Verwerterlobby macht mobil
Publizistische Attacken gegen den Entwurf zum Urhebervertragsrecht
von Wolfgang Schimmel
(abgedruckt in: "M è Menschen Machen Medien", Zeitschrift
der IG Medien, 8-9.2000)
Am 22. Mai haben fünf führende Urheberrechtler
der Bundesministerin der Justiz ihren Entwurf für ein
"Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern
und ausübenden Künstlern" überreicht. Ein überfälliges,
von Gewerkschaften wie Urheberverbänden immer wieder
eingefordertes Gesetzgebungsvorhaben ist damit endlich auf
den Weg gebracht. Schon werden dagegen die ersten publizistischen
Breitseiten abgefeuert.
Der Entwurf è sein Name ist Programm è wird die Position von
Urhebern und ausübenden Künstlern bei Vertragsverhandlungen
und bei der Durchsetzung ihrer Rechte deutlich verbessern.
Es ist auch höchste Zeit, den Wildwuchs von Klauseln
und Knebelverträgen (Beispiele in "M" 5-6/2000) einzudämmen.
Das Urheberrecht soll den Kreativen als unveräußerliches
Recht für jede Nutzung eine angemessene Vergütung
sichern. So wollte das 1965 der Gesetzgeber und so sehen das
auch die höchsten Gerichte. Anderes wollen die Verfasser
seitenlanger Verträge: Urheber und ausübende Künstler
sollen ihre Rechte für alle Zeit è bis auf eine leere
Hülle è abtreten, möglichst gegen ein einmaliges
(oft schäbiges) Honorar für sie und ihre Erben.
Dem will der Entwurf einen Riegel vorschieben: Er garantiert
einen gesetzlichen Vergütungsanspruch, der durch keinen
Vertrag abgenötigt werden kann. Urheberverträge
können nach 30 Jahren gekündigt werden. Und schließlich
sollen Mindestbedingungen in Gesamtverträgen zwischen
Verwertern und Gewerkschaften festgelegt werden können.
Verlagen, Rundfunksendern, Produzenten und anderen Verwertern
passt diese Begrenzung der Vertragsfreiheit nicht: Ihre (Vertrags-)
Freiheit nämlich, das "Recht" des Stärkeren, würde
dadurch in gesetzliche Schranken gewiesen. Welcher Urheber
oder Künstler kann schon seine Vertragsbedingungen durchsetzen?
In den nächsten Monaten werden die Gazetten wohl voll
sein von Artikeln, in denen der Untergang an die Wand gemalt
wird è nicht der des Abendlandes (das ist nicht mehr chic),
sondern des "Medienstandorts" Deutschland. Angefangen hat
der Wirbel bereits.
Einfach mit "unfairen" Verträgen abfinden
Ganz schnell meldete sich Martin Schippan, Rechtsanwalt
aus München, in der "Financial Times Deutschland" vom
31. Mai zu Wort: "Mehr Mäuse für Erfinder von Micky
Mouse" witzelt die Schlagzeile und Schippan rügt, der
Entwurf schieße übers Ziel hinaus und daran vorbei.
"Viele Betroffene", schreibt er, hielten die derzeit geltende
Regelung für "ausreichend". Welche Betroffenen er meint,
und woher seine Weisheit stammt, verschweigt er. Seine Analyse:
"Zwar müssen sich Angehörige von Berufen wie Übersetzer,
Musiker oder Kameraleute oftmals mit unfairen Bedingungen
abfinden. Beim Film oder Fernsehen gibt es aber meist eindeutige
Tarifverträge oder Branchenüblichkeiten, die für
vernünftige Bezahlung sorgen." Einige sollen sich also
einfach mit "unfairen" Verträgen abfinden. Übersetzer,
Musiker oder Kameraleute vertritt der Anwalt wohl nicht. Comic-Übersetzer
ganz gewiss nicht, sonst wüsste er, dass Micky eine Maus
ist und die Mouse Mickey heißt.
Auch mit Sachkunde glänzt der Gastkommentator der FDT
nicht: Wenn er sich nur umgesehen hätte, wüßte
Schippan, dass es bei Film und Fernsehen "meist" eben keine
Tarifverträge für Urheber gibt: Nur NDR und WDR
haben solche Verträge abgeschlossen, der SWR hat sie
von SDR/SWF geerbt. Ansonsten Fehlanzeige in der ARD, ebenso
beim ZDF, wo nur unvollständige Teilregelungen existieren,
und bei den kommerziellen Sendern erst recht Fehlanzeige.
