Was ist und wozu dient die Normseite
Eine Argumentationshilfe. Von Burkhart Kroeber
Die im Normvertrag für Übersetzungsverträge
mit "30 Zeilen zu 60 Anschlägen" definierte Normseite als Berechnungsgrundlage
stammt zwar aus der Schreibmaschinenzeit, ist aber deswegen
keineswegs veraltet und stellt immer noch die weitaus beste
Grundlage zur Berechnung des Umfangs von Buchübersetzungen dar.
In der Schreibmaschinenzeit bedeutete sie ganz einfach 30 Zeilen
pro Seite mit jeweils höchstens 60 Anschlägen (wozu selbstverständlich
auch die Leerschritte zählten); die Zeilen wurden so vollgeschrieben,
wie es sich beim regulären Schreiben ergab. Im Computerzeitalter
heißt das sinngemäß: Man stellt seine Textverarbeitung so ein,
daß bei einer nichtproportionalen Schrift (wie Courier) höchstens
60 Anschläge (inklusive Leerschritte) auf eine Zeile und 30
Zeilen auf eine Seite kommen. Welche Einstellungen, z. B. Seitenränder,
hier vorzunehmen sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab,
hauptsächlich von der verwendeten Software.
Da wir nicht einzelne Zeichen, sondern ganze Texte übersetzen,
folgen wir beim Schreiben in der Regel dem Zeilenfall des Originals.
Das heißt: Wo der Autor einen Absatz macht, machen wir ebenfalls
einen, und wenn dann Zeilen "nicht vollgeschrieben" sind, betrachten
(und berechnen) wir sie trotzdem als vollwertige Zeilen. Das
gleiche gilt für nicht vollgeschriebene Seiten (besonders am
Kapitelende) und für Leerzeilen, die der Autor eingefügt hat.
Jeder so angeordnete und formatierte Text, egal wie lang er
ist, egal ob er lediglich auf Diskette oder auch als Papierausdruck
geliefert werden soll (und egal welche Schrifttype man für den
Papierausdruck bevorzugt), läßt sich auf diese Weise exakt nach
dem Normseitenmaß berechnen: Die Seitenzahl am Ende zeigt den
Gesamtumfang an. Es genügt also, den Text einmal virtuell in
dieser Weise zu formatieren, unabhängig davon, in welcher Form
man ihn schließlich auf Diskette und/oder auf Papier abliefert,
und schon hat man die gewünschte Zahl.
Das Argument mancher Verlage, die "technologische Entwicklung"
mache die traditionelle Normseitenberechnung obsolet und müsse
durch eine Zählung nach 1800 Anschlägen oder Zeichen ersetzt
werden, ist also hinfällig. Gerade für moderne Textverarbeitungsprogramme
ist es überhaupt kein Problem, den Seitenumfang eines Manuskripts
nach Maßgabe der traditionellen Normseite zu bestimmen, unabhängig
von jeder im Papierausdruck gewählten Schrifttype und Formatierung.
Die Zählweise 30 x 60 definiert ja genau besehen einen Rahmen,
über den nicht hinausgeschrieben werden soll.
Dennoch versuchen manche Verlage immer wieder, uns die nur scheinlogische,
tatsächlich aber sowohl dem Geist wie dem Buchstaben des
Normvertrags widersprechende Berechnungsgrundlage "1800 Anschläge"
oder "1800 Zeichen" aufzudrängen (oder gar, besonders verwirrend,
eine "Normseite à 1800 Zeichen"). Zwar macht 30 x 60
nach Adam Riese 1800, aber diese Rechnung ist unsinnig, denn
bei einer Übersetzung wird nicht das Fassungsvermögen
von Typoskriptpapier bezahlt, sondern - wie es im Normvertrag
heißt - der "übersetzte Text".
Der läßt sich aber nicht in feste Einheiten zu je 60 Zeichen
zerlegen, sondern muß entsprechend dem Original in Absätze und
Seiten gegliedert sein. Die sich daraus ergebenden "Leerstellen"
(freie Zeilenenden nach Absätzen, Leerzeilen, leere Seitenreste
an Kapitelenden etc.) sind also keine "Beschummelung" des Verlags,
sondern integrale Bestandteile des von uns zu liefernden Übersetzungstextes.
Zudem führt eine auf "1800 Zeichen" veränderte Bezugsgröße in
der Regel zu einer Verminderung des Umfangs, also einer Kürzung
unseres Honorars, um mindestens 10 %, bei stark gegliederten
Texten, z. B. dialogreichen Romanen, bis zu 30 %. Wir sehen
daher in Abweichungen von der traditionellen Normseitendefinition
einen Versuch der Verlage, unser Honorar zu drücken, und raten
dringend davon ab, solche Vertragsklauseln zu unterschreiben.
Die Normseite ist anerkannter Branchenstandard, auf den man
sich gegebenfalls vor Gericht berufen kann; das wird auch vom
Verlegerverband bestätigt (in Sonderfällen, wie beim Übersetzen
von Lyrik, Aphorismen, Bildlegenden oder ähnlichen Prosatexten
mit sehr vielen Leerzeilen, wird man sich auf einen anderen
Abrechnungsmodus verständigen können, der einerseits den geringeren
Textumfang und andererseits den erhöhten Aufwand berücksichtigt;
auch dann ist jedoch eine Zeichenzählerei entbehrlich, denn
für solche Fälle sieht der Normvertrag bereits eine praktikable
Variante in Form eines Pauschalhonorars für die ganze Übersetzung
vor, vgl. ‹ 6 Abs. 1, Alternative 2).
Soviel zu Technik und Rechtslage. Wir Literaturübersetzer beharren
jedoch noch aus einem anderen Grund auf der traditionellen Umfangberechnung:
Wir übersetzen, wie gesagt, nicht Zeichen, sondern Texte, und
wenn auf der Seite des Originals etwas "frei" geblieben ist,
gehört das auch mit zum Text. (Marcel Proust hat einmal einen
ganzen Aufsatz über den literarischen Stellenwert eines espace
blanc bei Flaubert geschrieben!)
Schließlich ist nicht zu bezweifeln: Ob wir mit Schreibmaschine
oder mit Wordprocessor arbeiten, ob wir unsere Texte auf Papier
ausgedruckt oder bloß auf Diskette abliefern - solange es Bücher
gibt, hat der Leser die Seite vor Augen, und die Seite ist es,
die der Autor geschrieben hat (und die wir übersetzerisch reproduzieren).
Dazwischen liegt die Technik, und die soll uns dienen, nicht
beherrschen. |
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