zurück zum Dossier
Kurzbiographien
[alle ein-/ausklappen]
Leserbrief von Friedrich Griese:
Dass Autoren und Übersetzer „angemessen und redlich“ bezahlt werden müssen, ist keine Erfindung der Ministerin Däubler-Gmelin, sondern seit dem Jahr 1900, als das Bürgerliche Gesetzbuch in Kraft trat, ein gesetzlich verbürgter Anspruch. Weil es aber zwischen den hier in Rede stehenden Vertragsparteien „Verwerter“ und „Urheber“ ein im BGB nicht vorgesehenes strukturelles Machtgefälle gibt, das dem Schwächeren die Durchsetzung seines Anspruchs erschwert, war es ein Gebot der Fairness, die Bestimmung des Angemessenen nicht dem Belieben von Grosskonzernen zu überlassen. Stattdessen sollten nach dem Urhebervertragsrecht Verbände beider Seiten das Angemessene auf dem Weg freier Verhandlungen gemeinsam bestimmen.
Zwischen Übersetzern und Verlegern hat es solche Verhandlungen bisher nicht gegeben, weil die Verlegerseite sich ihnen entzieht, in der Hoffnung, das Gesetz wegen Unpraktikabilität zu kippen. Vor der Verabschiedung des Gesetzes wurde von Verlegern verkündet, es bedürfe keines Gesetzes, weil man sich mit den Übersetzern auch so einigen könne. Sechs Jahre später sehen wir, was davon zu halten ist: nichts.
Was die Gerichtsverfahren angeht, konnte auch schon nach dem alten Urheberrecht jeder Urheber, sei er Erfinder, Autor oder Übersetzer, eine nachträgliche Anpassung seines Vertrages mit dem Verwerter fordern und einklagen. Es hätte den Verlegern freigestanden, durch Vereinbarung einer gemeinsamen Vergütungsregel solche Prozesse überflüssig zu machen. Sie haben die gerichtliche Klärung bis hin zum BGH vorgezogen.
Dass die Zahl der übersetzten Bücher seit Verabschiedung des neuen Gesetzes kontinuierlich gesunken sei, ist eine Mär. Von 2003 auf 2004 stieg die Zahl übersetzter Belletristik-Titel um 12 Prozent. Für den katastrophalen Einbruch um 28 Prozent im Jahr 2004 gibt es einen sehr viel einleuchtenderen Grund, als der Artikel ihn nennt: In den Jahren 2001-2003 verzeichneten die Verlage sinkende Umsätze. In der Konsolidierungsphase kauften sie nicht mehr so viele teure Lizenzen aus dem Ausland ein. Voilà! Die Übersetzungskosten, die seit Jahren nominal stagnieren, also real sinken, spielen gegenüber den US-Lizenzen eine verschwindende Rolle.
Bei den lächerlichen Honoraren, die in der „traditionsbewussten Branche“ seit jeher üblich (und deshalb „redlich“) sind, von einer „Existenzgrundlage der Übersetzer“ zu reden, ist barer Unsinn, denn auf dieser Grundlage kann keiner existieren. Tatsache ist, dass ein professioneller Literaturübersetzer nur ein durchschnittliches Einkommen von 1000 Euro im Monat erzielt. Ein monatliches Bruttoeinkommen von gut 3100 bis 3300 Euro, wie es das Landgericht München I ermittelt haben soll, würde einem Jahresumsatz von 50.000 Euro entsprechen. Das ist bei den üblichen Seitenhonoraren ein Ding der Unmöglichkeit – es sei denn, der Übersetzer arbeite 3500 Stunden jährlich, ohne Urlaub und mit maximal einem Krankheitstag.
Friedrich Griese
Kurz-Biographie Friedrich Griese
Friedrich Griese
Studium Philosophie und Soziologie. Freier Übersetzer
seit 1971, Schwerpunkt Sachbuch (Natur- und Geisteswissenschaften), aber auch
Belletristik. Sprachen: Englisch, Polnisch, Französisch. Stipendiat der
Villa Decius in Krakau, Brockes-Stipendium des Deutschen Übersetzerfonds. Übersetzte
Autoren u.a.: Monod, Lem, Kolakowski, Eccles, Popper, Gates, Goleman, Wieseltier,
Kuczok, Borowski, Gould, Lightman, Geremek.
