Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin,
MdB
In die Diskussion einschalten!
Die Gesetzesberatungen zum 2. Urheberrechtsänderungsgesetz
beginnen jetzt!
In der letzten Legislaturperiode des Deutschen Bundestages
konnten wir mit der Verabschiedung des Urhebervertragsrechts,
das am 1. Juli 2002 in Kraft getreten ist, wichtige Verbesserungen
für die Urheber und Kreativen durchsetzen:
So wurde endlich im Gesetz ein angemessener
Vergütungsanspruch für kreative Arbeit verankert,
eine seit den sechziger Jahren überfällige Verbesserung
zur Stärkung der Rechtsposition der Urheber.
Auch die Festlegung des gesetzlichen Ausschlusses der Abtretung
für unbekannte Nutzungsarten hat den Urheber in der Praxis
und in seiner Rechtsstellung gestärkt.
Schließlich hat auch die Klarstellung
des Paragraphen 63a UrhGesetz mit dazu beigetragen, den Urheber
selbst aufzuwerten und ihm auch in den Verwertungsgesellschaften
gegenüber den stark vermachteten Medienunternehmen eine
bessere Verhandlungsposition zu geben.
Natürlich wäre es gut und wichtig
gewesen, in einer Koalition aus sozialdemokratisch geführter
Bundesregierung und den Verbänden der Urheber noch wesentlich
mehr zu erreichen. So hätte ich mir gewünscht, die
Verankerung der obligatorischen Schlichtung hätte durchgesetzt
werden können. Die Jahre seit Inkrafttreten des Urhebervertragsgesetzes
zeigen, dass genau das sinnvoll gewesen wäre, weil die
betroffenen Medienverbände von sich aus und auf freiwilliger
Basis bisher nicht bereit waren, mit den Urheberverbänden
Vergütungsrichtlinien zu vereinbaren.
Zwar hatten sie genau das in aller Öffentlichkeit
versprochen, in riesigen Anzeigen und Werbespots, die für
Urheber und ihre Verbände, aber auch für jeden anderen
Verband außerhalb der Lobby von Medienunternehmen völlig
unbezahlbar gewesen wären. Mit dieser Zusage warben diese
Unternehmen und Verbände insbesondere auch im Kanzleramt
um eine Freiwilligkeitsregelung.
Das Ergebnis dieser Zusage nahezu drei Jahre
nach ihrem Inkrafttreten ist freilich enttäuschend: Die
Frustration und Verbitterung über die Nichteinhaltung
dieses Versprechens und über die ständigen Versuche,
Verhandlungen über Vergütungsrichtlinien zu vermeiden,
werden ergänzt durch den Ärger in den Reihen des
Bundestages über diese Mängel.
In seinen Debatten über das neue Urhebervertragsrecht,
aber auch in einer Entschließung bei dessen Verabschiedung
am 25. Januar 2002 hat der Deutsche Bundestag deutlich gemacht,
dass ihm die Verbesserung der Rechtsstellung und auch die
Stärkung der Verhandlungsmacht der Urheber und Kreativen
in der Praxis sehr wichtig ist. Auch die skandalös niedrigen
Vergütungen für einige Bereiche, insbesondere für
Übersetzerinnen und Übersetzer, haben den Bundestag
zu seiner Erwartung gebracht, mithilfe von Vergütungsregelungen
der beteiligten Kreise da zu Verbesserungen zu kommen, wo
der Schutz und Sicherung von Kreativen das verlangt. Dabei
wurde ausdrücklich betont, dass dies aufgrund der Zusage
der Medienunternehmen zunächst einmal auf freiwilliger
Basis in Angriff genommen werden solle. Wenn allerdings das
Vertrauen in diese Zusage enttäuscht werden sollte, dann,
so die Haltung der Mehrheit des Deutschen Bundestages, wolle
man sich weitere gesetzliche Schritte vorbehalten.
Als weiterer Punkt stand schon in der letzten
Legislaturperiode die zeitnahe Anpassung der Geräteabgaben
auf der Tagesordnung. Die gesetzliche Normierung der Geräteabgabe
verpflichtet ja derzeit Hersteller und Importeure dazu, an
die Kreativen bzw. die Verwertungsgesellschaften einen gesetzlich
festgelegten, freilich lange Jahre nicht mehr aktualisierten
Ausgleich für die Nutzung ihrer Werke durch die Gerätenutzer
zu geben. Auch diese Aktualisierung konnte indes mit der Fortschreibung
des Urheberrechts in der letzten Legislaturperiode nicht durchgesetzt
werden – die Lobby der entsprechenden Unternehmen und
ihrer Verbände und ihre gezielten Interventionen in den
Gang der Gesetzgebung machten das unmöglich.
Diese Regelungen und Erwartungen bilden den Hintergrund für
das Interesse für den Vorschlag eines weiteren Gesetzes
aus dem Justizministerium des Bundes.
Anlass dafür ist die fällige Umsetzung
der EU- Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter
Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte
in der Informationsgesellschaft vom 21. Mai 2001 (ABL Nr.
