Helga Pfetsch (VdÜ-Vorsitzende), Fred Breinersdorfer (VS-Vorsitzender) und Thomas Brovot (VdÜ-Vizevorsitzender) erläutern das Konzept einer angemessenen Vergütung.
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Urhebervertragsrecht

Am 1. Juli 2002 ist das neue Urheberrecht in Kraft getreten. Aus diesem Anlass hat der Verband deutscher Schriftsteller (VS) gemeinsam mit den Literaturübersetzern vom VdÜ/Bundessparte Übersetzer auf einer Pressekonferenz in Berlin die von den Honorarkommissionen der Autoren und Übersetzer ausgearbeiteten Regeln zur Bestimmung einer angemessenen Vergütung vorgestellt. Sie sind Grundlage für die künftigen Verhandlungen mit dem Börsenverein des deutschen Buchhandels, die nach der Sommerpause aufgenommen werden. Das vollständige Dokument Gemeinsame Vergütungsregeln für Übersetzer ist als PDF-Datei verfügbar: Hier klicken.

Im Anschluss an die Pressekonferenz gab es ein Pressegespräch mit Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin. Die Ministerin erläuterte noch einmal die Hintergründe des Reformvorhabens und zeigte sich zuversichtlich, dass Verwerter und Urheber mit dem Instrument dieses Gesetzes in freien und gleichberechtigten Verhandlungen zu Regelungen über angemessene Vergütungen finden.

[ Pressemitteilung 2. Juli 2002 ]

[ Archiv: Reform des Urheberrechts ]

Entspannte Gesichter...

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Detlef Hensche, Wolfgang Schimmel, Herta Däubler-Gmelin (v.l.n.r.)

Helga Pfetsch, Peter Klöss, Thomas Brovot vom Vorstand des VdÜ (v.l.n.r.)



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