Unterstützung selbständiger und freier Kulturschaffender

„Unter den Maßnahmen gegen die Verbreitung des Covid-19 leiden nicht nur Künstlerinnen und Künstler. Veranstaltungsabsagen treffen diese Gruppe der Solo-Selbständigen und Freelancer im Kultur- und Kreativbereich besonders hart, weil sie meist prekär leben.“

So heißt es einleitend in der Handreichung (Download) des VS; die Kulturschaffenden selbst sind darin unter anderem aufgerufen, Ausfälle gegebenfalls zu dokumentieren. 

Der ver.di Fachbereich Medien, Kunst und Industrie beantwortet FAQ zur Krise und veröffentlicht dort auch eine Maßnahmenübersicht nach Bundesländern – die Seiten wird laufend aktualisiert.

In Notlagen können Beihilfen aus dem Sozialfonds der VG WORT beantragt werden und die Künstlersozialkasse empfiehlt, das voraussichtliche Arbeitseinkommen ggf. per Änderungsmitteilung zu korrigieren.

 

Weitere sachdienliche Infos etwa zu Förderungen abgesagter Projekte, Mietzahlungen, möglichen Krediten, zur ALG-II–Grundsicherung oder dem Live-Streaming von Lesungen wurden von Nina George, Präsidentin des European Writers‘ Council, für einen Finanzhilfen-Überblick des Börsenblatts übernommen. Handzettel zum Download.

Die Bundesregierung informiert über Liquiditätshilfen, Umwidmung von Mitteln, steuerliche Hilfsmaßnahmen und weitere Hilfen für Künstler und Kreative, darunter auch eine Entschädigung bei Verdienstausfall durch Tätigkeitsverbot nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).

(Stand 28.11.2020, geprüft am 11.3.2021)