Vor der dritten Verhandlungsrunde: Keine substanziellen Vorschläge der Verleger für eine angemessene Vergütung der Literaturübersetzer

Nach bisher zwei ergebnislosen Verhandlungen sieht sich der VdÜ gezwungen, in der heutigen neuen Runde auch das jüngste Angebot der Verlegerseite als völlig unzureichend im Sinne des neuen Urhebervertragsrechts abzulehnen. Der in der Öffentlichkeit als weitreichendes Zugeständnis der Velegerseite dargestellte Vorschlag einer Erlösbeteiligung von 1 % vom Nettoladenpreis bei gebundenen Ausgaben ab dem ersten Exemplar erweist sich als rein formale Beteiligung, die nur bei enorm hohen Auflagen greift, da das pauschale Seitenhonorar auf die Beteiligung angerechnet werden soll. Das Angebot entspricht damit lediglich einer Regelung, wie sie bereits das alte Urhebergesetz vorsah. Darüber hinaus hat die Verlegervereinigung keinerelei Vorschläge zur Neuregelung des Seitenhonorars und zur Beteiligung an den Lizenzerlösen vorgelegt. Angesichts der auch vom Gesetzgeber monierten und mehrfach selbst von Verlegerseite eingeräumten unhaltbaren Honorarsituation der Literaturübersetzer sowie der wirtschaftlichen Bedeutung von Übersetzungen im Buchsektor hält der VdÜ daher seinen bereits im Juli 2002 vorgelegten Katalog zur Umsetzung des neuen Urhebervertragsrechts weiterhin für die ge-eignete Verhandlungsgrundlage.

Sollte sich in der neuen Verhandlungsrunde herausstellen, dass die Verlegervereinigung auch weiterhin keinen ernsthaften Versuch unternimmt, das neue Gesetz in die Vergütungspraxis umzusetzen, wird der VdÜ das Scheitern der Verhandlungen erklären und eine Schlichtung einleiten müssen. Vermutlich käme es dann zu einer Zunahme von Rechtsstreitigkeiten. Nähere Informationen und Erläuterungen finden Sie im beigefügten Pressetext.

 

VdÜ Pressestelle
Gabriele Gockel ()
Thomas Wollermann ()