Rechtsberatung und Rechtsschutz für Literaturübersetzer/innen im VS in ver.di

Mitglieder des VdÜ bzw. der Bundessparte Übersetzer im VS in ver.di erhalten Hilfe, Rat und Unterstützung in allen beruflich-rechtlichen Fragen, von Vertragsabschlüssen bis zur Rechtshilfe.

Kollegialen Rat in Vertrags- und anderen beruflichen Fragen geben alle Mitglieder des Vorstands der Bundessparte Übersetzer.

Rat und Information erhalten Sie auch über die Telefonberatung von Freien für Freie media fon (Tel. 01805-75 44 44).

Erstberatung in Vertragsangelegenheiten, Beratung bei Problemfällen, Konflikten und Rechtsstreit, sowie Rechtsschutzanträge laufen über den ver.di Bezirk Stuttgart, Willi-Bleicher-Str. 20, 70174 Stuttgart

Bitte richten Sie Ihre Anfragen, Ihre Ansuchen auf Rechtsberatung und Ihre Anträge auf Rechtsschutz an eine der beiden Rechtssekretärinnen im ver.di Bezirk Stuttgart, Willi-Bleicher-Str. 20, 70174 Stuttgart, Heike Wolf-Steidle oder Marija Kostic:
Heike Wolf-Steidle, Tel. 0711-1664-260, heike.wolf-steidle@verdi.de (Mo - Fr 9-12, 13-17 Uhr)
Marija Kostic, Tel. 0711-1664-262, marija.kostic@verdi.de (Mi - Fr  9-12, 13-17 Uhr)

Wenn Sie die Beratung und Hilfe eines Anwalts brauchen, ist der erste Schritt ein Antrag auf Rechtsschutz. Bitte wenden Sie sich auf keinen Fall auf eigene Faust an einen Anwalt Ihrer Wahl, den müssten Sie nämlich selbst bezahlen.

Voraussetzungen für den Rechtsschutz in ver.di
Rechtsschutz ist eine – mitunter recht teure - Leistung der Gewerkschaft für ihre Mitglieder. Er wird solidarisch über die Beiträge finanziert, muss also auch an bestimmte klare Voraussetzungen gebunden sein, nämlich:
- Mitgliedschaft in ver.di
- Satzungsgemäße Beitragszahlung
- Erfüllung der Wartezeit: Der Rechtsschutz beginnt 3 Monate nach dem Eintritt
- Einschlägigkeit der Rechtsstreitigkeiten
- Aussicht auf Erfolg
- Schriftlicher Antrag


[ Musterbriefe: Aufforderung zur Vertragsanpassung bzw. Verjährung nach BGH-Urteil ]

[ Auszug aus der Rechtsschutzrichtlinie zu § 19 der Satzung der ver.di als PDF-Datei ]

[ Formular der für Rechtshilfe erforderlichen Änderungsmitteilung als PDF-Datei ]