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Helga Pfetsch (VdÜ-Vorsitzende), Fred Breinersdorfer
(VS-Vorsitzender) und Thomas Brovot (VdÜ-Vizevorsitzender)
erläutern das Konzept einer angemessenen Vergütung.
Foto © Thomas Wollermann |
Urhebervertragsrecht
Am 1. Juli 2002 ist das neue Urheberrecht in Kraft getreten.
Aus diesem Anlass hat der Verband deutscher Schriftsteller
(VS) gemeinsam mit den Literaturübersetzern vom VdÜ/Bundessparte
Übersetzer auf einer Pressekonferenz in Berlin die von
den Honorarkommissionen der Autoren und Übersetzer ausgearbeiteten
Regeln zur Bestimmung einer
angemessenen Vergütung vorgestellt. Sie sind Grundlage
für die künftigen Verhandlungen mit dem Börsenverein
des deutschen Buchhandels, die nach der Sommerpause aufgenommen
werden. Das vollständige Dokument Gemeinsame Vergütungsregeln
für Übersetzer ist als PDF-Datei verfügbar:
Hier
klicken.
Im Anschluss an die Pressekonferenz gab es
ein Pressegespräch mit Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin.
Die Ministerin erläuterte noch einmal die Hintergründe
des Reformvorhabens und zeigte sich zuversichtlich, dass Verwerter
und Urheber mit dem Instrument dieses Gesetzes in freien und
gleichberechtigten Verhandlungen zu Regelungen über angemessene
Vergütungen finden.
[ Pressemitteilung
2. Juli 2002 ]
[ Archiv: Reform des Urheberrechts
]
| Entspannte
Gesichter... |
©
Thomas Wollermann
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Detlef
Hensche, Wolfgang Schimmel, Herta Däubler-Gmelin
(v.l.n.r.) |
Helga Pfetsch,
Peter Klöss, Thomas Brovot vom Vorstand des VdÜ
(v.l.n.r.)
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©
Thomas Wollermann
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