[ Stand der Dinge 1.7.2002 ]

[ Stand der Dinge September 2001 ]

[ Stand der Dinge Juni 2001 ]

[ Debatte März 2001 ]

[ Kanzlerbrief ]

[ Podiumsdiskussion 31.3.2001 LCB ]


Reform des Urhebervertragsrechts

- Debatte September 2001 -

Ein Gespenst geht um - die angemessene Vergütung

Schon als der Regierungsentwurf zur Novellierung des Urhebervertragsrechts noch ein Expertenentwurf war, äußerten sich einzelne Verwerter und Verwerterverbände vehement gegen die Absichten des Bundesjustizministeriums, die Position der Urheber bei Vertragsverhandlungen zu stärken. Welches sind die Einwände im Einzelnen, und gibt es tatsächlich tragfähige Argumente gegen einen Anspruch auf angemessene Vergütung für alle Urheber und Verhandlungen darüber zwischen den Verbänden?

Angemessene Vergütung und Vertragsfreiheit - ein Widerspruch?

- Wenn Verlage dem Gesetzentwurf Verstoß gegen die Vertragsfreiheit vorwerfen, meinen sie die sehr zweifelhafte Freiheit des Stärkeren, erlaubt es doch die jetzige Situation der Verwerterseite, Urhebern ihre Verträge vorzulegen und jede Verhandlung über Vertragsbedingungen rundweg abzulehnen. Gleichzeitig scheuen sie sich aber nicht, eine Einschränkung der Vertragsfreiheit sogar zu fordern, wenn es um ihre Interessen, beispielsweise die Buchpreisbindung geht. Unvereinbar mit Marktwirtschaft und Deregulierungstendenzen erscheint der Gesetzentwurfs vornehmlich denjenigen, die ihren Geschäftspartnern aufgrund ihrer Position ihre Konditionen diktieren können. Sie würden es verständlicherweise vorziehen, den Urheber weiterhin dem "freien Spiel" der Kräfte zu überlassen. In nahezu allen anderen Wirtschaftsbereichen dagegen existieren und funktionieren allseits anerkannte Mechanismen des Interessenausgleichs.

Erst das Gesetz wird Vertragsfreiheit auf beiden Seiten ermöglichen.

Maßlose Urheber?

- Fast beschwörend klingen die immer gleichen Worte von der "Rechtsunsicherheit" - insbesondere für das Lizenzgeschäft - und von der "Prozesslawine", die auf Verwerter und Gerichte zurolle. Das Seltsame dabei ist, dass die Verwerter sofort an "unangemessene Forderungen" seitens der Urheber denken, wenn von "Angemessenheit" die Rede ist. Es wird aber kein Urheberverband und keine Gewerkschaft Forderungen stellen, die den Geschäftspartner in den Ruin treiben. Schließlich sind beide Seiten aufeinander angewiesen.
Die beschworene Prozesslawine wird es nicht geben, wenn sich die Verwerter in den angestrebten Verhandlungen redlich mit ihren Partnern auseinandersetzen.
Im Übrigen ist gerade die derzeitige Situation von einer großen Rechtsunsicherheit geprägt, wie die verschiedenen Urheberrechtsprozesse der letzten Jahre gezeigt haben.

Nachforderungen unzähliger Urheber ad infinitum?

- Die Angst vor Nachforderungen einzelner Urheber ist unberechtigt, wenn diese von vornherein angemessen vergütet und beteiligt werden. So ist auch ein Verwerter, der jetzt schon angemessen bezahlt, von den Neuerungen nicht betroffen. Vielmehr sollen die bei ihm üblichen Honorare und Beteiligungen nach dem Gesetzentwurf ein Maßstab für die Bestimmung von Angemessenheit sein. Analog gilt dies auch für die Behauptung, es bestehe kein Bedarf für ein solches Gesetz, weil in bestimmten Branchen hohe Einkommen erzielt werden oder Tarifverträge existieren. Das Gesetz will nur dort für Ausgleich und gleiche Augenhöhe sorgen, wo Mindeststandards bzw. Vergütungsregeln noch nicht existieren, zum Beispiel bei den Literaturübersetzern, die in der Regel gezwungen sind, für ein einmaliges, geringes Pauschalhonorar alle ihre Rechte für alle Zeiten abzutreten.
Und hat ein Werk viele Urheber, so müssen sich eben viele den Erfolg teilen. Der zusätzliche Verwaltungsaufwand stellt im Zeitalter der elektronischen Datenverarbeitung kein Problem dar. Er kann nicht die Enteignung der Urheber rechtfertigen.
Auch sollte man eins nicht vergessen: Beabsichtigt ist mit dem Gesetzentwurf lediglich die Realisierung des bisher schon bestehenden Urheberrechts in der Praxis auch dort, wo es bisher noch nicht greift.

Keine Urheberrechte ohne Risiko?

