Korb 2 – Ein Bericht aus der Akademie
Am 11. Oktober 2006 stellte die Akademie der Künste
in Berlin am Pariser Platz ihr 5. Gespräch unter das
Thema "Reform gegen Urheber? Der Streit um das Urheberrecht"
Moderator Heribert Prantl (SZ) führte durch die Diskussion
zwischen Justizministerin Brigitte Zypries, Akademie-Präsident
Klaus Staeck, dem Regisseur Hark Bohm, Gerhard Pfennig von
der VG Bild-Kunst und dem Komponisten Manfred Trojahn.
Auf die Eingangsfrage von Heribert Prantl an die Ministerin,
ob sie denn, wäre sie Künstlerin, Autorin oder Übersetzerin,
mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zufrieden wäre, meinte
Frau Zypries: "Das Urheberrecht kann nicht die Einkommen
der Kreativen regeln."
Dass der vorliegende Entwurf
das Einkommen der Kreativen durchaus regelt, nämlich
herunter, machten die anwesenden Künstler und Vertreter
von Urheberorganisationen der Ministerin dann eindrücklich
deutlich.
Der Gesetzentwurf sieht vor, die Vergütungspauschale
für die Privatkopie auf 5 % des Verkaufspreises der
kopierfähigen Geräte und Leermedien zu deckeln,
gleichzeitig Geräte, die zu weniger als 10 % für
Kopierzwecke genutzt werden, ganz von einer solchen Pauschale
freizustellen. Dabei nimmt die Kopierleistung der Geräte
bei stetig fallenden Preisen kontinuierlich zu, und die Erfahrung
der Vergangenheit macht es so gut wie sicher, daß die
Geräteimporteure lieber teure Rechtsanwälte und
Gutachter bezahlen werden, die "nachweisen", daß ihre
Geräte nicht zu mehr als 10 Prozent für das private
Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke genutzt
werden, als freiwillig einen Cent an die Kreativen auszuschütten – deren
Werke den Absatz ihrer Produkte erst attraktiv machen.
Gerhard
Pfennig führte hier den noch andauernden, durch alle
Instanzen gezogenen Streit um die Vergütungspflicht
von Computern an.
Klaus Staeck fasste den Standpunkt der
Urheber am Ende so zusammen: "Die fünf Prozent
müssen weg und die zehn Prozent müssen weg!"
Der zweite Brennpunkt des Abends waren die "unbekannten
Nutzungsarten", die bislang vertraglich nicht abgetreten
werden können. Aus gutem Grund: Ihr Nutzen und also
ihr Gegenwert ist naturgemäß unbekannt, eine vertragliche
Einigung über ihre Verwertung und die zu zahlende Gegenleistung
also erst sinnvoll, wenn es sie gibt. Nun aber will das Bundesjustizministerium
den Verwertern den bequemen Zugriff auf diese virtuellen
Rechte eröffnen. Hark Bohm sieht dadurch das künstlerische
Schaffen in seiner Substanz gefährdet. Der Urheber müsse
die Kontrolle behalten, dass sein Werk auch auf einem neuen
Vertriebsweg seinen Ansprüchen genüge. Man könne
nicht einfach einen Spielfilm auf eine DVD pressen, da müsse
unter Umständen umgeschnitten oder das Licht neu eingerichtet
werden.
Manfred Trojahn sieht im vorliegenden Gesetzentwurf ein
Anzeichen für eine wachsende Entfremdung zwischen der
Kunst und dem, was die Regierung vertritt, nämlich vorrangig
die Industrie. Da ist was dran: Wiederholt hat Brigitte Zypries
an diesem Abend betont, der Gesetzentwurf zum Urheberrecht
sei ein Kompromiss zwischen den Polen Geräteindustrie
und den Forderungen der Zivilgesellschaft nach unbegrenztem
Zugang zum Wissen gewesen. Dabei kommt nicht automatisch
etwas heraus, was Urheberinteressen entspricht, soviel wurde
an diesem Abend deutlich. Und die Anhänger des freien
Werkzugangs können auch nicht zufrieden sein, verwies
Brigitte Zypries doch darauf, der Urheber könne sich
seine Werke ja durch Digital Rights Management schützen
lassen, wenn ihm die Vergütungspauschale zu niedrig
sei. Tatsächlich ist der große Gewinner also die
Industrie: Niedrige Abgaben für die Pauschalvergütung,
damit verbundener Druck auf die Kreativen, sich an teuren
DRM-Systemen zu beteiligen, Minimierung der Mitsprache der
Urheber bei der Rechteverwertung.
So bleibt auch im schönen neuen Informationszeitalter
für die Urheber und Künstler mal wieder alles beim
Alten – wenn die Parlamentarier nicht doch noch Vernunft
annehmen und diesen Gesetzentwurf deutlich modifizieren.
Mehr über den Abend in der Akademie der Künste
unter http://blog.adk.de.
Thomas Wollermann |