Leserbrief von Waltraud Hüsmert:
Sehr geehrter Herr Wittstock,
seit fünfundzwanzig Jahren bin ich als literarische Übersetzerin tätig. Ich weiß also, wovon ich rede. Ich kann Ihnen versichern, dass ich in dieser Zeit in der Mehrzahl der Fälle tatsächlich „unangemessen und unredlich“ bezahlt worden bin. Trotz Vollbeschäftigung konnte ich niemals einen Umsatz von 3000 Euro im Monat erwirtschaften und schon gar nicht einen Bruttoverdienst in dieser Höhe. Diese Zahlen sind völlig aus der Luft gegriffen. Wenn man vom Übersetzen leben möchte, ist eine Vierzigstundenwoche illusorisch, und auch bei einer Sechzigstundenwoche kommt man – wenn es sich um anspruchsvolle Literatur handelt – oft nicht über das Existenzminimum hinaus. Die von Ihnen beschworene „Vertragsfreiheit der Buchbranche“ sieht bisher oft so aus, dass ich als einzelne Übersetzerin die Rechtsabteilung eines Medienkonzerns als Gegenüber habe und mir nur die Möglichkeit bleibt, Vertragsbedingungen zu akzeptieren oder auf einen Auftrag zu verzichten.
Mit freundlichen Grüßen
Waltraud Hüsmert
Kurz-Biographie Waltraut Hüsmert
Waltraut Hüsmert
Geb. 1951 in Werdohl/Westf., Studium der Niederlandistik, Germanistik
und Kunstgeschichte, Übersetzerin von Belletristik und Lyrik aus
dem Niederländischen, übersetzte Werke von u.a. Willem Frederik
Hermans, Hugo Claus, Tessa de Loo, Maarten `t Hart, erhielt 2001 den Preis
für Europäische Poesie und den Kulturpreis der Flämischen Gemeinschaft
und 2004 den Martinus-Nijhoff-Preis.
Leserbrief von Christa Schuenke:
Sehr geehrter Herr Wittstock,
als ich vor genau 30 Jahren mit dem literarischen Übersetzen anfing, war das ausschlaggebende Moment für meine Berufswahl die Liebe zur Literatur. Hätte ich mir diese Liebe nicht über all die Zeit hinweg bewahrt, hätte ich meine Arbeit nicht machen können. Inzwischen blicke ich auf 128 Übersetzungen zurück, einige davon haben sich nicht schlecht verkauft, wovon ich allerdings nichts hatte, andere, weniger gut verkäufliche haben mir Ehrungen und Preise eingebracht. Seit einigen Tagen bringt mir mein übersetzerisches Werk in der Presse Hohn und Spott und infamste Schmähungen ein. Gewiss, nicht mir persönlich, aber doch meiner Zunft, als deren engagiertes Mitglied ich mich an Sie wende.
Die Vorstellung, die Sie von mir und meinen Kollegen zu haben scheinen, nämlich wir würden glauben, dass "gewissenlose Verleger ihre wichtigsten Mitarbeiter zu Tode drangsalieren, um dann aus deren Schädeln Hummersuppe zu schlürfen", dürfte an Geschmacklosigkeit und Zynismus schwerlich zu überbieten sein. Es geht nicht darum, dass wir Übersetzer irgendwem die Hummersuppe neiden. Es geht um die pure Existenz der übergroßen Mehrheit eines zwar relativ kleinen, aber dennoch wirtschaftlich nicht ganz unwichtigen Berufsstandes.
Natürlich gibt es unter uns ein winziges Häuflein, das bisweilen Best- und Megaseller übersetzt und dann aufgrund hoher bis sehr hoher Absatzzahlen in den Genuss höherer Absatzbeteiligungen kommt, und natürlich stehen sich diese ganz, ganz wenigen Kollegen besser, vielleicht sogar viel besser, als der Rest von uns. Aber das ist die absolute Minderheit, der die große Mehrheit von Übersetzern gegenüber steht, die nie eine Absatzbeteiligung erhalten, weil die von ihnen übersetzten Bücher sich eben nicht über dreißigtausend Mal verkaufen und ihre Beteiligung erst nach Erreichen dieser Schwelle einsetzen würde. Die Mehrheit der literarischen Übersetzer verdient mithin tatsächlich nicht mehr als 1.000 Euro im Monat.
