Grußwort aus Anlass der Podiumsdiskussion des VdÜ/Bundessparte Übersetzer in ver.di auf der Buchmesse in Leipzig
Thema: „Fünf Jahre Urhebervertragsrecht – noch immer keine angemessene Vergütung in Sicht?“
Liebe Anwesende,
Sehr geehrte Damen und Herren
ganz herzlichen Dank für die freundliche Einladung zu dieser wichtigen Veranstaltung. Leider kann ich heute nicht persönlich hier sein, da mich eine dringende und sehr persönliche Verpflichtung nach Tübingen zurückgeführt hat.
Ich hätte das wirklich sehr gerne getan, weil ich nicht nur die Vorsitzenden und die Kolleginnen und Kollegen als Mitglieder des Verbandes der Übersetzer als mutige und kluge Persönlichkeiten kennen und schätzen gelernt habe, die durch Ihre engagierte Verbandsarbeit die Interessen Ihrer Berufskolleginnen und –kollegen klar und gut vertreten, sondern auch weil mich das Thema der „angemessenen Vergütung“ im Rahmen der Novellierung des Urhebervertragsrechts – wie Sie sicher wissen – immer sehr bewegt und interessiert und motiviert hat.
Deshalb möchte ich auf diesem Wege auch die Möglichkeit
nutzen und die Frage nach der angemessenen Vergütung so aufgreifen,
wie der Verband der deutschen Übersetzer es auch in seiner „Berliner
Erklärung“ vom 27. Januar 2007 dieses Jahres zum wiederholten
Male ganz deutlich getan hat.
Es ist ja ebenso ungerecht wie falsch, dass die hervorragende berufliche
Leistung, die die Übersetzerinnen und Übersetzer tagtäglich
erbringen, von vielen Verlegern bis heute so wenig angemessen vergütet
wird.
Dieses Versagen schadet darüber hinaus dem immer wichtiger werdenden weltweiten literarischen und wissenschaftlichen Austausch von Informationen, aber auch literarischen Werken, weil beide doch wesentlich auf Ihre qualifizierte Arbeit angewiesen sind.
Alle wissen heute auch, dass Sie nach Inkrafttreten des neuen Urhebervertragsrechts einen gesetzlichen Anspruch auf angemessene Bezahlung haben.
Das Urhebervertragsrecht legt zugleich fest, dass die „beteiligten Fachkreise“ selbst, also Berufsverbände wir Ihrer und die Vereinigungen der Verleger vereinbaren sollen, was als angemessene Vergütung zu gelten hat.
Erinnern Sie sich auch noch, dass die Verleger und Verlegerverbände sich im Zusammenhang mit der Reform des Urheberrechts lautstark zu Wort gemeldet und in aller Öffentlichkeit erklärt haben, sie seien selbstverständlich bereit und in der Lage, solche Vereinbarungen auf freiwilliger Basis mit ihren Vertragspartnern auszuhandeln und abzuschließen? Ich habe die Aussage noch im Ohr, dass sie gesagt haben, zu diesem Ziel bedürfe es des Gesetzeszwanges nicht.
Bundesregierung und Bundestag hatten damals diese verbindliche, in zahlreichen öffentlichen Anzeigen wiederholte und durch persönliche Verbürgungen bekannter Verlegerpersönlichkeiten verstärkte Zusage aufgegriffen und das neue Urhebervertragsgesetz – leider - entsprechend abgefasst.
Heute stellen wir leider fest, dass viel zu wenige unter den Verlegern
sich an ihre Versprechungen erinnern.
Lassen Sie mich kurz erwähnen, dass auch das so genannte „Münchner
Modell“ der Arbeitsgemeinschaft Publikumsverlage des Börsenvereins
leider wenig taugt und daher verständlicherweise abgelehnt wird.
Ich finde es jedoch gut, dass der Verband immer wieder die Bereitschaft
zu konstruktiven Verhandlungen signalisiert, gemeinsame Vergütungsregeln
aufzustellen.
Ich ärgere ich mich mit jedem Monat, der seit dem Inkrafttreten
des neuen Urhebervertragsrechts ins Land gegangen ist, mehr darüber,
wie wenig anständig viele Verleger mit Ihnen und Ihrem guten Recht,
aber auch mit ihren eigenen Versprechen und dem Bundestag umgehen.
Diejenigen unter Ihnen, die die Diskussion auch im Bundestag verfolgen,
wissen ja, dass auch unser Koalitionspartner – wie erst im Januar
des letzten Jahres - darauf drängt, ernsthafte Versuche zu machen,
zu fairen und vernünftigen Regelungen für die Übersetzerhonorare
zu kommen.
Manche der Verleger scheinen zu glauben, ihre Versprechungen und Zusagen von früher seien vergessen. Das ist jedoch nicht der Fall. Dessen kann ich sie versichern.
Deshalb ermutige ich Sie ausdrücklich, weiter auf der Vereinbarung
einer angemessenen Vergütung für Ihre Leistung zu bestehen,
wo sinnvoll, auch vor Gericht.
Es gibt ja bereits eine Reihe von Gerichtsurteilen – auch davon wird
heute die Rede sein, und ich bin Frau Rechtsanwältin Rowald, die mich
heute vertritt, sehr dankbar, dass sie Ihre Überlegungen aufgreift.
Nochmals: Der Bundestag hat den Verlegern aufgrund deren Zusage ihrer Bereitschaft,
zu freiwilligen Vereinbarungen zu kommen, einen erheblichen Vertrauensvorschuss
eingeräumt.
Er sieht die Verleger nach wie vor im Wort und drängt auf baldige
Vereinbarungen.
Bisher gibt es kaum Fortschritte, wenn überhaupt.
Gleichzeitig erinnere ich jedoch daran, dass der Gesetzgeber sich weitere gesetzgeberische Schritte ausdrücklich vorbehalten hat, wenn diese Hoffnung enttäuscht werden sollte.
Deshalb überlegen wir jetzt, wie eine sinnvolle Initiative aussehen kann, die Sie in Ihren Bemühungen unterstützt. Frau Rechtsanwältin Rowald, lassen Sie mich das nochmals unterstreichen, wird mir Ihre Überlegungen auch dazu überbringen. Ich grüße Sie herzlich und wünsche Ihrer Veranstaltung einen guten Verlauf.