Wolfgang Schimmel, ver.di-Justiziar
Kalte Enteignung
Mit dem im September 2004 vorgelegten Entwurf
für ein „Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts
in der Informationsgesellschaft“ geht es nicht mehr
voran. Die für den 2. März vorgesehene Beratung
eines überarbeiteten – noch unveröffentlichten
– Texts im Kabinett wurde abgesetzt. Über die Gründe
dafür wird spekuliert. Jetzt klemmt es wieder, weil der
Kanzler der Industrie Versprechungen gemacht hat.
Auf der Computermesse Cebit wurde Schröder
mit der landesüblichen Unzufriedenheit von Unternehmerfunktionären
konfrontiert: Gejammer über „Geräteabgaben“,
also über die Vergütung für privates Kopieren,
die der Verbraucher praktischerweise bereits mit dem Gerätepreis
bezahlt und die Hersteller oder Importeure an die Verwertungsgesellschaften
abzuführen haben. Der Kanzler sagte öffentlich zu,
mit den Verbänden zu reden. Herausgekommen sind drei
Wünsche der Industrie, die am 8. April von der Bundesjustizministerin
Vertretern der Urheberseite vorgestellt wurden: Die Verwertungsgesellschaften
sollten „transparenter“ werden und vor der Festlegung
von Tarifen Gespräche mit den Betroffenen führen.
Ein längst erfüllter Wunsch, bedenkt man die geltenden
Veröffentlichungspflichten und die Aufsicht durch das
Patentamt, und ein verwunderlicher, war es doch bislang die
Industrie, die das Ergebnis von Vermittlungsgesprächen
ignoriert und die Gerichte bemüht hat. Der dritte Wunsch,
den die Fee Schröder gewähren will, würde für
Urheber und ausübende Künstler teuer: Die Vergütungssätze
sollen künftig höchstens 5 Prozent des Gerätepreises
betragen dürfen. Das klingt harmlos, ist aber perfide!
Die Wirtschaftszeitschrift „brand eins“ teilt
in Eigenwerbung („Weitaus mehr als nur Zahlen“)
mit, dass der Wert von einem Megabyte Speicherplatz zwischen
1960 und 2005 von 150.000 € auf 0,05 € gefallen
ist. Das sind allgemein bekannte und realistische Werte und
zugleich Indikatoren für die künftige Preisentwicklung
elektronischer Geräte. Proportional dazu wäre die
Urhebervergütung für ein Bildaufzeichnungsgerät
seit 1985 von 18,42 € auf 0,22 € abgestürzt
und würde weiter fallen.
Der Kanzler meint – so zitiert ihn das
ZDF – die Bundesregierung werde auf ein vernünftiges
Verhältnis der Urhebervergütung zum Gerätepreis
achten. Er scheint es für vernünftig zu halten,
Urheber eiskalt zu enteignen. |