Diese Zahl, gegen die Sie und andere jetzt so vehement argumentieren, hat sich der VdÜ nicht aus den Fingern gesogen; sie wurde bereits Ende der neunziger Jahre in anonymen Honorarumfragen des VdÜ ermittelt und deckt sich mit den Zahlen, die die Künstlersozialkasse angibt. Die derzeitige öffentliche Kampagne gegen die Übersetzer, zu der Sie mit Ihrem Artikel beitragen, ist infam. Denn Sie vermitteln den Lesern den Eindruck, die Übersetzer suchten sich erstens mit unaufrichtigen Angaben über ihre Einkommenssituation Sympathien zu erschleichen und seien zweitens so gewissenlos, der kulturellen Vielfalt durch maßlos überzogene Forderungen das Wasser abzugraben und aus schlichter, schmutziger Geldgier ein teures Gut unserer Nationalkultur, nämlich den ungehinderten Zugang der deutschen Leser zur Weltliteratur, zerstören zu wollen.
Wer das Normseitenhonorar, das ein literarischer Übersetzer im allgemeinen als Grundvergütung für seine Tätigkeit erhält, mit der Anzahl der pro Monat übersetzten Seiten multipliziert und daraus den Schluss zieht, das Resultat aus dieser Rechnung sei das mit dem literarischen Übersetzen erzielte Monatseinkommen, und dieses liege im Schnitt bei dreieinhalbtausend Euro, der ist entweder unwissend oder infam.
Das Einkommen eines Literaturübersetzers besteht wie das jedes anderen Selbständigen aus seinem Betriebsumsatz (Normseitenhonorar multipliziert mit Anzahl übersetzter Seiten) minus Betriebsausgaben. Was Betriebsausgaben sind und dass sich diese leicht auf bis zu 50 Prozent des Umsatzes belaufen können, muss ich Ihnen wohl nicht erklären.
Ich übersetze seit 30 Jahren aus dem Englischen, in den letzten zehn Jahren nahezu ausschließlich auflagenschwache Hochliteratur, bei der der Arbeitsaufwand besonders hoch ist und das Einkommen mithin besonders niedrig. Bei mir kommen nur in sehr seltenen Fällen durch Absatz- und Nebenrechtsbeteiligungen zusätzliche Einnahmen in nennenswerter Höhe zur Grundvergütung hinzu. Wenn ich nicht gelegentlich ein Stipendium oder gar einen Preis erhalten hätte, könnte ich mir meinen Beruf nicht mehr leisten. Dass Stipendien zur Mitfinanzierung von Projekten verwendet werden, ist klar, aber von einem Preis sollte man sich eigentlich etwas leisten können, eine Reise oder eine Erholungspause oder dergleichen. Mein letzter Preis, den ich 2003 bekam, ist fast komplett in die Finanzierung zweier laufender Projekte geflossen.
