Ob Verräter, Meisterfälscher oder
Millionäre der Sprache: ohne die Übersetzer wäre
"Weltliteratur" ein leerer Begriff. Was andere Völker
denken und fühlen, erfahren wir aus ihren Literaturen,
diese aber erschließen sich erst dank der Sprach- und
Interpretationskunst der Übersetzer.
Seit der Goethe-Zeit gilt Deutschland als klassisches Übersetzerland.
Heute ist fast jedes zweite belletristische Buch eine Übersetzung.
Wir holen auf diese Weise nicht nur Welterfahrung in den eigenen
Kulturkreis, übersetzte Literatur bildet auch einen nicht
unerheblichen Wirtschaftsfaktor.
Literaturübersetzer sind Freiberufler. Sie übersetzen
Belletristik, Sachbücher, wissenschaftliche Texte, Comics,
Theaterstücke, Hörspiele, Filme und andere Werke,
die einem breiten Publikum zugänglich sind. Literaturübersetzer
sind Urheber ihrer Übersetzungswerke. Wie die Autoren
genießen sie den Schutz des Urheberrechts.
Der VdÜ, als eingetragener Verein gegründet 1954, ist der Berufsverband der Literaturübersetzerinnen und Literaturübersetzer. Autoren und Übersetzer sind natürliche Verbündete. Deshalb ist der VdÜ seit 1974 als Bundessparte Übersetzer eingebunden in den Verband deutscher Schriftsteller (VS) in der Gewerkschaft ver.di. VdÜ-Mitglieder sind damit gleichzeitig Mitglieder von ver.di wie auch des "Verbandes deutschsprachiger Übersetzer literarischer und wissenschaftlicher Werke e.V." (Satzung im Format PDF).
Der VdÜ vertritt die Interessen der Literaturübersetzerinnen und Literaturübersetzer in der Öffentlichkeit, gegenüber den Vertragspartnern und deren Verbänden. Wir mischen uns ein. Die Zahl unserer Mitglieder steigt ständig: Im Juli 2011 zählen wir über 1200 Mitglieder.
Mitgliedern bieten wir Information, Weiterbildung, Rat und Unterstützung, Rechtsschutz.
Der VdÜ lebt vom kollegialen Engagement seiner Mitglieder: Alle Mitglieder des Vorstands sind selbst Übersetzer und arbeiten ehrenamtlich; in zahlreichen Initiativen und regionalen Gruppen setzen sich Mitglieder aktiv für die gemeinsamen Interessen ein.
Eines unserer wesentlichen Ziele ist die Verbesserung der rechtlichen und ökonomischen Bedingungen. Nach der Novellierung des Urheberrechts 2003, dem daran sich anschließenden sogenannten "Vergütungsstreit" und zahlreichen Übersetzerklagen bis hin zu höchstrichterlichen Urteilen des Bundesgerichtshofes (2009 ff.) gilt es heute dringlicher denn je, zu einer Gemeinsamen Vergütungsregel mit den Verlagen zu finden.