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In einem Brief der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di an das Bundeskanzleramt sowie die für die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie zuständigen Ministerien heißt es, der sozialen Funktion des Urheberrechts sei in den bisher gemachten Vorschlägen nicht ausreichend Rechnung getragen.

„Die professionell Kreativschaffenden brauchen gesetzgeberische Hilfe zur Durchsetzung ihrer Rechte, weil sie der Markt ganz offensichtlich nicht regelt. Prof. Dr. Caroline Meller-Hannich hat in ihrer Expertise verdeutlicht, dass gegen die übermächtigen Verlage wirksame Verbandsklagen helfen können“, erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz: „Um die Einkommenssituation der Kreativschaffenden dauerhaft zu verbessern, braucht es nur einen kleinen Ruck und ein wenig Mut bei der Umsetzung der europäischen Regelungen zum Urheberrecht für Deutschland.“

Soziale Funktion des Urheberrechts erfordert Verbandsklage

In ihrem Gutachten stellt die Jura-Professorin der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg fest, dass der deutsche Gesetzgeber sich zwar mehrfach zu einer auch sozialen Funktion des Urheberrechts bekannt hat, es aber bisher unterließ, den Kreativen hinreichend effektive rechtliche Instrumentarien zur Durchsetzung ihrer Rechte an die Hand zu geben. 

Das Gutachten von Prof. Meller-Hannich zeige, dass es und wie das möglich wäre. Die Expertin für kollektiven Rechtsschutz im Zivilprozess empfiehlt ein Modell, mit dem die Verbandsklagebefugnisse von anerkannten Urhebervereinigungen auf die Durchsetzung der angemessenen Vergütung nach den §§ 32 ff. UrhG erweitert werden. 

Bereits im August 2020 hatte der VdÜ, wie berichtet, in einer Stellungnahme zur Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM) auf „tatsächliche Wirksamkeit“ gedrungen.

Das Gutachten von Prof. Dr. Caroline Meller-Hannich steht bei Ver.di zum Download (PDF) bereit.

(13.1.2021, aktualisiert: 4.2.2021)