| Pressemitteilung des Bundesrates vom 1. März 2002
Urheberschutz verbessert
Der Bundesrat hat das Gesetz zur Stärkung der vertraglichen
Stellung von
Urhebern und ausübenden Künstlern gebilligt.
Ziel des Gesetzes ist es, Urheber und Künstler angemessen
an dem
wirtschaftlichen Nutzen ihrer Werke zu beteiligen. Insbesondere
freiberuflich Werkschaffende sollen sich leichter gegenüber
den strukturell
und wirtschaftlich überlegenen Werknutzern durchzusetzen
können, um
gerechtere Verwertungsbedingungen durchzusetzen. Die Neuregelung
sieht
deshalb für Urheber und ausübende Künstler
einen Anspruch auf Anpassung des
Nutzungsvertrages für den Fall vor, dass keine angemessene
Vergütung
vereinbart wurde. Urheber und Werknutzer sollen gemeinsame
Vergütungsregelungen aufstellen. Für den Fall, dass
sich die Partner nicht
auf dem Verhandlungswege auf gemeinsame Vergütungsregelungen
verständigen
können, wird die Möglichkeit eines Schiedsverfahrens
eröffnet. Solange
Vergütungsregelungen fehlen, gilt die Vergütung
als angemessen, die nach den
zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Maßstäben
üblich und redlich
ist. In Ausnahmefällen soll bei besonders erfolgreicher
Werknutzung ein
nachträglich zu ermittelnder Fairnessausgleich für
Urheber und ausübende
Künstler stattfinden.
Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern
und ausübenden Künstlern
Drucksache 74/02 (Beschluss) |