| Presseerklärung vom 21. 01. 2002
Reform des Urhebervertragsrechts: Dreistes Manöver
des Börsenvereins
Laut einer dpa-Meldung vom 17.01.2002 behauptet der Börsenverein
des Deutschen Buchhandels, Übersetzer hätten für
ihre Leistung bislang "ein Grundhonorar und eine an den
Verkaufszahlen angelehnte Erfolgsprämie bekommen."
Dies entspricht nicht den Tatsachen. Die wenigsten Übersetzungsverträge
sehen eine Beteiligung am Verkaufserfolg vor. Eine Beteiligung
am einträglichen Handel mit Nebenrechtslizenzen (Taschenbuchausgaben,
Hörbücher, Online-Verwertung etc.) wird von den
meisten Verlagen rundweg abgelehnt. Übersetzer werden
regelmäßig gezwungen, den Verlagen sämtliche
Nutzungsrechte einzuräumen, ohne etwas von den Verwertungserlösen
zu bekommen. Beteiligungen müssen von Übersetzern
erst vor Gericht erstritten werden. Zurzeit klagen Übersetzer
u.a. gegen die Verlage Piper, Droemer-Knaur und Ehapa.
"Ein so dreistes wie durchsichtiges Manöver des
Börsenvereins" nannte Thomas Brovot, zweiter Vorsitzender
des Verbands deutschsprachiger Übersetzer, diese Täuschung
der Öffentlichkeit heute in Berlin. "Wider besseres
Wissen versucht der Börsenverein den Eindruck zu erwecken,
es stehe alles zum Besten und die Reform sei überflüssig.
Jeder in der Branche weiß, dass Übersetzer zu Honoraren
arbeiten, für die ihre Verlage kein Reinigungspersonal
finden würden. Verträge werden nach Gutsherrenart
diktiert, Empfehlungen des eigenen Verbands werden von großen
wie kleinen Verlagen einvernehmlich ignoriert, und wenn ein
Übersetzer es wagt, ein Gericht anzurufen, bekommt er
nie wieder einen Auftrag. Im Übrigen haben sich die Bedingungen
für Übersetzer seit Beginn der Diskussion um das
Urhebervertragsrecht noch gravierend verschärft."
Trotz vieler Kompromisse zu Lasten der Urheber bekämpft
der Börsenverein auch die jüngsten Vorschläge
des Justizministeriums. "Angesichts des falschen Wehgeschreis,
das da aus dem Lobbytheater tönt, der scheinheiligen
Posen und offenen Drohungen dürfte jedem klar sein, dass
mit einer Zustimmung des Börsenvereins zu einem Gesetz,
das an dem rechtlosen Zustand der Urheber etwas ändert,
niemals zu rechnen sein wird", meinte Thomas Brovot.
"So wie es kein Mieterschutzgesetz gäbe, würde
es von der Zustimmung eines Haus- und Grundbesitzervereins
abhängig gemacht, wird es auch kein tragfähiges
Urhebervertragsrecht mit der Zustimmung des Börsenvereins
geben." In zahlreichen Briefen appellierten Übersetzer
in den letzten Tagen an die Regierung, sich durch die Verhinderungskampagne
der Verwerter nicht beirren zu lassen und dafür Sorge
zu tragen, dass das notwendige und überfällige Gesetz
endlich verabschiedet werden kann.
Gabriele Gockel, Thomas Wollermann
Pressestelle VdÜ/Bundessparte Übersetzer
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