Urheberrecht
Ein Korb voll böser Überraschungen
Im Jahr 2002 hatte das Bundesjustizminsterium,
damals noch unter der Leitung von Herta Däubler-Gmelin,
in einem mutigen Schritt ein seit Jahrzehnten überfälliges
Urhebervertragsrecht geschaffen. Niemand hätte damals
gedacht, dass das Urheberrecht so bald wieder für Spannung
und Spannungen sorgen würde.
Doch dann kam die zweite Regierung Schröder,
die zweite Justizministerin Brigitte Zypries und der so genannte
"Zweite Korb" – das "Zweite Gesetz zur
Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft",
das sich zur Zeit im Stadium des Referentenentwurfs befindet.
Nur noch vordergründig geht es in diesem
Referentenentwurf um die Umsetzung einer EU-Richtlinie zur
Anpassung des Urheberrechts an die technischen Entwicklungen
und Möglichkeiten des Informationszeitalters. In Wahrheit
hat das Bundesjustizministerium den "Zweiten Korb"
mit gravierenden Verschlechterungen des Urheberrechts bestückt,
die dem Sinn des Reformvorhabens Urhebervertragsrecht völlig
zuwiderlaufen.
Schlimm genug, dass der Referentenentwurf zum
"Zweiten Korb" eine Absage an die im Koalitionsvertrag
gegebenen Zusagen enthält, für die bildenden Künstler
eine Ausstellungsvergütung einzuführen und ein Künstlergemeinschaftsrecht
("Goethegroschen") einzuführen. Leider ist
das nicht alles: Der Referentenentwurf will eine der tragenden
Säulen des Urheberschutzes einreißen, die im bisherigen
§ 31 Absatz 4 des Urheberrechtsgesetzes enthalten ist.
Bislang gilt, dass nur Verwertungsrechte an bekannten Nutzungsarten
abgetreten werden können. Dies schützt den Urheber
davor, dass ihn der stärkere Vertragspartner zu Rechtseinräumungen
nötigt, deren finanzielle Bedeutung gar nicht absehbar
ist. Damit soll nun im Namen der "Informationsgesellschaft"
Schluss sein, und das gleich auch noch rückwirkend (Referentenentwurf
§ 137 l).
Verbrämt wird diese Urheberenteignung
durch Widerrufsrechte, die in der Praxis wegen drohenden Verlusts
des Auftragsgebers nicht realisierbar sind, sowie durch ebenfalls
kaum durchsetzbare Ansprüche auf eine "besondere
angemessene Vergütung". Das Justizministerium hat
den Referentenentwurf ganz nach dem Geschmack der Verwerterseite
gemodelt. Offenbar soll dem Urheber im Kulturbetrieb der Informationsgesellschaft
endgültig die Rolle zugewiesen werden, billigen Content
zu liefern, der sich möglichst ungehindert in immer neue
elektronische Schläuche füllen lässt.
Bei einer Anhörung des Bundesjustizministeriums
zum "Zweiten Korb" am 15.11.2004 stellte Ministerialdirigent
Dr. Elmar Hucko allerdings noch "Änderungen im zweistelligen
Prozentbereich" in Aussicht, bevor der Referentenentwurf
zum Regierungsentwurf aufsteigt. Dies ist auch dringend nötig,
wenn das Urheberrecht verdientermaßen seinen Namen behalten
soll.
Gabriele Gockel
Thomas Wollermann
[ Stellungnahme
des VdÜ zum Referentenentwurf als PDF-Datei ]
Den Referentenentwurf selbst und viele weitere
Informationen dazu hält das Münchner Institut füer
Urheber- und Medienrecht bereit: http://www.urheberrecht.org/topic/Korb-2/ |