Im vergangenen Herbst erschien im Manesse Verlag, der seit ca. zwei Jahren
zur Verlagsgruppe Random House gehört, meine Neuübersetzung von
Jonathan Swifts Roman Gullivers Reisen in einer Prachtausgabe. An dieser
Übersetzung habe ich exakt zwei Jahre gearbeitet, und ich kann mir
nicht vorstellen, dass irgendjemand dieses Buch in weniger Zeit seriös
übersetzen könnte. Zusätzlich zur reinen Übersetzertätigkeit
(Sätze bauen, recherchieren in "normalem" Umfang, Text polieren,
bei mir alles in allem stets mindestens drei aber mit Fahnenlesen eher vier
bis fünf Durchgänge), kamen ca. 650 Anmerkungen, davon zwei Drittel
von vornherein dazu bestimmt, der Lektorin die Mühe eigener zeitgeschichtlicher
Orientierung zu ersparen, der Rest zur Veröffentlichung vorgesehen
und auch in der Tat im Buch enthalten. Das Grundhonorar für diese Arbeit
betrug 20 Euro je Normseite inklusive Anmerkungen - keinerlei Absatz-, oder
Nebenrechtsbeteiligung. Der Manuskriptumfang lag bei 600 Normseiten, meine
Fußnoten eingeschlossen. Mein Gesamthonorar, also der Betriebsumsatz,
den ich mit diesem Buch erzielt habe, belief sich also auf 12.000 Euro,
was, dividiert durch 24 Monate, einem monatlichen Betriebsumsatz von 500
Euro entspricht. Dass ich noch nicht im Schuldturm sitze, verdanke ich dem
Übersetzerpreis der Kunststiftung NRW, den ich 2003 zu gleichen Teilen
mit Bernhard Robben zugesprochen bekam und zu einem nicht unbeträchtlichen
Anteil in die Arbeit am Gulliver gesteckt habe, sowie den Vorschüssen
für zwei andere bereits vertraglich vereinbarte, aber später terminierte
Übersetzungen und schließlich noch einem Stipendium des Deutschen
Übersetzerfonds.
Falls Sie mich nun fragen, warum ich mich, wenn ich es mir doch offenbar
nicht leisten kann, auf den Luxus eingelassen habe, eine Neuübersetzung
des Gulliver zu übernehmen, die übrigens in nahezu allen großen
überregionalen Feuilletons mit außergewöhnlich viel Lob
bedacht wurde, so zerfällt die Antwort darauf in drei Teile: erstens
hielt ich es für eine kulturelle Aufgabe, dieses großartige Buch
neu zu übersetzen; zweitens schien mir eine philologisch genaue und
zugleich vergnüglich zu lesende Neuübersetzung des kompletten
Texts dringend geboten; drittens und vor allen Dingen liebe ich die Literatur
und meinen Beruf und wirklich große Herausforderungen.
Nicht jede Übersetzung selbst hochliterarischer Texte verlangt ein solches Maß an Zeit und Aufwand, aber ich kann Ihnen versichern, und damit sind wir bei meinem zweiten Beispiel, dass ich auch bei meinen Übersetzungen der Romane von John Banville nur an sehr guten Tagen drei wirklich druckfertige Seiten am Tag schaffe. Ich übersetze Banville seit zehn Jahren, anfangs lag das Seitenhonorar bei 18 Euro, mittlerweile bekomme ich für Banville 19,50 je Normseite, erziele also in diesem Fall bei im Schnitt, sagen wir, zweieinhalb Seiten pro Tag einen Tagesumsatz von 48,75 Euro, was bei 28 Arbeitstagen à ca. 10 Stunden im Monat (und weniger sind es bei mir nie), das heißt bei einer Siebzigstundenwoche nicht etwa ein monatliches Bruttoeinkommen, sondern einen monatlichen Betriebsumsatz von 1.365 Euro ergibt.
Meine letzte Banville-Übersetzung habe ich weitgehend mit Einnahmen aus einer auf drei Monate befristeten Nebentätigkeit bezuschusst. Glücklicherweise erwies sich dieser neue Roman von John Banville, Die See, nach vielen Jahren äußerst unerfreulicher Absatzzahlen für diesen Autor, als recht erfolgreich, so dass ich bei einer Umsatzbeteiligung von 1 Prozent ab dem 10.001. Exemplar (das sind ca. 0,16 Cent je verkauftes Exemplar) Ende März oder Anfang April dieses Jahres mit einem kleinen Nachschlag rechnen darf.
Es braucht schon einiges an Engagement im Dienste der Literatur und des
kulturellen Austauschs, vielleicht sollte ich besser sagen, einiges an Masochismus,
um unter solchen Bedingungen überhaupt noch weiter in diesem Beruf
zu arbeiten und (für einen Berufswechsel bin ich mit 59 Jahren zu alt)
nicht alles daranzusetzen, sich in die eine oder andere soziale Hängematte
fallen zu lassen. Ich kann gut verstehen, dass junge, talentierte Kollegen,
die womöglich vor der Familiengründung stehen, sehr schnell wieder
die Segel streichen und sich lieber eine besser bezahlte Festanstellung
suchen.
