Kleiner Knigge zum Umgang mit Übersetzernamen

Jedes fremdsprachige Buch, das auf Deutsch erscheint, hat zwei Urheber*innen: Autor*in und Übersetzer*in. Rechtlich ist diese Gleichstellung durch die Berner Konvention und die Nairobi-Erklärung der UNESCO festgelegt.

Als Autor*innen von Übersetzungen sollen deshalb die Übersetzer*innen überall namentlich genannt werden, wo die Autor*innen der Originale genannt sind (Hexalog des CEATL).

Für Lektorate und Marketingabteilungen in Verlagen bedeutet das:

  • Die Namen der Übersetzer*innen stehen auf den Covern der Bücher, zumindest jedoch auf den Titelseiten unter den Namen der Originalautor*innen.
  • In allen Vorschauen, Buchankündigungen und sonstigen Werbemitteln, gedruckt oder im Internet, werden neben den Originalautor*innen und den deutschen Titeln die Namen der Übersetzer*innen genannt.
  • Die Metadaten für die Meldung eines Titels an das Verzeichnis lieferbarer Bücher (VLB), an die Großhändlerkataloge und an die Deutsche Nationalbibliothek enthalten die Namen der Übersetzer*innen.
  • Der Verlag verpflichtet seine Lizenznehmer*innen, in allen bibliografischen Angaben die Namen der Übersetzer*innen zu nennen.

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