Der PEN gab in einem Rundschreiben die Ergebnisse einer in der zweiten Jahreshälfte 2017 durch das verbandsübergreifende Netzwerk Autorenrechte (NAR) durchgeführten Umfrage zu Lesungshonoraren bekannt. Die durch die Autorengruppe deutschsprachiger Kriminalliteratur, Das Syndikat, erarbeitete Zusammenstellung zeigt, dass Autor*innen noch immer weit davon entfernt sind, die durch den VS empfohlene Mindestgage für Lesungen in Höhe von 300 Euro zu erzielen. Die Lesung als Literaturvermittlung erfreue sich zwar einer außerordentlichen Beliebtheit, doch spiegele sich dies nicht in einer angemessenen Honorierung durch die Veranstalter wider.

Auch Literaturübersetzer*innen werden oft zu Lesungen gebeten und können sich von den Ergebnissen der Umfrage inspirieren und ggf. zu einer fundierten Verhandlung fairer Lesungshonorare anregen lassen.

Punkt 5 der Zusammenfassung vorweg: Wer mehr fordert, bekommt auch mehr.

Die vollständige Auswertung kann online eingesehen oder als PDF heruntergeladen werden.