Seit 20 Jahren dasselbe Seitenhonorar – die Literaturübersetzerin Marieke Heimburger spricht über ihren Beruf und das mühselige Aushandeln von Honoraren. Ein Interview mit Petra Welzel in der Gewerkschaftszeitung publik.

Die Schatzmeisterin des VdÜ wartet mit vielen anschaulichen Zahlen aus ihrer übersetzerischen Praxis auf, sie berichtet, wie andere Kreative, vom „Verlust von Folgeaufträgen […] (‚Blacklisting‘), sobald sie eine faire Vergütung einfordern“ (Bundesjustizministerium), und fordert ein echtes Verbandsklagerecht. Wir dokumentieren einen Auszug, das Interview ist vollständig online nachzulesen:

Welzel: In der aktuellen Urheberrechtsnovelle versuchen ver.di, VdÜ und VS, verbindliche Vergütungsregelungen und auch ein Verbandsklagerecht durchzusetzen. Hat das Aussicht auf Erfolg?

Heimburger: Mein Optimismus sagt mir: Ja, natürlich! Die Erfahrungen der letzten 25 Jahre sagen: Vergiss es. Meine Hoffnung speist sich jetzt eher aus der Corona-Krise, in der deutlich geworden ist, unter welchem Druck die gesamte Kulturbranche steht. Vielleicht erwächst aus dieser gemeinsamen Krisenerfahrung eine Chance auf wirkliche Reformen im Urheberrecht. Mein Wunsch wäre, dass wenigstens der von den Verlagen und dem VdÜ mühselig und sorgfältig ausgehandelte Normvertrag ohne Wenn und Aber zur Anwendung kommt – er ist auf dem neuesten Stand, berücksichtigt alle Verwertungsformen und gesetzlichen Änderungen und ist für beide Seiten transparent und rechtssicher. Und wenn es keine tariflich geregelten Mindest-Seitenhonorare und eindeutigen Mindest-Beteiligungen geben kann, dann bitte wenigstens das Verbandsklagerecht. Dann muss ich als Einzelne nicht darum fürchten, Auftraggeber zu verlieren, und die Verbesserungen würden im Falle einer erfolgreichen Klage allen Übersetzer*innen zugutekommen.

(24.9.2020)