Für ältere, erfahrenere Übersetzer, und das sind ja häufig
diejenigen, denen die schwierigsten Bücher - und zwar nur noch solche
- angeboten werden, ist der Weg in die Altersarmut unausweichlich vorgezeichnet.
Das alles ist schlimm genug, Herr Wittstock. Dass jetzt Leute wie Sie oder
Thomas Steinfeld zudem noch die Leistungen der literarischen Übersetzer
in den Schmutz treten und mich und meine Kollegen geradezu als Wegelagerer
und Meuchelmörder an der kulturellen Vielfalt schmähen, das geht
zu weit.
Alles, aber auch wirklich alles, was in den letzten zehn Jahren zur Verbesserung
der Situation der Übersetzer und zur Anhebung der Übersetzungskultur
in diesem Lande, sprich der Qualität der Übersetzungen, getan
wurde, haben Übersetzer selbst initiiert. Durch ihren Einsatz konnte
1997 der Deutsche Übersetzerfonds gegründet werden, in dem der
Großteil der Übersetzerförderung der öffentlichen Hand
zusammenfließt. Die Tätigkeit des Fonds beschränkt sich
nicht allein auf die Vergabe von Stipendien, sondern aus diesen Mitteln
werden höchst qualifizierte Fortbildungsseminare für professionelle
Übersetzer finanziert. Und es sind ausschließlich erfahrene Literaturübersetzer,
die solche Seminar konzipieren und sie im Duett mit Lektoren durchführen.
Sie als ausgewiesener Kenner der Branche müssten das eigentlich wissen,
auch wenn die Spatzen es nicht alle Tage von den Dächern pfeifen.
Sie rühmen in Ihrem Artikel die Großmut der zwölf in der
AG Publikumsverlage zusammengeschlossenen Verlage, die einen einseitigen
Vergütungsvorschlag unterbreitet haben, das so genannte Münchner
Modell, das eine degressive Beteiligung bei verrechenbarer Grundvergütung
vorsieht. Zusätzlich dazu ist demnach die Einrichtung eines Fonds geplant,
in den ein kleiner Teil der Beteiligungen fließen soll, die Übersetzern
von Megabestsellern zustehen und der statt dessen an Übersetzer auflagenschwacher
Literatur verteilt werden könnte. Man muss kein Rechenkünstler
sein, um zu sehen, dass dieses "Münchner Modell" für
kaum einen Übersetzer wirklich eine Verbesserung bringt.
Ein Verleger, der den löblichen Vorsatz hat, Übersetzern anspruchsvoller, aber nicht allzu gut verkäuflicher Literatur eine menschenwürdige Existenz zu ermöglichen, der sollte zunächst einmal die Grundhonorierung, also das Normseitenhonorar für solche Übersetzungen anheben. Dass daneben Übersetzer als Urheber am Erfolg ihrer Arbeit zu beteiligen sind, also selbstverständlich auch an den Gewinnen der Verlage eine prozentuelle Beteiligung erhalten müssen, ist eine Forderung, die der Logik des Urheberrechts entspricht und auch mit noch so perfiden Hetztiraden nicht einfach vom Tisch gewischt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen,
Christa Schuenke
Christa Schuenke
geb. 1948 in Weimar; Ausbildung im Hotelfach, Studium der Anglistik, Romanistik und Philosophie; übersetzt seit 30 Jahren frei- und hauptberuflich aus dem Englischen u.a. Werke von W. Shakespeare, J. Donne, B. de Mandeville, J. Keats, H. Melville; E. A. Poe, H. James, A. A. Milne, R. Bradbury, R. Dahl, E. Bond, J. Kelman, J. Banville, I. B. Singer, C. Nolan, Chang-rae Lee, D. Foster Wallace, W. Gibson, W. B. Yeats, M. Z. Danielewski, J. Swift; erhielt u.a. 1997 den Christoph-Martin-Wieland-Übersetzerpreis und 2003 den Übersetzerpreis der Stiftung Kunststiftung NRW
Leserbrief von Klaus Jöken:
Sehr geehrter Herr Wittstock,
Den literarischen Übersetzer, der 3100 Euro im Monat verdient, müssen
Sie mir zeigen. Aus zwanzigjähriger Berufserfahrung kann ich Ihnen
versichern, dass man nicht viel mehr als 1000 schafft, und das mit einer
60 Stunden Woche. So etwas ist in der Tat ein Skandal! Wer es nicht glaubt,
kann gerne meine Unterlagen der letzten Jahrzehnte einsehen.