Beim Film gibt es Tarifverträge für Arbeitnehmer,
aber keine für selbstständige Urheber.
Was interessieren die Fakten, Schippan kann einfach behaupten
è und Angst machen: Produzenten könnten ihre Drohung
wahrmachen, "einzelne Produktionen oder Geschäftszweige
ins Ausland zu verlagern". Das Buch für die "Lindenstraße"
kommt aus Taiwan, der Hauptdarsteller aus Korea oder einem
anderen Billiglohnland, gedreht wird in Afrika und senden
tut's der WDR. Schippan, vergiss es. Sogar die Privatfunker
haben gemerkt, dass das keine Quote bringt.
Anfang Juli zog nun Gerhard Beckmann mit einer Suada von der
"Welt" zum "Buchmarkt", der Entwurf bedrohe "Schriftsteller
und Verlage" (ja, beide!), eine "Prozesslawine" stehe bevor,
und geißelt ("Buchmarkt") das Vorhaben als "Wahnwitz".
Was treibt den Mann um? Nun, er mag die IG Medien nicht, der
er "alte ideologische Fixierung" vorwirft und è zu viel der
Ehre è letztlich den Entwurf zuschreibt.
Am Entwurf stört Beckmann zunächst das Recht für
Urheber, Verträge nach 30 è dreißig! è Jahren zu
kündigen. In Ordnung scheint Beckmann dagegen, dass die
üblichen è vom Verlagsgesetz abweichenden è Verträge
erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers enden, vom Urheber
nicht gekündigt, aber vom Verlag nach Ausverkauf einer
Auflage faktisch beendet werden können.
Urheberrechtliche Leibeigenschaft
Solche Verträge mit einseitiger Bindung auf zweimal lebenslänglich
könnte man "Wahnwitz" nennen. Beckmann hält das
aber für erforderlich, damit nicht "Großverlage
und Konzerne" im Wettbewerb um die nach einer Kündigung
wieder beim Autor liegenden Rechte die "kleinen und mittleren
Häuser überbieten und ausstechen". Ein feines Argument:
Autorinnen, ausübende Künstler und deren Erben werden
in urheberrechtlicher Leibeigenschaft gehalten, um die rabiate
Konkurrenz unter Verlagen zu bändigen.
Das ist zynischer Unfug, der nur deshalb nicht sofort auffällt,
weil hier vom Urheberrecht die Rede ist. Nach Beckmanns Logik
müsste man auch Arbeitnehmern das Recht zu kündigen
nehmen, weil sonst ja die "Konzerne" qualifizierte Kräfte
bei "kleinen Häusern" abwerben. Beckmann wirft der IG
Medien "alte ideologische Fixierung" vor und kommt mit noch
älteren Ideen daher: Die marktwirtschaftliche Konkurrenz,
das Fressen und Gefressenwerden, will er mit feudalistischen
Strukturen bekämpfen. Ein aussichtsloser Kampf: Seit
dem "Normalvertrag" (1933) der Reichsschrifttumskammer haben
sich Verlagsverträge ohne zeitliche Begrenzung eingebürgert.
Dass dadurch die Konzentration im Verlagsgeschäft aufgehalten
worden wäre, ist nicht ersichtlich.
Beckmann hat noch eine Sorge: Auf die Verlage könnte
eine "chaotische Prozesswelle" zurollen, wenn gesetzliche
Ansprüche auf angemessene Vergütung geltend gemacht
werden. Da könnte er Recht haben è aber eben nur, wenn
Verlage gegenwärtig weniger als eine angemessene Vergütung
zahlen. Sonst gibt es nichts mehr einzuklagen. Will Beckmann
uns also sagen, dass er die gegenwärtig gezahlten Honorare
für unangemessen niedrig hält? Eigentlich nicht,
verrät diese Einsicht aber versehentlich am Rande seiner
Prophezeiung.
Schippan und Beckmann machen nur den Anfang. Von solchen Stimmen
sollte sich keine Urheberin, kein ausübender Künstler
irre machen lassen. Die Welt wird nicht untergehen, nur weil
"Übersetzer, Musiker oder Kameraleute " (Schippan) zu
fairen Bedingungen arbeiten können.
Wolfgang Schimmel
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