Helga Pfetsch (li.) und Rosemarie Tietze (re.) bei der offiziellen Vorstellung der Worterben gGmbH anlässlich der Jahrestagung 2022 des VdÜ in Wolfenbüttel; Copyright: Ebba D. Drolshagen

Übersetzungen genießen bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Übersetzenden gesetzlichen Schutz. Da sich jedoch bisher niemand systematisch um die Verwertung dieser Rechte kümmert, bleiben sie oft ungenutzt. Oder es kommt zu unerlaubter Verwertung ohne angemessene Vergütung.

„WortErben“ bietet Literaturübersetzenden an, ihre Urheberrechte zu wahren und zu nutzen. Dabei lassen sich die Urheberrechte, je nach Wunsch, ab dem Tod oder schon zu Lebzeiten an WortErben übertragen; auch Erben können die Übertragung vornehmen.

Die aus der Bewirtschaftung der übertragenen Urheberrechte erzielten Einnahmen sollen Literaturübersetzenden zugutekommen (z. B.  Unterstützung in Notsituationen, Arbeitshilfen, Auszeichnungen oder Zuschüsse bei Fortbildung, öffentliche Sichtbarmachung der Übersetzungskunst). Ziel der Institution ist es außerdem, dafür zu sorgen, dass für die Dauer der gesetzlichen Schutzfrist die üblichen Standards einer angemessenen Vergütung eingehalten und eventuelle Nach- oder Neudrucke nicht willkürlich verändert werden.

Ins Leben gerufen wurde die gemeinnützige GmbH 2021 von den vier Literaturübersetzer:innen Rosemarie Tietze, Helga Pfetsch, Friederike Hausmann und Burkhart Kroeber.

Weitere Informationen finden sich auf der Webseite der WortErben.

(29.6.2022)