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Reform des Urhebervertragsrechts
- Debatte März 2001 -
Wer hat Angst vor angemessener Vergütung?
Untergang des Abendlandes vorerst ausgesetzt
Der im Mai 2000 der Bundesministerin für Justiz von
fünf namhaften Urheberrechtsexperten überreichte
so genannte Professorenentwurf zu einem neuen Urhebervertragsrecht
soll nun Mitte März 2001 in einer Weiterentwicklung als
Referentenentwurf vorliegen. In diese Zwischenstufe
auf dem Weg zum endgültigen Gesetz werden Ergebnisse
der bisherigen Diskussion und der Anhörungen der betroffenen
Seiten einfließen.
Auch dieser modifizierte Entwurf wird, wie Ministerialdirektor
Dr. Elmar Hucko vom Bundesministerium der Justiz in
einem Papier zum "Zum Sachstand in Sachen Urhebervertragsgesetz"
erklärt, die beiden Kernpunkte der Reform enthalten:
"Die Urheber sind angemessen zu vergüten (§
32).
Es werden gesetzliche Weichen gestellt zur Gesamtvereinbarung
und damit zur Selbstregelung im sachkundigen Milieu (§
36).
Die §§ 32 und 36 greifen wie Zahnräder
ineinander. Wenn § 36 greift, ist das Programm des §
32 erfüllt. Und der § 36 als Kollektivrecht entfaltet
seinen Charme darin, dass er Einzelauseinandersetzungen überflüssig
machen wird."
Von Verwerterseite wurde der Professorenentwurf teilweise
mit heftiger, vielfach auch mit unsachlicher Kritik überzogen.
Das bisherige Urheberrecht, das es in vielen Bereichen ermöglichte,
die berechtigten Ansprüche von Urhebern schlicht zu ignorieren,
hat offenbar dazu geführt, dass es inzwischen als eine
Art "Verwerterrecht" betrachtet wird.
Das Bundesministerium der Justiz hält aber an seiner
Absicht fest, die Rechte der Urheber wirksamer als bisher
zu schützen. Im Hinblick auf die vielfach übertriebenen
Attacken der Verwerterseite verweist Elmar Hucko darauf, "dass
die Bundesministerin der Justiz Fundamentalkritik nicht akzeptieren
kann. Die These, alles sei gut und der Entwurf wäre der
Untergang des Abendlandes, ist nicht haltbar und deshalb auch
nicht ernst zu nehmen. Es ist nämlich nicht überall
alles gut, und der Entwurf wäre nicht der Untergang des
Abendlandes."
Trotzdem wird darauf zu achten sein, dass die angedachten
Verbesserungen nicht durch allzu kompromisslerische Neuformulierungen
an Biss verlieren. Keinesfalls darf die "Angemessenheit"
der Vergütung schlicht mit der derzeitigen Marktüblichkeit
gleichgesetzt werden. Die gezahlten Vergütungen für
Übersetzungen im literarischen Bereich sind derzeit nicht
nur dem Arbeitsaufwand unangemessen, sie stehen oft genug
auch in keinem angemessen Verhältnis zu den aus ihrer
Verwertung erzielten Erträgen.
Verleger - die verhandlungsstärkeren Übersetzer?
Ein Untergangsszenario des Verlagssterbens und des Verschwindens
der hohen Literatur, zu dem die rechtliche Absicherung auch
einer bloß "angemessenen" Vergütung für
Urheber angeblich führen würde, zeichnet Dr.
Arnulf Conradi vom Berlin Verlag in einem offenen Brief
(19.1.2001) an die Bundesministerin der Justiz. "Die
Übersetzer, sehr geehrte Frau Däubler-Gmelin",
weiß er zu berichten, "beklagen sich seit langem,
aber sie sind, wie ich (der ich selbst als Übersetzer
gearbeitet habe) weiß, nicht schlecht gestellt oder
bezahlt."
Seitdem warten viele Literaturübersetzerinnen und
-übersetzer gespannt darauf, von Arnulf Conradi Tipps
zu bekommen, wie man derart günstige Verträge aushandelt,
die solche Behauptungen rechtfertigen. Ob ihm solches Vertragsglück
auch in seinem eigenen Berlin Verlag zuteil geworden wäre?
