Am 7. Juli 1999 hat der Piper Verlag erklärt, daß er seine Übersetzer ab 30.000 verkauften Exemplaren „prozentual am Verlagserlös“ beteiligen werde.

Mit dieser überraschenden Erklärung will der Verlag offensichtlich den Eindruck erwecken, er komme den langjährigen Forderungen der Übersetzer entgegen. In Wirklichkeit handelt es sich jedoch um Augenwischerei, denn:

Branchenüblich ist eine prozentuale Beteiligung am Nettoladenpreis eines verkauften Buches. „Verlagserlös“ dagegen ist eine für den einzelnen Übersetzer nicht berechenbare Größe und ins Ermessen des Verlags gestellt. In der Praxis beläuft sich der „Erlös“ eines Buches allenfalls auf einen Bruchteil des Ladenpreises. Je nach Verlagskalkulation bedeutet dies eine weitere Verschlechterung gegenüber der bisher praktizierten Regelung.

Der Übersetzerverband empfiehlt eine Mindestbeteiligung von 1% des Nettoladenpreises ab 10.000 verkauften Exemplaren sowie eine Beteiligung an der Verwertung der Nebenrechte von mindestens 10% vom Verlagsanteil.

Nach dem Gesetz (UrhG) sind Übersetzer Urheber ihrer Übersetzungen. Sie sind angemessen an den Erträgnissen aus der Verwertung ihrer Werke zu beteiligen.

Solange der Piper Verlag den Übersetzern keine reale Beteiligung einzuräumen bereit ist, wird der Konflikt zwischen Übersetzern und Piper Verlag weiterbestehen.

 

Der Vorstand

 

Ausführliche Dokumentation zum Fall Piper