Verabschiedung des Urhebervertragsrechts: Historischer
Durchbruch
200 Literaturübersetzer waren am 25. Januar 2002 für
zwei Tage zum 3. Bensberger Gespräch in der Nähe
von Köln zusammengekommen. Am ersten Abend konnte Thomas
Brovot, 2. Vorsitzender des VdÜ, der die Abstimmung in
Berlin verfolgt hatte, berichten: Der Deutsche Bundestag hat
das Gesetz mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN,
PDS sowie großen Teilen der CDU/CSU und der FDP verabschiedet.
| Mit stehendem Applaus begrüßten
die Zuhörer diese Nachricht. Damit hat eine seit
über drei Jahrzehnten überfällige Reform,
die den Kreativen endlich eine angemessene Vergütung
sichern soll, ihre vorletzte Hürde genommen. Am
1. März 2002 wird das Gesetz aller Voraussicht
nach auch den Bundesrat passieren. |
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Die Verwerter, die seit über zwei Jahren ihre gesamte
Verbands- und Medienmacht aufgeboten hatten, um die Reform
zu einem Reförmchen verkümmern zu lassen, konnten
sich letztlich nicht durchsetzen. Zwar ist es ihnen praktisch
in letzter Minute gelungen, doch noch zu erreichen, dass ein
eventueller Schlichtungsspruch nach erfolglosen Verhandlungen
zwischen Urhebern und Verwertern nicht bindend ist. Das ändert
jedoch nichts am Gesamtergebnis: Zum ersten Mal haben Literaturübersetzer
die Möglichkeit, tatsächlich auf Augenhöhe
mit den Verlagen über Honorare und Vergütungen für
die Einräumung von Nutzungsrechten zu reden. Sie werden
sie entschieden nutzen, und sie werden die Verlage gegebenfalls
an ihr Versprechen erinnern, auch auf freiwilliger Basis mit
den Urhebern tragfähige Vergütungsregeln auszuhandeln.
Für Literaturübersetzer ergeben sich im Kern
folgende Verbesserungen:
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Jeder Urheber hat Anspruch auf angemessene
Vergütung. Es besteht ein Korrekturanspruch für
Verträge, die nach dem 1. Juni 2001 geschlossen wurden,
sofern die Verwertung nach Inkrafttreten des Gesetzes
erfolgt. |
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Als angemessen gilt, was in
gemeinsamen Vergütungsregeln ausgehandelt wurde.
Liegen solche nicht vor, so gilt als angemessen, was in
der Branche üblich ist - sofern dies der Redlichkeit
entspricht. In deutlichen Worten wird in der Begründung
des Gesetzes festgehalten, dass dies bisher für die
Literaturübersetzer nicht zutrifft: "Sofern
eine übliche Branchenpraxis feststellbar ist, die
nicht der Redlichkeit entspricht, bedarf es einer wertenden
Korrektur ... Ein Beispiel hierfür sind etwa die
literarischen Übersetzer, die einen unverzichtbaren
Beitrag zur Verbreitung fremdsprachiger Literatur leisten.
Ihre in der Branche überwiegend praktizierte Honorierung
steht jedoch in keinem angemessenen Verhältnis zu
den von ihnen erbrachten Leistungen." |
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Der so genannte "Bestsellerparagraph",
der Literaturübersetzern bislang nur in ganz wenigen
Ausnahmefällen zugute kam, wurde entscheidend zum
Vorteil der Urheber verändert. Die Schwelle, ab der
Nachforderungen möglich sind, wurde deutlich gesenkt,
auch wird ausdrücklich nicht mehr verlangt, dass
es sich um einen "unerwarteten" Erfolg handeln
muss. Diese Bestimmungen gelten auch für Altverträge. |
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Urheberverbände
handeln mit Verwerterverbänden oder einzelnen Verwertern
Vergütungsregeln aus. Kommt es nicht zu einer Einigung,
gibt es ein Schlichtungsverfahren. Der Schlichtungsspruch
ist zwar nicht bindend, es ist jedoch zu erwarten, dass
er in der Praxis Bedeutung gewinnt, da sich Gerichte an
ihm orientieren werden. |

Bensberg: Thomas Brovot
berichtet aus Berlin |
"Für uns Urheber
ist dieses Gesetz ein historischer Durchbruch", erklärte
Thomas Brovot in einem Interview mit MDR ONLINE. "Das
muss man ganz klar sagen. So viel die Verleger auch jubeln
mögen, dass sie uns zum Schluss noch einen Becher
Wasser in den Wein geschüttet haben, gewonnen haben
letztlich wir. Und es war lange verdient. Seit 35 Jahren
wurde uns eine angemessene Vergütung versprochen.
Endlich haben wir diesen Riesenschritt getan. Ob wir jetzt
einfach auf dem Verhandlungswege erreichen können,
dass Urheber angemessen vergütet werden, oder ob
wir die Gerichte bemühen müssen, das liegt weitgehend
in der |
Verantwortung der Verlage. Und es wird
sich erweisen, ob sie ihr Versprechen halten, tatsächlich
an der Situation der Übersetzer etwas ändern
zu wollen."
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VdÜ Pressestelle
Gabriele Gockel
Thomas Wollermann
Fotos: © Thomas Wollermann |