Die Initiative Urheberrecht begrüßt wesentliche Neuregelungen der europäischen Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM-Richtlinie), die der bundesdeutsche Referentenentwurf vom 13. Oktober allerdings nur teilweise umsetzt, so zum Beispiel die Lizenzierungspflicht, den Direktvergütungsanspruch, die Einführung kollektiver Lizenzen mit erweiterter Wirkung und Verbesserungen des geltenden Urhebervertragsrechts.

Das schreibt die Initiative, der auch der VdÜ angehört, auf ihrer Website. Sie nimmt nicht zu allen Änderungsvorschlägen Stellung, sondern beschränkt sich auf diejenigen, die aus der Sicht der Urheber:innen und ausübenden Künstler:innen besondere Bedeutung haben: 

Die Regelungen zur Reform des Urhebervertragsrechts bleiben hinter den Mindestanforderungen der DSM-Richtlinie zurück, führen teilweise sogar zu einer Verschlechterung der aktuellen bundesdeutschen Rechtslage. Um eine tatsächliche Durchsetzung und Wirkung der Regelungen des Urhebervertragsrechts zu gewährleisten, bedarf es auch weiterhin zahlreicher Ergänzungen, insbesondere der weiteren Stärkung des kollektiven Urhebervertragsrechts. 

Die Stellungnahme der Initiative Urheberrecht hier zum Download (PDF), die Stellungnahme von ver.di hier (PDF)

(7.11.2020, aktualisiert am 9.11.2020)