- Häufig bringt die Verwerterseite vor, sollten die Urheber am Erfolg eines Werkes beteiligt werden, müssten sie sich auch an den Kosten von Verlust bringenden Projekten beteiligen. Diese Argumentation geht ins Leere. Denn die Urheber sind an den wirtschaftlichen und programmatischen Entscheidungsprozessen der Verwerter nicht beteiligt, was aber der Fall sein müsste, sollten sie auch die Risiken dieser Entscheidungsprozesse mit tragen.
Urheber tragen als Freiberufler ihre eigenen unternehmerischen Risiken - und gerade Literaturübersetzer erleben jede ihrer Übersetzungen als einziges "Risiko", das sie nicht von ihrem Honorar, sondern aus anderen Einkünften finanzieren müssen, ohne Aussicht auf späteren Gewinn. Verwertungsunternehmen stellen sich allzu häufig als die alleinigen Wirtschaftssubjekte im Kulturbereich dar.

Nur der schutzlose Urheber ist ein echter Urheber?

- In vielen Bereichen kulturellen Schaffens und damit zusammenhängenden Geschäftsbereichen, die dem Tarifrecht unterliegen, werden von Gewerkschaften und Unternehmen ausgehandelte Löhne selbstverständlich akzeptiert - nicht zuletzt weil dies eine größere Rechtssicherheit für beide Seiten bedeutet. Nur Urheber sollen möglichst vogelfrei bleiben. Literaturübersetzer werden kalkulatorisch nicht einmal der Honorarseite (mit Beteiligungen wie bei den meisten Autoren etwa), sondern der Herstellungsseite zugeordnet, das heißt, gar nicht als Urheber geführt.
Abgesehen davon, dass es auch Bereiche gibt, in denen Urheber Tarifverträge haben (z.B. Rundfunk oder Printmedien), geht es nach dem neuen Gesetzentwurf nicht um Tarifverträge für alle Urheber, sondern um verbindliche Vergütungsregelungen.
Die Aussicht, dass dem Verwerter künftig nicht mehr einzelne Urheber gegenüberstehen, sondern deren Verbände oder Gewerkschaften, wird gern so dargestellt, als würde der Urheber damit Rechte (z.B. selbst zu verhandeln) aufgeben. Mit den im Gesetzentwurf vorgesehen Gesamtvereinbarungen soll jedoch erreicht werden, dass der Urheber in Vertragsverhandlungen nicht mehr schutzlos dasteht und sich auf Mindeststandards berufen kann - die natürlich jederzeit im Einzelvertrag überschritten werden können.

Kulturstandort Deutschland ade?

- Die Drohung der Verwerter, das Gesetz würde dem Standort Deutschland schaden und Abwanderung sei eine notwenige Konsequenz, kennt man bereits aus anderen Wirtschaftsbereichen. In einem zu großen Teilen sprachabhängigen Sektor wie dem der Kultur klingt diese Drohung allerdings noch befremdlicher. Auch dass die Kulturlandschaft veröden werde, ist nicht abzusehen. So müssen z.B. auch kleine Verlage das neue Gesetz nicht fürchten, weil die angestrebten Verhandlungen zwischen Urhebern und Verwertern entsprechende Differenzierungen beinhalten werden.
Auch nimmt der neue Gesetzentwurf im Wesentlichen nur künftiges EU-Recht vorweg.

Kein Bedarf - alles bestens bei uns?

Dass Verlage sich nun, da der Gesetzentwurf auf dem Tisch liegt, des von ihnen schmählich ignorierten Normvertrags zwischen VS und Börsenverein des Deutschen Buchhandels entsinnen und damit die bestens geregelten Bedingungen in ihrer Branche belegen wollen, grenzt an Zynismus. Bisher jedenfalls hören wir bei Verhandlungen um Übersetzungsverträge immer wieder, man würde diesen Normvertrag gar nicht kennen, oder es erfolgt der joviale Hinweis darauf, wie unrealistisch er doch sei.

Verwerter überrumpelt?

Der von Verwerterseite geäußerte Vorwurf, das Bundesjustizministerium wolle das Gesetz handstreichartig durchpeitschen, ohne sie angehört zu haben, ist ebenfalls befremdlich. Wie etwa der Börsenverein des Deutschen Buchhandels im Börsenblatt mehrfach selbst berichtet hat, wurden auf Wunsch der Verleger und der Filmbranche verschiedene Änderungen am ursprünglichen Entwurf vorgenommen. Die Verwerterseite wurde ebenso zu Anhörungen eingeladen wie die Urheberseite, weitere Anhörungen der Verbände werden stattfinden.

Man sieht, vernünftige Argumente gegen eine angemessene Vergütung von Urhebern gibt es nicht. Und sicher wird sich die Aufregung auch wieder legen, wenn Urheber und Verwerter endlich an einem Tisch sitzen.

September 2001  
Gabriele Gockel, Thomas Wollermann  
Pressestelle VdÜ/Bundessparte Übersetzer