| Rechtsberatung und Rechtsschutz für Literaturübersetzer/innen
im VS in ver.di
Mitglieder des VdÜ bzw. der Bundessparte Übersetzer
im VS in ver.di erhalten Hilfe, Rat und Unterstützung in
allen beruflich-rechtlichen Fragen, von Vertragsabschlüssen
bis zur Rechtshilfe.
Kollegialen Rat in Vertrags- und anderen beruflichen Fragen
geben alle Mitglieder
des Vorstands der Bundessparte Übersetzer.
Rat und Information erhalten Sie auch über die Telefonberatung
von Freien für Freie media fon
(Tel. 01805-75 44 44).
Erstberatung in Vertragsangelegenheiten,
Beratung bei Problemfällen, Konflikten und Rechtsstreit,
sowie Rechtsschutzanträge laufen über den ver.di
Bezirk Stuttgart, Willi-Bleicher-Str. 20, 70174 Stuttgart
Bitte richten Sie Ihre Anfragen, Ihre Ansuchen auf Rechtsberatung und Ihre Anträge auf Rechtsschutz an eine der beiden Rechtssekretärinnen im ver.di Bezirk Stuttgart, Willi-Bleicher-Str. 20, 70174 Stuttgart, Heike Wolf-Steidle oder Marija Kostic:
Heike Wolf-Steidle, Tel. 0711-1664-260, heike.wolf-steidle@verdi.de (Mo - Fr 9-12, 13-17 Uhr)
Marija Kostic, Tel. 0711-1664-262, marija.kostic@verdi.de (Mi - Fr 9-12, 13-17 Uhr)
Wenn Sie die Beratung und Hilfe eines Anwalts brauchen,
ist der erste Schritt ein Antrag auf Rechtsschutz. Bitte wenden
Sie sich auf keinen Fall auf eigene Faust an einen Anwalt Ihrer
Wahl, den müssten Sie nämlich selbst bezahlen.
Voraussetzungen für den Rechtsschutz in ver.di
Rechtsschutz ist eine mitunter recht teure - Leistung
der Gewerkschaft für ihre Mitglieder. Er wird solidarisch
über die Beiträge finanziert, muss also auch an bestimmte
klare Voraussetzungen gebunden sein, nämlich:
- Mitgliedschaft in ver.di
- Satzungsgemäße Beitragszahlung
- Erfüllung der Wartezeit: Der Rechtsschutz beginnt 3 Monate
nach dem Eintritt
- Einschlägigkeit der Rechtsstreitigkeiten
- Aussicht auf Erfolg
- Schriftlicher Antrag
[
Musterbriefe: Aufforderung zur Vertragsanpassung bzw. Verjährung nach BGH-Urteil ]
[
Auszug aus der Rechtsschutzrichtlinie zu § 19 der Satzung
der ver.di als PDF-Datei ]
[ Formular der
für Rechtshilfe erforderlichen Änderungsmitteilung
als PDF-Datei ]
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