Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, MdB

In die Diskussion einschalten!

Die Gesetzesberatungen zum 2. Urheberrechtsänderungsgesetz beginnen jetzt!
In der letzten Legislaturperiode des Deutschen Bundestages konnten wir mit der Verabschiedung des Urhebervertragsrechts, das am 1. Juli 2002 in Kraft getreten ist, wichtige Verbesserungen für die Urheber und Kreativen durchsetzen:

So wurde endlich im Gesetz ein angemessener Vergütungsanspruch für kreative Arbeit verankert, eine seit den sechziger Jahren überfällige Verbesserung zur Stärkung der Rechtsposition der Urheber.
Auch die Festlegung des gesetzlichen Ausschlusses der Abtretung für unbekannte Nutzungsarten hat den Urheber in der Praxis und in seiner Rechtsstellung gestärkt.

Schließlich hat auch die Klarstellung des Paragraphen 63a UrhGesetz mit dazu beigetragen, den Urheber selbst aufzuwerten und ihm auch in den Verwertungsgesellschaften gegenüber den stark vermachteten Medienunternehmen eine bessere Verhandlungsposition zu geben.

Natürlich wäre es gut und wichtig gewesen, in einer Koalition aus sozialdemokratisch geführter Bundesregierung und den Verbänden der Urheber noch wesentlich mehr zu erreichen. So hätte ich mir gewünscht, die Verankerung der obligatorischen Schlichtung hätte durchgesetzt werden können. Die Jahre seit Inkrafttreten des Urhebervertragsgesetzes zeigen, dass genau das sinnvoll gewesen wäre, weil die betroffenen Medienverbände von sich aus und auf freiwilliger Basis bisher nicht bereit waren, mit den Urheberverbänden Vergütungsrichtlinien zu vereinbaren.

Zwar hatten sie genau das in aller Öffentlichkeit versprochen, in riesigen Anzeigen und Werbespots, die für Urheber und ihre Verbände, aber auch für jeden anderen Verband außerhalb der Lobby von Medienunternehmen völlig unbezahlbar gewesen wären. Mit dieser Zusage warben diese Unternehmen und Verbände insbesondere auch im Kanzleramt um eine Freiwilligkeitsregelung.

Das Ergebnis dieser Zusage nahezu drei Jahre nach ihrem Inkrafttreten ist freilich enttäuschend: Die Frustration und Verbitterung über die Nichteinhaltung dieses Versprechens und über die ständigen Versuche, Verhandlungen über Vergütungsrichtlinien zu vermeiden, werden ergänzt durch den Ärger in den Reihen des Bundestages über diese Mängel.

In seinen Debatten über das neue Urhebervertragsrecht, aber auch in einer Entschließung bei dessen Verabschiedung am 25. Januar 2002 hat der Deutsche Bundestag deutlich gemacht, dass ihm die Verbesserung der Rechtsstellung und auch die Stärkung der Verhandlungsmacht der Urheber und Kreativen in der Praxis sehr wichtig ist. Auch die skandalös niedrigen Vergütungen für einige Bereiche, insbesondere für Übersetzerinnen und Übersetzer, haben den Bundestag zu seiner Erwartung gebracht, mithilfe von Vergütungsregelungen der beteiligten Kreise da zu Verbesserungen zu kommen, wo der Schutz und Sicherung von Kreativen das verlangt. Dabei wurde ausdrücklich betont, dass dies aufgrund der Zusage der Medienunternehmen zunächst einmal auf freiwilliger Basis in Angriff genommen werden solle. Wenn allerdings das Vertrauen in diese Zusage enttäuscht werden sollte, dann, so die Haltung der Mehrheit des Deutschen Bundestages, wolle man sich weitere gesetzliche Schritte vorbehalten.

Als weiterer Punkt stand schon in der letzten Legislaturperiode die zeitnahe Anpassung der Geräteabgaben auf der Tagesordnung. Die gesetzliche Normierung der Geräteabgabe verpflichtet ja derzeit Hersteller und Importeure dazu, an die Kreativen bzw. die Verwertungsgesellschaften einen gesetzlich festgelegten, freilich lange Jahre nicht mehr aktualisierten Ausgleich für die Nutzung ihrer Werke durch die Gerätenutzer zu geben. Auch diese Aktualisierung konnte indes mit der Fortschreibung des Urheberrechts in der letzten Legislaturperiode nicht durchgesetzt werden – die Lobby der entsprechenden Unternehmen und ihrer Verbände und ihre gezielten Interventionen in den Gang der Gesetzgebung machten das unmöglich.
Diese Regelungen und Erwartungen bilden den Hintergrund für das Interesse für den Vorschlag eines weiteren Gesetzes aus dem Justizministerium des Bundes.

