Pressemitteilung des Bundesrates vom 1. März 2002 


Urheberschutz verbessert


Der Bundesrat hat das Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von
Urhebern und ausübenden Künstlern gebilligt.

Ziel des Gesetzes ist es, Urheber und Künstler angemessen an dem
wirtschaftlichen Nutzen ihrer Werke zu beteiligen. Insbesondere
freiberuflich Werkschaffende sollen sich leichter gegenüber den strukturell
und wirtschaftlich überlegenen Werknutzern durchzusetzen können, um
gerechtere Verwertungsbedingungen durchzusetzen. Die Neuregelung sieht
deshalb für Urheber und ausübende Künstler einen Anspruch auf Anpassung des
Nutzungsvertrages für den Fall vor, dass keine angemessene Vergütung
vereinbart wurde. Urheber und Werknutzer sollen gemeinsame
Vergütungsregelungen aufstellen. Für den Fall, dass sich die Partner nicht
auf dem Verhandlungswege auf gemeinsame Vergütungsregelungen verständigen
können, wird die Möglichkeit eines Schiedsverfahrens eröffnet. Solange
Vergütungsregelungen fehlen, gilt die Vergütung als angemessen, die nach den
zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Maßstäben üblich und redlich
ist. In Ausnahmefällen soll bei besonders erfolgreicher Werknutzung ein
nachträglich zu ermittelnder Fairnessausgleich für Urheber und ausübende
Künstler stattfinden.


Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern  

Drucksache 74/02 (Beschluss)