| Resolution zum Welttag des geistigen Eigentums am 26. April
2005
Der Verband deutschsprachiger Übersetzer literarischer
und wissenschaftlicher Werke, der rund 1200 deutsche Literaturübersetzer
vertritt, hat auf seiner ordentlichen Mitgliederversammlung,
die am 23. und 24. April 2005 in Köln stattfand, einstimmig
folgende Resolution verabschiedet:
Literaturübersetzer gegen Abbau von Urheberrechten
Mehrere der bisherigen Vorschläge für
ein "Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in
der Informationsgesellschaft" verletzen in eklatanter
Weise den Grundsatz, dass den Urhebern für die Nutzung
ihrer Werke eine angemessene Vergütung zusteht.
Die Vergütungshöhe für die gesetzlich
erlaubte Privatkopie soll nach den Vorstellungen der Industrie
gestaltet werden und sich vorrangig am kontinuierlich fallenden
Preis der Geräte und Speichermedien orientieren, nicht
aber am Wert der kopierten Werke und den damit den Urhebern
entgehenden Einnahmen. Dadurch wird auch für Literaturübersetzer
die jährliche Ausschüttung der Tantiemen durch die
VG WORT, ohnehin geschmälert durch die seit zwei Jahrzehnten
versäumte Anpassung der Vergütungssätze, von
Jahr zu Jahr schrumpfen. Das verfassungsrechtliche Gebot,
dem Urheber für die genehmigungsfreie Nutzung seiner
Werke eine angemessene Vergütung zu zahlen, wird hierdurch
im Bereich der Privatkopie sträflich missachtet.
Nach den Vorstellungen des Justizministeriums
soll zukünftig in Urheberverträgen die Abtretung
bislang unbekannter Nutzungsarten möglich sein. Diese
Regelung soll auch rückwirkend auf Altverträge ausgedehnt
werden. Damit wird ein bewährtes Element des Urhebervertragsrechts
aufgegeben. Es widerspricht dem Prinzip einer unter fairen
und freien Bedingungen ausgehandelten angemessenen Vergütung,
wenn Urheber Rechte abtreten sollen, deren Wert noch niemand
kennen kann. In geradezu absurder Weise wird dies vom Justizministerium
als eine den Urhebern endlich gestattete "Freiheit"
dargestellt – jeder Branchenkundige weiß, dass
sich dies als Zwang gestalten wird. Die Urheber sollen mit
einem abstrakten Anspruch auf angemessene Vergütung abgespeist
werden, der sich unter den Bedingungen einer Zwangsabtretung
kaum noch realisieren lässt. Flankierende Maßnahmen
wie die nachträgliche Rückrufmöglichkeit bieten
keinen wirksamen Schutz, da sie in der Praxis nicht durchführbar
sind – das hat sich in den vergangenen Jahrzehnten zur
Genüge gezeigt.
Der VdÜ fordert die Bundesregierung auf,
das Urheberrecht im Sinne des im Jahr 2002 eingeschlagenen
Wegs einer Stärkung der Position der Kreativen fortzuführen.
Leitgedanke muss das Recht auf angemessene Vergütung
für jede Werknutzung sein. |