Anlass dafür ist die fällige Umsetzung der EU- Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft vom 21. Mai 2001 (ABL Nr. L 167 S. 10) im sog. 2. Korb. Wer diesen neuen Gesetzentwurf durchsieht, muss allerdings feststellen, dass er das an sich ja schon bemerkenswerte Lob aus den Medienverbänden wirklich verdient; es muss wirklich erstaunen, wie unausgewogen er Lösungen vorschlägt, die einerseits Medienhersteller und – unternehmen entlasten und begünstigen, die sich jedoch gleichzeitig negativ für die Urheber und ihre Rechte auswirken müssen. Dem stehen klare Worte des Bundeskanzlers über die Bedeutung der Kreativen und der Urheber für unsere Gesellschaft gegenüber – und die ebenfalls deutlichen Worte im Deutschen Bundestag.
Beides wird bei den anstehenden Beratungen berücksichtigt werden müssen, wenn es um die Grundhaltung des Gesetzesvorschlag und um die angebotenen Lösungen zu Einzelfragen geht. Es ist aber auch an der Zeit, dass die Kreativen und Urheber selbst zusammen mit Verbänden und Gewerkschaften, in denen sie sich organisieren, deutlich und hörbar Stellung beziehen.

Besonders problematisch ist, um jetzt zu einzelnen Punkten zu kommen, der Vorschlag, das Verbot der Abtretbarkeit unbekannte Nutzungsarten aufzuheben. Zwar werden zusätzlich einige Begleitvorschriften, wie Schriftform und Vergütungsansprüche vorgesehen; in der Praxis, in der sich der einzelne Kreative und eine ständig zunehmende Konzentration an Medien gegenüberstehen, wird dieser Vorschlag jedoch weit hinter das geltende Urheberrecht in die früherer Zeiten zu Lasten des Urhebers zurückführen. Ich mag mir nicht vorstellen, dass die Auffassung von Bundesregierung und Bundestag sich in den vergangenen Jahren gerade in diesem Punkt so stark geändert haben sollte.

Besonders bedauerlich ist auch der Vorschlag zur Ablösung des gesetzlich bestimmten Betrags der Geräteabgabe in dem neuen Gesetz. Er beschreitet ja nicht den Weg einer – ehrlichen, nachprüfbaren und für die Urheberseite leicht durchzusetzenden – summenmäßigen Anpassung und Aktualisierung der gesetzlichen Beträge bei Aufrechterhaltung des heute geltenden gesetzlichen Zustands der Vermutung, dass jedes dafür geeignete Gerät zur Nutzung der Werke eines Kreativen auch genutzt wird und damit die Abgabe anfällt. Diese Regelung war und ist vernünftig, weil Einzelnachweise ja nur um den Preis gravierender Nachteile gerade auf Urheberseite überhaupt geführt werden können.

Vielmehr streicht der Gesetzesvorschlag diese Vermutung, stellt auf die tatsächliche Nutzung ab und verlässt zusätzlich die gesetzliche Festsetzung absoluter Beträge zugunsten einer Regelung, die auf gedeckelte Anteile am Gerätepreis abstellt. Diese Kombination zugunsten der Geräteindustrie und zu Lasten der Urheber kann so nicht gewollt sein. Auch damit wird sich der Bundestag befassen müssen, schließlich geht es nicht allein um Absatzchancen im Bereich der Industrie, sondern vor allem um die gesicherte Zukunft der Kreativen in unserem Land.

Weitere kritische Punkte kommen hinzu, z. B. dass die klarstellende Festlegung in Paragraph 63 a UrhG aufgegeben werden soll, die ja endlich darauf verzichten wollte, Medienunternehmen per se in die Reihe der Urheber aufzunehmen, was ja Partizipierung an Vergütungen einschloss. Hinzu kommen auch zahlreiche Verschlechterungen der Rechte der Urheber im Bereich der Zweit – und Nachverwertungen, wie auch für ihre Erben.

Was tun also?

Nun, wie schon ausgeführt, auch die Mitglieder des Deutschen Bundestages werden sich jetzt mit diesen Vorschlägen befassen müssen.

Meine Bitte an die Gewerkschaften und Verbände, aber auch an Sie, die Urheberinnen und Urheber selbst, geht jedoch erheblich weiter:

Bitte warten Sie nicht zu lange, bevor Sie sich den Gesetzentwurf besorgen. Bitte beraten Sie sich mit den hervorragenden Urheberrechts-Experten, die wir gerade hier in Deutschland ja haben. Und warten Sie bitte nicht zu lange, bevor Sie sich persönlich in die Diskussion einschalten – und mit „Ihrer“ oder „Ihrem“ Bundestagsabgeordneten in Verbindung treten, zu einer Veranstaltung einladen, über Ihre Lage und Ihre Forderungen informieren.

Politik braucht Kultur. Unsere Gesellschaft insgesamt, nicht nur die derzeitige Bundestagsmehrheit aus Sozialdemokratie und Grünen, braucht gerade die Kreativen und die Urheber. Das ist so. Das gilt gerade auch für die Zukunft. Und das verpflichtet. Daran sollten sich alle Verantwortlichen erinnern.