[ Offener Brief von Helga Pfetsch, der Vorsitzenden des VdÜ, an den türkischen Botschafter ]


Fürs Übersetzen bestraft
Milliarden türkische Lira für eine zweifelhafte Moral

In der Türkei, so scheint es, nimmt man es mit der Urheberschaft des Übersetzers auf verdrehte Weise sehr ernst. Immer wieder tritt der Staat, wohl um gegenüber entsprechenden Kreisen der Gesellschaft seine Orientierung an strengen islamischen Moralvorstellungen zu demonstrieren, als Sittenwächter in Sachen Literatur auf.

Dass dabei notfalls auch der Übersetzer in den Rang des Autors erhoben wird, wenn man diesen selbst nicht belangen kann, zeigt der Fall der türkischen Übersetzerin Nermin Acar. Einer seltsamen Logik folgend wurde sie in einem von der türkischen Staatsanwaltschaft angestrengten Verfahren im Februar 2002 für die Übersetzung des Romans La Terreur dans le Boudoir des französischen Autors Serge Bramly, der sich an die Lebensgeschichte des Marquis de Sade anlehnt und mit entsprechenden Schilderungen sexueller Akte aufwartet, zu einer Geldstrafe in Höhe von 1700 Euro verurteilt. Die Begründung: Das Werk sei geeignet, in den Lesern sexuelles Begehren zu wecken. Und dies in einem Land, in dem Pornofilme, -videos und -heftchen weit verbreitet und jedermann zugänglich sind.

Das Urteil wurde im Mai 2002 in der Berufungsinstanz bestätigt. Im September vergangenen Jahres wurde der Übersetzerin für die Übertragung des Romans Lilith von Alina Reyes eine weitere Geldbuße von über 2,5 Milliarden türkischen Lira (ca. 1700 Euro) auferlegt, der Verlag Everest soll 1,8 Milliarden (1100 Euro) zahlen. Die Richterin erklärte, keine andere Wahl zu haben und nur geltendes Recht anzuwenden.

Offiziell wurde das Werk konfisziert, liegt aber in allen Buchhandlungen zum Verkauf aus, und der steigt durch das Urteil womöglich enorm. Übersetzerin und Verlag haben auch hier Berufung eingelegt, sind aber pessimistisch, was die Erfolgsaussichten betrifft. Wie sehr eine solche Rechtsprechung von Doppelmoral und politischem Opportunismus gekennzeichnet ist, beweist der Fall Noam Chomskys, dessen Übersetzer ebenfalls angeklagt wurden. Als Chomsky von diesen seltsamen Stellvertreterprozessen erfuhr, reiste er in die Türkei und forderte, statt ihrer auf der Anklagebank zu sitzen. Daraufhin wurde das Verfahren eingestellt.

Der European Writers´ Congress hat das Urteil im Fall Nermin Acars bereits als Verstoß gegen die Menschenrechte kritisiert. Auch der europäische Übersetzerverband CEATL hat seiner Empörung Ausdruck verliehen. Der Protest des deutschen Übersetzerverbandes VdÜ und der österreichischen Übersetzergemeinschaft bei den türkischen Botschaftern blieb ohne jede Resonanz. Da es in der Türkei keinen Übersetzerverband gibt, der in einem solchen Fall schützend tätig werden könnte, und angesichts der unverhältnismäßigen Höhe des Strafmaßes - die Übersetzerin erhielt für den Roman Lilith, an dem sie drei Monate arbeitete, gerade mal 100 Euro - werden die internationalen Übersetzerverbände vermutlich einen Unterstützungsfonds einrichten, sollte es bei der Geldbuße bleiben.

Ähnlich gelagert ist der Fall der Übersetzerin Süheyla Kaya, deren Übersetzung des Romans Die Klavierspielerin von Elfriede Jelinek aus denselben Gründen zensiert (inkriminierte Stellen wurden gestrichen) und die ebenfalls zu einer Geldbuße (ca. 2500 Euro) verurteilt wurde. Auch hier wurde ein Berufungsverfahren eingeleitet.

Januar 2003

Gabriele Gockel
Thomas Wollermann