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Fürs Übersetzen bestraft
Milliarden türkische Lira für eine zweifelhafte
Moral
In der Türkei, so scheint es, nimmt man
es mit der Urheberschaft des Übersetzers auf verdrehte
Weise sehr ernst. Immer wieder tritt der Staat, wohl um gegenüber
entsprechenden Kreisen der Gesellschaft seine Orientierung
an strengen islamischen Moralvorstellungen zu demonstrieren,
als Sittenwächter in Sachen Literatur auf.
Dass dabei notfalls auch der Übersetzer
in den Rang des Autors erhoben wird, wenn man diesen selbst
nicht belangen kann, zeigt der Fall der türkischen Übersetzerin
Nermin Acar. Einer seltsamen Logik folgend wurde sie in einem
von der türkischen Staatsanwaltschaft angestrengten Verfahren
im Februar 2002 für die Übersetzung des Romans La
Terreur dans le Boudoir des französischen Autors
Serge Bramly, der sich an die Lebensgeschichte des Marquis
de Sade anlehnt und mit entsprechenden Schilderungen sexueller
Akte aufwartet, zu einer Geldstrafe in Höhe von 1700
Euro verurteilt. Die Begründung: Das Werk sei geeignet,
in den Lesern sexuelles Begehren zu wecken. Und dies in einem
Land, in dem Pornofilme, -videos und -heftchen weit verbreitet
und jedermann zugänglich sind.
Das Urteil wurde im Mai 2002 in der Berufungsinstanz
bestätigt. Im September vergangenen Jahres wurde der
Übersetzerin für die Übertragung des Romans
Lilith von Alina Reyes eine weitere Geldbuße
von über 2,5 Milliarden türkischen Lira (ca. 1700
Euro) auferlegt, der Verlag Everest soll 1,8 Milliarden (1100
Euro) zahlen. Die Richterin erklärte, keine andere Wahl
zu haben und nur geltendes Recht anzuwenden.
Offiziell wurde das Werk konfisziert, liegt
aber in allen Buchhandlungen zum Verkauf aus, und der steigt
durch das Urteil womöglich enorm. Übersetzerin und
Verlag haben auch hier Berufung eingelegt, sind aber pessimistisch,
was die Erfolgsaussichten betrifft. Wie sehr eine solche Rechtsprechung
von Doppelmoral und politischem Opportunismus gekennzeichnet
ist, beweist der Fall Noam Chomskys, dessen Übersetzer
ebenfalls angeklagt wurden. Als Chomsky von diesen seltsamen
Stellvertreterprozessen erfuhr, reiste er in die Türkei
und forderte, statt ihrer auf der Anklagebank zu sitzen. Daraufhin
wurde das Verfahren eingestellt.
Der European Writers´ Congress hat das
Urteil im Fall Nermin Acars bereits als Verstoß gegen
die Menschenrechte kritisiert. Auch der europäische Übersetzerverband
CEATL hat seiner Empörung Ausdruck verliehen. Der Protest
des deutschen Übersetzerverbandes VdÜ und der österreichischen
Übersetzergemeinschaft bei den türkischen Botschaftern
blieb ohne jede Resonanz. Da es in der Türkei keinen
Übersetzerverband gibt, der in einem solchen Fall schützend
tätig werden könnte, und angesichts der unverhältnismäßigen
Höhe des Strafmaßes - die Übersetzerin erhielt
für den Roman Lilith, an dem sie drei Monate arbeitete,
gerade mal 100 Euro - werden die internationalen Übersetzerverbände
vermutlich einen Unterstützungsfonds einrichten, sollte
es bei der Geldbuße bleiben.
Ähnlich gelagert ist der Fall der Übersetzerin
Süheyla Kaya, deren Übersetzung des Romans Die
Klavierspielerin von Elfriede Jelinek aus denselben Gründen
zensiert (inkriminierte Stellen wurden gestrichen) und die
ebenfalls zu einer Geldbuße (ca. 2500 Euro) verurteilt
wurde. Auch hier wurde ein Berufungsverfahren eingeleitet.
Januar 2003
Gabriele Gockel
Thomas Wollermann
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