Verhandlungen über Vergütungsregeln gescheitert - Schlichtung eingeleitet

Am 5. September fand in Berlin die dritte Verhandlungsrunde zwischen VdÜ/Bundessparte Übersetzer im VS und den Verlegervereinigungen Belletristik und Sachbuch statt. Die Verhandlungen sind gescheitert. Wir haben nunmehr das vom Gesetz vorgesehene Schlichtungsverfahren eingeleitet.

In der Verhandlung hatten die Verleger deutlich gemacht, dass sie über ihr letztes Angebot hinaus keinen Spielraum sehen (Erlösbeteiligung von 1% des Nettoladenverkaufspreises bei Hardcovertiteln, zu verrechnen mit dem Grundhonorar in bisher üblicher Höhe; siehe Rundbrief vom August 2003). Da dies nur bei außergewöhnlich hohen Auflagen eine Verbesserung unserer Einkommenssituation bedeutet hätte (ähnlich dem alten "Bestsellerparagraphen"), in vielen Fällen gar eine Verschlechterung, konnte das Angebot für uns nicht akzeptabel sein. Beide Seiten waren sich einig, dass angesichts der weit auseinander liegenden Vorstellungen die Verhandlungen gescheitert sind.

Begleitet wurde die Verhandlung von einer intensiven Arbeit unserer Pressestelle mit einer Presseerklärung sowie ausführlichem Pressetext mit Darstellung unserer Position im Vorfeld, einem Pressegespräch am 5. September vor der Verhandlungsrunde und einer Pressemitteilung unmittelbar nach dem Scheitern der Verhandlungen mit der Ankündigung, nunmehr das Schlichtungsverfahren einzuleiten.

Sowohl gegenüber der Öffentlichkeit als auch bei den Verhandlungen mit den Schriftstellern am 12. September betonten die Verleger, sie hätten für ein gesetzliches Schlichtungsverfahren von ihren Mitgliedern "kein Mandat", die Verhandlungen seien für sie lediglich "informelle Gespräche" mit dem Ziel einvernehmlicher Vergütungsregeln gewesen. Diese Position, die die Verleger bereits bei Aufnahme der Verhandlungen vertreten hatten, wurde von uns stets zurückgewiesen. Den Schriftstellern gegenüber haben die Verleger zugesagt, bis zur Buchmesse unter den Mitgliedern der Verlegervereinigungen die Frage ihres "Mandats" verbindlich zu klären.

Unabhängig davon haben wir sowohl den Börsenverein des Deutschen Buchhandels (den wir zuerst aufgefordert hatten und der bestritt, von seinen Mitgliedern ermächtigt zu sein) als auch die Verlegervereinigungen Belletristik und Sachbuch (eigens gegründet, um mit uns zu verhandeln) offiziell aufgefordert, das Schlichtungsverfahren durchzuführen. Ziel eines solchen Verfahrens ist, unter dem Vorsitz eines einvernehmlich bestellten, ggf. von einem Gericht zu bestimmenden unabhängigen Schlichters eine gemeinsame Vergütungsregel aufzustellen. Kommt es zu keiner einvernehmlichen Lösung, gibt es einen Schlichtungsspruch, der zwar nicht bindend ist, vor Gericht aber Indizwirkung hat.

Sollten die Verleger bei ihrer verweigernden Haltung bleiben bzw. ihre Vereinigungen auflösen, wird von einem Gericht zu prüfen sein, ob sich ihr Verband bzw. besagte Vereinigungen tatsächlich dem Verfahren entziehen können. Dem Verfahren nicht entziehen können sich einzelne Verlage, solche Einzelverhandlungen behalten wir uns vor. Je nach Stand der Dinge wird unsere Honorarkommission entscheiden, ob und welcher einzelne Verlag wann zu Verhandlungen aufgefordert wird.

Wir hoffen, dass auf Verlegerseite die Vernunft obsiegt und sie sich ohne weitere Verzögerung mit uns in die Schlichtung begeben. In den bisherigen Verhandlungen haben wir nie wirklich an einem Tisch gesessen. Unter dem Vorsitz eines Schlichters sollte es eher möglich sein, über den eigenen Schatten zu springen.

Thomas Brovot