Verhandlungen über Vergütungsregeln
gescheitert - Schlichtung eingeleitet
Am 5. September fand in Berlin die dritte Verhandlungsrunde
zwischen VdÜ/Bundessparte Übersetzer im VS und den
Verlegervereinigungen Belletristik und Sachbuch statt. Die
Verhandlungen sind gescheitert. Wir haben nunmehr das vom
Gesetz vorgesehene Schlichtungsverfahren eingeleitet.
In der Verhandlung hatten die Verleger deutlich
gemacht, dass sie über ihr letztes Angebot hinaus keinen
Spielraum sehen (Erlösbeteiligung von 1% des Nettoladenverkaufspreises
bei Hardcovertiteln, zu verrechnen mit dem Grundhonorar in
bisher üblicher Höhe; siehe Rundbrief vom August
2003). Da dies nur bei außergewöhnlich hohen Auflagen
eine Verbesserung unserer Einkommenssituation bedeutet hätte
(ähnlich dem alten "Bestsellerparagraphen"),
in vielen Fällen gar eine Verschlechterung, konnte das
Angebot für uns nicht akzeptabel sein. Beide Seiten waren
sich einig, dass angesichts der weit auseinander liegenden
Vorstellungen die Verhandlungen gescheitert sind.
Begleitet wurde die Verhandlung von einer intensiven
Arbeit unserer Pressestelle mit einer Presseerklärung
sowie ausführlichem Pressetext mit Darstellung unserer
Position im Vorfeld, einem Pressegespräch am 5. September
vor der Verhandlungsrunde und einer Pressemitteilung unmittelbar
nach dem Scheitern der Verhandlungen mit der Ankündigung,
nunmehr das Schlichtungsverfahren einzuleiten.
Sowohl gegenüber der Öffentlichkeit
als auch bei den Verhandlungen mit den Schriftstellern am
12. September betonten die Verleger, sie hätten für
ein gesetzliches Schlichtungsverfahren von ihren Mitgliedern
"kein Mandat", die Verhandlungen seien für
sie lediglich "informelle Gespräche" mit dem
Ziel einvernehmlicher Vergütungsregeln gewesen. Diese
Position, die die Verleger bereits bei Aufnahme der Verhandlungen
vertreten hatten, wurde von uns stets zurückgewiesen.
Den Schriftstellern gegenüber haben die Verleger zugesagt,
bis zur Buchmesse unter den Mitgliedern der Verlegervereinigungen
die Frage ihres "Mandats" verbindlich zu klären.
Unabhängig davon haben wir sowohl den Börsenverein
des Deutschen Buchhandels (den wir zuerst aufgefordert hatten
und der bestritt, von seinen Mitgliedern ermächtigt zu
sein) als auch die Verlegervereinigungen Belletristik und
Sachbuch (eigens gegründet, um mit uns zu verhandeln)
offiziell aufgefordert, das Schlichtungsverfahren durchzuführen.
Ziel eines solchen Verfahrens ist, unter dem Vorsitz eines
einvernehmlich bestellten, ggf. von einem Gericht zu bestimmenden
unabhängigen Schlichters eine gemeinsame Vergütungsregel
aufzustellen. Kommt es zu keiner einvernehmlichen Lösung,
gibt es einen Schlichtungsspruch, der zwar nicht bindend ist,
vor Gericht aber Indizwirkung hat.
Sollten die Verleger bei ihrer verweigernden
Haltung bleiben bzw. ihre Vereinigungen auflösen, wird
von einem Gericht zu prüfen sein, ob sich ihr Verband
bzw. besagte Vereinigungen tatsächlich dem Verfahren
entziehen können. Dem Verfahren nicht entziehen können
sich einzelne Verlage, solche Einzelverhandlungen behalten
wir uns vor. Je nach Stand der Dinge wird unsere Honorarkommission
entscheiden, ob und welcher einzelne Verlag wann zu Verhandlungen
aufgefordert wird.
Wir hoffen, dass auf Verlegerseite die Vernunft
obsiegt und sie sich ohne weitere Verzögerung mit uns
in die Schlichtung begeben. In den bisherigen Verhandlungen
haben wir nie wirklich an einem Tisch gesessen. Unter dem
Vorsitz eines Schlichters sollte es eher möglich sein,
über den eigenen Schatten zu springen.
Thomas Brovot |