Ihrer eigenen Rechnung nach würden die Einkommensforderungen der
Literaturübersetzer die deutschen Verlage mit 20 Millionen Euro im
Jahr zusätzlich belasten. Nun entnehme ich einem Artikel der "Welt"
vom 27.1.2007, dass allein die Gruppe Holtzbrinck, zu der ja auch Rowohlt
und Fischer gehören, 2005 über 2 Milliarden Euro Umsatz und 188
Milliarden Gewinn erwirtschaftet hat. Für 2006 soll der Gewinn sogar
deutlich darüber liegen. Also wo ist das Problem?
Hochachtungsvoll
Klaus Jöken
Klaus Jöken
geb. 1958 in Kleve (NRW); studierte Niederländisch
und Geschichte; arbeitet als freier Lektor und Übersetzer von Belletristik,
Kinder- und Jugendliteratur, Comics und Sachbüchern über Geschichte,
Kulturgeschichte und Kunstgeschichte aus dem Französischen und Niederländischen,
u.a. von Jacques Le Goff, Denis Guedj, Roger Chartier, Sophie Caratini, Katherine
Pancol, Dominique Marny, Al Uderzo, Morris: Lucky Luke, 5 Bde. 1994-98, Jean-Michel
Charlier: Buck Danny, 46 Bde., Christian Godard: Vagabunden der Unendlichkeit,
10 Bde., Feest u. Arboris 1989-98, Anton van der Lem und Françoise
Dierkens-Aubry
Leserbrief von Ingrid Altrichter:
Sehr geehrter Herr Wittstock,
mit wachsendem Befremden habe ich Ihren Artikel "Die Übersetzer streiten für mehr Geld" gelesen.
Ihre Schelte auf das vor Jahren verabschiedete neue Urhebervertragsrecht, Ihre offenkundigen Zweifel daran, dass die seit eh und je von den Verlegern und zunehmend von den großen Verlagskonzernen mit der Macht des Stärkeren diktierten Bedingungen "unangemessen und unredlich" seien, Ihr ver-legerfreundliches Lamento, dass die Anzahl der übersetzten Bücher wegen der Rechts-unsicherheit als Folge des neuen Gesetzes gesunken sei, und so manches mehr in Ihrem Artikel kann einen – je nach Temperament – fuchsteufelswild oder tieftraurig machen, muss aber in jedem Fall die Frage nach Ihrer journalistischen Sorgfalt oder gar Objektivität aufwerfen.
Allein der Nonsens mit der Rechtsunsicherheit: Faire Verträge mit angemessener Vergütung und Erfolgsbeteiligung, die keinen Übersetzer mehr nötigten, die Gerichte zu bemühen, wären allemal zweifelsfrei und leichter kalkulierbar als unsichere Gerichtsurteile durch alle Instanzen!
Finden Sie eine so hochqualifizierte und kulturell wichtige Arbeit wie
das literarische Übersetzen wirklich angemessen und redlich vergütet,
wenn man in diesem Beruf sechzig Stunden pro Woche und länger arbeiten
muss und auch dann nur mehr schlecht als recht über die Runden kommt?
Und dabei rede ich hier nicht von jenen Kollegen und Kolleginnen, die ausschließlich
sehr anspruchsvolle Literatur übertragen, die wären ohne finanzielle
Unterstützung von anderer Seite längst obdachlos und verhungert
oder müssten sich als Hartz IV-Empfänger vielleicht sogar noch
als "arbeitsscheu" diffamieren lassen.
Sie führen aus, "das dem VdÜ durchaus gewogene Landgericht
München I" habe in seiner ersten Entscheidung "ein monatliches
Bruttoeinkommen von gut 3100 bis 3300 Euro ermittelt". Über diese
Art der "Ermittlung" maße ich mir lieber kein Urteil an,
ich könnte allenfalls vermuten, dass sich das Gericht ein von den Verlegern
bestelltes und bezahltes Gutachten zu eigen gemacht hat, in dem –
nicht ganz zufällig – Umsatz mit Einkommen verwechselt wird.
