Presseerklärung 19. November 2003
Literaturübersetzer fordern gerichtlich Schlichtungsverfahren
ein - Verleger treten mit tendenziösem Gutachten an die
Öffentlichkeit
Die im VdÜ/Bundessparte Übersetzer organisierten
Literaturübersetzer haben das Kammergericht Berlin angerufen,
um feststellen zu lassen, dass der Börsenverein des Deutschen
Buchhandels bzw. die zum Zwecke von Verhandlungen gegründeten
Verlegervereinigungen verpflichtet sind, sich auf ein Schlichtungsverfahren
einzulassen. Die Verhandlungen über gemeinsame Vergütungsregeln
waren zuvor gescheitert, seitdem bestreitet die Verlegerseite
ihr Mandat für ein Schlichtungsverfahren nach dem neuen
Urheberrechtsgesetz.
Parallel zur Anrufung des Gerichts haben die Übersetzer
die Verlage Random House, Rowohlt und Campus zu separaten
Verhandlungen über Vergütungsregeln aufgefordert.
Die Literaturübersetzer sehen in der Weigerung der Verlegerseite,
sich auf das gesetzlich vorgesehene Schlichtungsverfahren
einzulassen, den Versuch, das neue Urheberrecht zu boykottieren.
Sie hatten die Verlegervereinigungen und bisherigen Verhandlungspartner
zu Gesprächen über die Zusammensetzung einer Schlichtungsstelle
aufgefordert, dem haben sich die Vereinigungen vorerst durch
Auflösung entzogen.
Unterdessen hat der Börsenverein des Deutschen Buchhandels
ein Gutachten in Auftrag gegeben (Prof. Homburg, Univ. Mannheim)
und veröffentlicht, das der VdÜ/Bundessparte Übersetzer
als irreführend und methodologisch fragwürdig kritisiert.
Es prüft keinerlei mögliche Lösungsansätze
für die bislang unbestrittene Problematik unangemessener
und zu niedriger Vergütungen, sondern versucht lediglich
die immer wieder vorgetragene Drohung zu untermauern, selbst
eine geringfügige Anhebung der Übersetzervergütung
werde zu einem Verlagssterben führen.
Eines aber belegen auch die von den Verlegern vorgelegten
Zahlen eindrucksvoll: Die Übersetzer subventionieren
durch die ihnen aufgezwungene niedrige Honorierung seit Jahrzehnten
den Literaturbetrieb und bewegen sich damit am unteren Rand
der Einkommensskala. Wollte ein Übersetzer Einkünfte
erreichen, die mit dem eines angestellten Verlagslektors vergleichbar
sind, müsste er nach den vom Gutachter bei Verlagen ermittelten
Vergütungssätzen 250 bis 350 Stunden im Monat reine
Übersetzungsarbeit leisten - neben allen anderen Tätigkeiten,
ohne die eine freiberufliche Arbeit nicht zu organisieren
ist.
VdÜ Pressestelle
Gabriele Gockel
Thomas Wollermann
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