L 167 S. 10) im sog. 2. Korb. Wer diesen neuen Gesetzentwurf
durchsieht, muss allerdings feststellen, dass er das an sich
ja schon bemerkenswerte Lob aus den Medienverbänden wirklich
verdient; es muss wirklich erstaunen, wie unausgewogen er
Lösungen vorschlägt, die einerseits Medienhersteller
und – unternehmen entlasten und begünstigen, die
sich jedoch gleichzeitig negativ für die Urheber und
ihre Rechte auswirken müssen. Dem stehen klare Worte
des Bundeskanzlers über die Bedeutung der Kreativen und
der Urheber für unsere Gesellschaft gegenüber –
und die ebenfalls deutlichen Worte im Deutschen Bundestag.
Beides wird bei den anstehenden Beratungen berücksichtigt
werden müssen, wenn es um die Grundhaltung des Gesetzesvorschlag
und um die angebotenen Lösungen zu Einzelfragen geht.
Es ist aber auch an der Zeit, dass die Kreativen und Urheber
selbst zusammen mit Verbänden und Gewerkschaften, in
denen sie sich organisieren, deutlich und hörbar Stellung
beziehen.
Besonders problematisch ist, um jetzt zu einzelnen
Punkten zu kommen, der Vorschlag, das Verbot der Abtretbarkeit
unbekannte Nutzungsarten aufzuheben. Zwar werden zusätzlich
einige Begleitvorschriften, wie Schriftform und Vergütungsansprüche
vorgesehen; in der Praxis, in der sich der einzelne Kreative
und eine ständig zunehmende Konzentration an Medien gegenüberstehen,
wird dieser Vorschlag jedoch weit hinter das geltende Urheberrecht
in die früherer Zeiten zu Lasten des Urhebers zurückführen.
Ich mag mir nicht vorstellen, dass die Auffassung von Bundesregierung
und Bundestag sich in den vergangenen Jahren gerade in diesem
Punkt so stark geändert haben sollte.
Besonders bedauerlich ist auch der Vorschlag
zur Ablösung des gesetzlich bestimmten Betrags der Geräteabgabe
in dem neuen Gesetz. Er beschreitet ja nicht den Weg einer
– ehrlichen, nachprüfbaren und für die Urheberseite
leicht durchzusetzenden – summenmäßigen Anpassung
und Aktualisierung der gesetzlichen Beträge bei Aufrechterhaltung
des heute geltenden gesetzlichen Zustands der Vermutung, dass
jedes dafür geeignete Gerät zur Nutzung der Werke
eines Kreativen auch genutzt wird und damit die Abgabe anfällt.
Diese Regelung war und ist vernünftig, weil Einzelnachweise
ja nur um den Preis gravierender Nachteile gerade auf Urheberseite
überhaupt geführt werden können.
Vielmehr streicht der Gesetzesvorschlag diese
Vermutung, stellt auf die tatsächliche Nutzung ab und
verlässt zusätzlich die gesetzliche Festsetzung
absoluter Beträge zugunsten einer Regelung, die auf gedeckelte
Anteile am Gerätepreis abstellt. Diese Kombination zugunsten
der Geräteindustrie und zu Lasten der Urheber kann so
nicht gewollt sein. Auch damit wird sich der Bundestag befassen
müssen, schließlich geht es nicht allein um Absatzchancen
im Bereich der Industrie, sondern vor allem um die gesicherte
Zukunft der Kreativen in unserem Land.
Weitere kritische Punkte kommen hinzu, z. B.
dass die klarstellende Festlegung in Paragraph 63 a UrhG aufgegeben
werden soll, die ja endlich darauf verzichten wollte, Medienunternehmen
per se in die Reihe der Urheber aufzunehmen, was ja Partizipierung
an Vergütungen einschloss. Hinzu kommen auch zahlreiche
Verschlechterungen der Rechte der Urheber im Bereich der Zweit
– und Nachverwertungen, wie auch für ihre Erben.
Was tun also?
Nun, wie schon ausgeführt, auch die Mitglieder
des Deutschen Bundestages werden sich jetzt mit diesen Vorschlägen
befassen müssen.
Meine Bitte an die Gewerkschaften und Verbände,
aber auch an Sie, die Urheberinnen und Urheber selbst, geht
jedoch erheblich weiter:
Bitte warten Sie nicht zu lange, bevor Sie sich
den Gesetzentwurf besorgen. Bitte beraten Sie sich mit den
hervorragenden Urheberrechts-Experten, die wir gerade hier
in Deutschland ja haben. Und warten Sie bitte nicht zu lange,
bevor Sie sich persönlich in die Diskussion einschalten
– und mit „Ihrer“ oder „Ihrem“
Bundestagsabgeordneten in Verbindung treten, zu einer Veranstaltung
einladen, über Ihre Lage und Ihre Forderungen informieren.
Politik braucht Kultur. Unsere Gesellschaft
insgesamt, nicht nur die derzeitige Bundestagsmehrheit aus
Sozialdemokratie und Grünen, braucht gerade die Kreativen
und die Urheber. Das ist so. Das gilt gerade auch für
die Zukunft. Und das verpflichtet. Daran sollten sich alle
Verantwortlichen erinnern. |