Verabschiedung des Urhebervertragsrechts: Historischer Durchbruch

200 Literaturübersetzer waren am 25. Januar 2002 für zwei Tage zum 3. Bensberger Gespräch in der Nähe von Köln zusammengekommen. Am ersten Abend konnte Thomas Brovot, 2. Vorsitzender des VdÜ, der die Abstimmung in Berlin verfolgt hatte, berichten: Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, PDS sowie großen Teilen der CDU/CSU und der FDP verabschiedet.

Mit stehendem Applaus begrüßten die Zuhörer diese Nachricht. Damit hat eine seit über drei Jahrzehnten überfällige Reform, die den Kreativen endlich eine angemessene Vergütung sichern soll, ihre vorletzte Hürde genommen. Am 1. März 2002 wird das Gesetz aller Voraussicht nach auch den Bundesrat passieren.

Die Verwerter, die seit über zwei Jahren ihre gesamte Verbands- und Medienmacht aufgeboten hatten, um die Reform zu einem Reförmchen verkümmern zu lassen, konnten sich letztlich nicht durchsetzen. Zwar ist es ihnen praktisch in letzter Minute gelungen, doch noch zu erreichen, dass ein eventueller Schlichtungsspruch nach erfolglosen Verhandlungen zwischen Urhebern und Verwertern nicht bindend ist. Das ändert jedoch nichts am Gesamtergebnis: Zum ersten Mal haben Literaturübersetzer die Möglichkeit, tatsächlich auf Augenhöhe mit den Verlagen über Honorare und Vergütungen für die Einräumung von Nutzungsrechten zu reden. Sie werden sie entschieden nutzen, und sie werden die Verlage gegebenfalls an ihr Versprechen erinnern, auch auf freiwilliger Basis mit den Urhebern tragfähige Vergütungsregeln auszuhandeln.

Für Literaturübersetzer ergeben sich im Kern folgende Verbesserungen:


Jeder Urheber hat Anspruch auf angemessene Vergütung. Es besteht ein Korrekturanspruch für Verträge, die nach dem 1. Juni 2001 geschlossen wurden, sofern die Verwertung nach Inkrafttreten des Gesetzes erfolgt.

 Als angemessen gilt, was in gemeinsamen Vergütungsregeln ausgehandelt wurde. Liegen solche nicht vor, so gilt als angemessen, was in der Branche üblich ist - sofern dies der Redlichkeit entspricht. In deutlichen Worten wird in der Begründung des Gesetzes festgehalten, dass dies bisher für die Literaturübersetzer nicht zutrifft: "Sofern eine übliche Branchenpraxis feststellbar ist, die nicht der Redlichkeit entspricht, bedarf es einer wertenden Korrektur ... Ein Beispiel hierfür sind etwa die literarischen Übersetzer, die einen unverzichtbaren Beitrag zur Verbreitung fremdsprachiger Literatur leisten. Ihre in der Branche überwiegend praktizierte Honorierung steht jedoch in keinem angemessenen Verhältnis zu den von ihnen erbrachten Leistungen."
  
Der so genannte "Bestsellerparagraph", der Literaturübersetzern bislang nur in ganz wenigen Ausnahmefällen zugute kam, wurde entscheidend zum Vorteil der Urheber verändert. Die Schwelle, ab der Nachforderungen möglich sind, wurde deutlich gesenkt, auch wird ausdrücklich nicht mehr verlangt, dass es sich um einen "unerwarteten" Erfolg handeln muss. Diese Bestimmungen gelten auch für Altverträge.

  Urheberverbände handeln mit Verwerterverbänden oder einzelnen Verwertern Vergütungsregeln aus. Kommt es nicht zu einer Einigung, gibt es ein Schlichtungsverfahren. Der Schlichtungsspruch ist zwar nicht bindend, es ist jedoch zu erwarten, dass er in der Praxis Bedeutung gewinnt, da sich Gerichte an ihm orientieren werden.


Bensberg: Thomas Brovot
berichtet aus Berlin
"Für uns Urheber ist dieses Gesetz ein historischer Durchbruch", erklärte Thomas Brovot in einem Interview mit MDR ONLINE. "Das muss man ganz klar sagen. So viel die Verleger auch jubeln mögen, dass sie uns zum Schluss noch einen Becher Wasser in den Wein geschüttet haben, gewonnen haben letztlich wir. Und es war lange verdient. Seit 35 Jahren wurde uns eine angemessene Vergütung versprochen. Endlich haben wir diesen Riesenschritt getan. Ob wir jetzt einfach auf dem Verhandlungswege erreichen können, dass Urheber angemessen vergütet werden, oder ob wir die Gerichte bemühen müssen, das liegt weitgehend in der

Verantwortung der Verlage. Und es wird sich erweisen, ob sie ihr Versprechen halten, tatsächlich an der Situation der Übersetzer etwas ändern zu wollen."

VdÜ Pressestelle
Gabriele Gockel
Thomas Wollermann

Fotos: © Thomas Wollermann