Korb 2 – Ein Bericht aus der Akademie

Am 11. Oktober 2006 stellte die Akademie der Künste in Berlin am Pariser Platz ihr 5. Gespräch unter das Thema "Reform gegen Urheber? Der Streit um das Urheberrecht"

Moderator Heribert Prantl (SZ) führte durch die Diskussion zwischen Justizministerin Brigitte Zypries, Akademie-Präsident Klaus Staeck, dem Regisseur Hark Bohm, Gerhard Pfennig von der VG Bild-Kunst und dem Komponisten Manfred Trojahn.

Auf die Eingangsfrage von Heribert Prantl an die Ministerin, ob sie denn, wäre sie Künstlerin, Autorin oder Übersetzerin, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zufrieden wäre, meinte Frau Zypries: "Das Urheberrecht kann nicht die Einkommen der Kreativen regeln."
Dass der vorliegende Entwurf das Einkommen der Kreativen durchaus regelt, nämlich herunter, machten die anwesenden Künstler und Vertreter von Urheberorganisationen der Ministerin dann eindrücklich deutlich.
Der Gesetzentwurf sieht vor, die Vergütungspauschale für die Privatkopie auf 5 % des Verkaufspreises der kopierfähigen Geräte und Leermedien zu deckeln, gleichzeitig Geräte, die zu weniger als 10 % für Kopierzwecke genutzt werden, ganz von einer solchen Pauschale freizustellen. Dabei nimmt die Kopierleistung der Geräte bei stetig fallenden Preisen kontinuierlich zu, und die Erfahrung der Vergangenheit macht es so gut wie sicher, daß die Geräteimporteure lieber teure Rechtsanwälte und Gutachter bezahlen werden, die "nachweisen", daß ihre Geräte nicht zu mehr als 10 Prozent für das private Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke genutzt werden, als freiwillig einen Cent an die Kreativen auszuschütten – deren Werke den Absatz ihrer Produkte erst attraktiv machen.
Gerhard Pfennig führte hier den noch andauernden, durch alle Instanzen gezogenen Streit um die Vergütungspflicht von Computern an. Klaus Staeck fasste den Standpunkt der Urheber am Ende so zusammen: "Die fünf Prozent müssen weg und die zehn Prozent müssen weg!"

Der zweite Brennpunkt des Abends waren die "unbekannten Nutzungsarten", die bislang vertraglich nicht abgetreten werden können. Aus gutem Grund: Ihr Nutzen und also ihr Gegenwert ist naturgemäß unbekannt, eine vertragliche Einigung über ihre Verwertung und die zu zahlende Gegenleistung also erst sinnvoll, wenn es sie gibt. Nun aber will das Bundesjustizministerium den Verwertern den bequemen Zugriff auf diese virtuellen Rechte eröffnen. Hark Bohm sieht dadurch das künstlerische Schaffen in seiner Substanz gefährdet. Der Urheber müsse die Kontrolle behalten, dass sein Werk auch auf einem neuen Vertriebsweg seinen Ansprüchen genüge. Man könne nicht einfach einen Spielfilm auf eine DVD pressen, da müsse unter Umständen umgeschnitten oder das Licht neu eingerichtet werden.

Manfred Trojahn sieht im vorliegenden Gesetzentwurf ein Anzeichen für eine wachsende Entfremdung zwischen der Kunst und dem, was die Regierung vertritt, nämlich vorrangig die Industrie. Da ist was dran: Wiederholt hat Brigitte Zypries an diesem Abend betont, der Gesetzentwurf zum Urheberrecht sei ein Kompromiss zwischen den Polen Geräteindustrie und den Forderungen der Zivilgesellschaft nach unbegrenztem Zugang zum Wissen gewesen. Dabei kommt nicht automatisch etwas heraus, was Urheberinteressen entspricht, soviel wurde an diesem Abend deutlich. Und die Anhänger des freien Werkzugangs können auch nicht zufrieden sein, verwies Brigitte Zypries doch darauf, der Urheber könne sich seine Werke ja durch Digital Rights Management schützen lassen, wenn ihm die Vergütungspauschale zu niedrig sei. Tatsächlich ist der große Gewinner also die Industrie: Niedrige Abgaben für die Pauschalvergütung, damit verbundener Druck auf die Kreativen, sich an teuren DRM-Systemen zu beteiligen, Minimierung der Mitsprache der Urheber bei der Rechteverwertung.

So bleibt auch im schönen neuen Informationszeitalter für die Urheber und Künstler mal wieder alles beim Alten – wenn die Parlamentarier nicht doch noch Vernunft annehmen und diesen Gesetzentwurf deutlich modifizieren.

Mehr über den Abend in der Akademie der Künste unter http://blog.adk.de.

Thomas Wollermann