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Die Umsetzung der EU-Richtlinie Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM) liegt aktuell als zweiter „Diskussionsentwurf“ des Justizministeriums vor. 100 Stellungnahmen sind dazu bisher eingegangen – unter anderem von VdÜ und VS/ver.di. Der Übersetzerverband fordert in seiner vierseitigen Stellungnahme für das Ministerium weiterhin, „Regelungen zu treffen, die eine angemessene Vergütung möglich machen“.

Dafür „notwendig ist im Falle ergebnisloser Verhandlungen ein verbindliches Ergebnis des Schlichtungsverfahrens; notwendig ist die Möglichkeit, abseits von Einzelklagen die Beachtung höchstrichterlicher Urteile herbeizuführen“, heißt es weiter in Bezug auf § 18 der Richtlinie. Denn die urheberrechtlich vorgesehene Streitschlichtung kranke insbesondere an der mangelnden Verbindlichkeit eines Ergebnisses.

Weiteren Handlungsbedarf erkennt man unter anderem in der Kopplung der „übertragenen Rechte [an der Übersetzung] in ihrem Umfang an den vom Lizenzgeber im Ausland erworbenen Rechtekatalog“ sowie in einer „deutlich verlängerten Verjährungsfrist bei unangemessener Vergütung“. 

Bereits den ersten Entwurf hatte der Übersetzerverband VdÜ im Januar 2020 als „ungenügend“ kritisiert. Ende Juli muss auch die Initiative Urheberrecht, in der der VdÜ Mitglied ist, zur Stärkung des Vertragsrechts noch immer feststellen: Das „mutlose“ Ministerialpapier „enttäuscht in dieser Hinsicht vollständig“. Der Schriftstellerverband VS hält es für „erforderlich, dass die Verbände sich schützend vor die eigenen Mitglieder stellen können und dürfen.“

 

Die komplette Stellungnahme des VdÜ steht hier zum Download bereit.

Siehe auch die Pressemitteilung sowie die Stellungnahme des Schriftstellerverbands VS in ver.di sowie die Stellungnahme der Initiative Urheberrecht (insbes. ab S. 21).

(13.8.2020)