Drohung mit der Globalisierungskeule
Zur Abwehr der als Bedrohung empfundenen Verpflichtung zu
angemessener Vergütung scheuen sich die Verleger nicht,
in die Kiste neoliberaler Argumente zu greifen. Dr. Wulf
D. von Lucius, Vorsitzender des Urheber- und Verlagsrechts-Ausschusses
des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, erklärt
in einem Interview im Börsenblatt ("Schädliche
Auswirkungen abwenden", Nr. 12, 9.2.2001): "Das
grundsätzliche Problem der jetzt vorgesehenen bindenden
Vorschriften für Verlagsverträge liegt darin, dass
ein bisher dem Grundsatz der Vertragsfreiheit unterworfenes
Gebiet durch gesetzliche Vorschriften über die Vertragsinhalte
fixiert werden soll - in einer Zeit, in der Deregulierung
und Offenheit der Märkte überall, auch von der Bundesregierung,
als wünschenswert und notwendig angesehen wird, ein überraschender
und in gewisser Weise anachronistisch wirkender Vorgang."
Dabei ist es doch erklärtes Ziel der Novelle, echte Vertragsfreiheit,
also das freie und nicht von einer Seite dominierte Aushandeln
von Verträgen, überhaupt erst zu ermöglichen.
Und unredlich ist es, wenn der Börsenverein, der mit
guten Argumenten für die Beibehaltung der Buchpreisbindung
streitet - ein notwendiges Stück "Freiraum im freien
Markt" für das Kulturgut Buch -, gegen die angemessene
Vergütung von Urhebern mit der Forderung nach dem deregulierten
Markt auftritt.
Wulf D. von Lucius weiß dies noch zu steigern und droht
gar mit der Globalisierungskeule: "... die Übersetzer,
die sich große Dinge von der Umsetzung des Entwurfs
versprechen, werden vermutlich erleben müssen, dass ihre
Vergütungen durchschnittlich sinken werden, weil dann
viele ausländische Verlage und Agenturen Lizenzen gleich
mit deutscher Übersetzung verkaufen und mit den Übersetzern
zu den im Ausland üblichen Konditionen auf der Basis
ausländischen Rechts kontrahieren werden. Es träte
also zum Schaden der Übersetzer das Gegenteil des Erhofften
ein."
Solche Äußerungen drohen nicht nur das Tischtuch
zwischen Urhebern und Verwertern, zwischen Übersetzern
und Verlagen zu zerschneiden, mit ihnen verspielt die deutsche
Verlegerschaft auch ihre Glaubwürdigkeit als Pfeiler
der Kultur.
Polemik pur
In der SZ ("Ciao, Bücher!", 10./11.2.2001)
hat Lothar Schirmer vom Schimer/Mosel Verlag nun den Sinn
einer angemessenen Vergütung für Urheber mit einem
Beispiel zu widerlegen versucht:
"Was wäre wohl wann für ein deutsches Gericht,
bitte schön, ein angemessenes Honorar für die Hetzschrift
eines staatenlosen politischen Brandstifters, dessen Namen
wir alle kennen, gewesen: 1925, im Jahr ihres ersten Erscheinens,
1938, als er auf der Höhe seiner internationalen Erfolge
als Berufspolitiker steht, 1945, als er als Massenmörder
vor aller Welt entlarvt ist oder vielleicht heute, knapp 15
Jahre vor Ablauf der Urheberrechtsschutzdauer? Dieses Beispiel
macht auch deutlich: Kreative Menschen sind nicht immer Lichtgestalten."
Nun, falls das als Provokation gedacht war, dieser Schreckschuss
geht nach hinten los. Ließe sich doch daraus folgern,
dass deutsche Verleger gegebenenfalls auch die Gewinne aus
von ihnen verlegten verbrecherischen Megasellern möglichst
ungeschmälert einzustreichen wünschen. Doch kein
Übersetzer, keine Übersetzerin wäre so geschmacklos,
Lothar Schirmer ernsthaft zu unterstellen, dass er solches
sagen wollte.
Beweiskraft hat sein Beispiel allerdings schon. Es zeigt,
dass es gegen den Anspruch der Urheber auf angemessene Vergütung
einfach keine Argumente gibt.
März 2001
Thomas Wollermann
Pressestelle VdÜ/Bundessparte Übersetzer |