjustizministeriums zum "Zweiten Korb" am 15.11.2004 stellte Ministerialdirigent Dr. Elmar Hucko allerdings noch "Änderungen im zweistelligen Prozentbereich" in Aussicht, bevor der Referentenentwurf zum Regierungsentwurf aufsteigt. Dies ist auch dringend nötig, wenn das Urheberrecht verdientermaßen seinen Namen behalten soll.

Gabriele Gockel
Thomas Wollermann

[ Stellungnahme des VdÜ zum Referentenentwurf als PDF-Datei ]

Den Referentenentwurf selbst und viele weitere Informationen dazu hält das Münchner Institut füer Urheber- und Medienrecht bereit: http://www.urheberrecht.org/topic/Korb-2/