Aus meiner über 35-jährigen Erfahrung als Literaturübersetzerin
kann ich Ihnen jedoch versichern, dass es auch nur selten und in der Regel
nur mit Raubbau an der Gesundheit möglich ist, einen monatlichen Umsatz
in dieser Höhe zu erzielen, von dem dann nach Abzug aller Betriebskosten
und sonstigen Ausgaben, für die wir als Freiberufler selbst aufkommen
müssen, etwa die Hälfte als tatsächliches Bruttoeinkommen
übrig bleibt. Und je schwieriger die zu übersetzenden Texte sind,
desto weniger Seiten kann man naturgemäß pro Tag bewältigen
und desto tiefer sinkt das auch bei größter Anstrengung erreichbare
Einkommen. Da versteht es sich dann schon fast von selbst, dass mit steigenden
Qualitätsanforderungen an den Übersetzer die Relation zwischen
Umsatz, Betriebsausgaben und Einkommen für ihn immer ungünstiger
wird, da z. B. die Miete für das Arbeitszimmer bekanntlich nicht sinkt,
wenn er in ihm täglich höchstens 1 - 2 Seiten eines extrem schwierigen
Textes für ein Seitenhonorar von vielleicht 20 € statt etwa 6
- 8 Seiten eines leichteren Textes für ein Seitenhonorar von vielleicht
15 € übersetzen kann.
Das alles hätten Sie vor dem Schreiben Ihres Artikels sehr genau erfahren können, wenn Sie es denn gewollt hätten. So wundert es einen dann auch nicht mehr allzu sehr, dass Sie das so genannte "Münchner Modell" nicht hinterfragt und nicht gemerkt haben, dass es nichts weiter als blanke Augenwischerei, eine aufgeblähte Mogelpackung ist.
Die für Branchenunkundige scheinbar großzügige Erfolgs-
und Nebenrechtsbeteiligung soll nach dem Willen der Erfinder dieses "Modells"
mit dem Grundhonorar verrechnet werden, womit für die weitaus meisten
Übersetzer (etwa 85 – 90 %) kein Cent mehr als bisher zu erwarten
wäre, da die verheißene Beteiligung das Grundhonorar nicht erreicht,
geschweige denn übersteigt. Und für all jene, die bisher eine
höchst bescheidene Nebenrechtsbeteiligung bekommen haben – etwa
ein paar Euro für eine Taschenbuchlizenz oder einen Zeitungsabdruck
– würde auch diese noch wegfallen.
Da der eine oder andere Übersetzungsvertrag bisher ab einer nur selten
erreichten Auflagen-höhe eine Umsatzbeteiligung von 1 % vom Nettoladenpreis
vorgesehen hat, entpuppt sich der angebliche Fairness-Ausgleich dank der
in den Promille-Bereich gesunkenen Beteiligung bei den wenigen Bestsellern
mit extrem hohen Auflagen sehr schnell als wirksame Einsparmaßnahme
der Verlage, die obendrein den Vorzug hat, dass sie sich in einer ebenso
ahnungslosen wie unkritischen Öffentlichkeit gut und medienwirksam
verkaufen lässt.
So gut und medienwirksam, dass offenbar auch Sie darauf hereingefallen sind, wenn ich Ihnen und Ihrem Artikel nicht bewusst tendenziöse Absichten unterstellen will, was ich mir nie anmaßen würde.
Mit enttäuschten, aber dennoch freundlichen Grüßen
Ingrid Altrichter
Ingrid Altrichter
geb. 1942 in Bielitz; Abitur; Sprachstudium an der Sorbonne; übersetzt
seit 35 Jahren Sprachen frei- und hauptberuflich aus dem Englischen und Französischen
Kinder- und Jugendbücher, Biographien, Krimis, historische Romane und
gehobene Unterhaltungsliteratur u.a. von Georges Simenon; Rosamunde Pilcher,
Christian Jacq
zurück zum Dossier