Resolution zum Welttag des geistigen Eigentums am 26. April 2005


Der Verband deutschsprachiger Übersetzer literarischer und wissenschaftlicher Werke, der rund 1200 deutsche Literaturübersetzer vertritt, hat auf seiner ordentlichen Mitgliederversammlung, die am 23. und 24. April 2005 in Köln stattfand, einstimmig folgende Resolution verabschiedet:


Literaturübersetzer gegen Abbau von Urheberrechten

Mehrere der bisherigen Vorschläge für ein "Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft" verletzen in eklatanter Weise den Grundsatz, dass den Urhebern für die Nutzung ihrer Werke eine angemessene Vergütung zusteht.

Die Vergütungshöhe für die gesetzlich erlaubte Privatkopie soll nach den Vorstellungen der Industrie gestaltet werden und sich vorrangig am kontinuierlich fallenden Preis der Geräte und Speichermedien orientieren, nicht aber am Wert der kopierten Werke und den damit den Urhebern entgehenden Einnahmen. Dadurch wird auch für Literaturübersetzer die jährliche Ausschüttung der Tantiemen durch die VG WORT, ohnehin geschmälert durch die seit zwei Jahrzehnten versäumte Anpassung der Vergütungssätze, von Jahr zu Jahr schrumpfen. Das verfassungsrechtliche Gebot, dem Urheber für die genehmigungsfreie Nutzung seiner Werke eine angemessene Vergütung zu zahlen, wird hierdurch im Bereich der Privatkopie sträflich missachtet.

Nach den Vorstellungen des Justizministeriums soll zukünftig in Urheberverträgen die Abtretung bislang unbekannter Nutzungsarten möglich sein. Diese Regelung soll auch rückwirkend auf Altverträge ausgedehnt werden. Damit wird ein bewährtes Element des Urhebervertragsrechts aufgegeben. Es widerspricht dem Prinzip einer unter fairen und freien Bedingungen ausgehandelten angemessenen Vergütung, wenn Urheber Rechte abtreten sollen, deren Wert noch niemand kennen kann. In geradezu absurder Weise wird dies vom Justizministerium als eine den Urhebern endlich gestattete "Freiheit" dargestellt – jeder Branchenkundige weiß, dass sich dies als Zwang gestalten wird. Die Urheber sollen mit einem abstrakten Anspruch auf angemessene Vergütung abgespeist werden, der sich unter den Bedingungen einer Zwangsabtretung kaum noch realisieren lässt. Flankierende Maßnahmen wie die nachträgliche Rückrufmöglichkeit bieten keinen wirksamen Schutz, da sie in der Praxis nicht durchführbar sind – das hat sich in den vergangenen Jahrzehnten zur Genüge gezeigt.

Der VdÜ fordert die Bundesregierung auf, das Urheberrecht im Sinne des im Jahr 2002 eingeschlagenen Wegs einer Stärkung der Position der Kreativen fortzuführen. Leitgedanke muss das Recht auf angemessene Vergütung für jede Werknutzung sein.