Wolfgang Schimmel, ver.di-Justiziar

Kalte Enteignung

Mit dem im September 2004 vorgelegten Entwurf für ein „Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ geht es nicht mehr voran. Die für den 2. März vorgesehene Beratung eines überarbeiteten – noch unveröffentlichten – Texts im Kabinett wurde abgesetzt. Über die Gründe dafür wird spekuliert. Jetzt klemmt es wieder, weil der Kanzler der Industrie Versprechungen gemacht hat.

Auf der Computermesse Cebit wurde Schröder mit der landesüblichen Unzufriedenheit von Unternehmerfunktionären konfrontiert: Gejammer über „Geräteabgaben“, also über die Vergütung für privates Kopieren, die der Verbraucher praktischerweise bereits mit dem Gerätepreis bezahlt und die Hersteller oder Importeure an die Verwertungsgesellschaften abzuführen haben. Der Kanzler sagte öffentlich zu, mit den Verbänden zu reden. Herausgekommen sind drei Wünsche der Industrie, die am 8. April von der Bundesjustizministerin Vertretern der Urheberseite vorgestellt wurden: Die Verwertungsgesellschaften sollten „transparenter“ werden und vor der Festlegung von Tarifen Gespräche mit den Betroffenen führen. Ein längst erfüllter Wunsch, bedenkt man die geltenden Veröffentlichungspflichten und die Aufsicht durch das Patentamt, und ein verwunderlicher, war es doch bislang die Industrie, die das Ergebnis von Vermittlungsgesprächen ignoriert und die Gerichte bemüht hat. Der dritte Wunsch, den die Fee Schröder gewähren will, würde für Urheber und ausübende Künstler teuer: Die Vergütungssätze sollen künftig höchstens 5 Prozent des Gerätepreises betragen dürfen. Das klingt harmlos, ist aber perfide!
Die Wirtschaftszeitschrift „brand eins“ teilt in Eigenwerbung („Weitaus mehr als nur Zahlen“) mit, dass der Wert von einem Megabyte Speicherplatz zwischen 1960 und 2005 von 150.000 € auf 0,05 € gefallen ist. Das sind allgemein bekannte und realistische Werte und zugleich Indikatoren für die künftige Preisentwicklung elektronischer Geräte. Proportional dazu wäre die Urhebervergütung für ein Bildaufzeichnungsgerät seit 1985 von 18,42 € auf 0,22 € abgestürzt und würde weiter fallen.

Der Kanzler meint – so zitiert ihn das ZDF – die Bundesregierung werde auf ein vernünftiges Verhältnis der Urhebervergütung zum Gerätepreis achten. Er scheint es für vernünftig zu halten, Urheber eiskalt zu enteignen.