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Zusammenschluss von 14 Verbänden mit über 15.500 Autoren und Übersetzerinnen (Quelle: NAR)

Ziel der Regierungsbemühungen müsse es sein, so heißt es in der Stellungnahme vom 5. Juni, „in einer signifikanten Weise auch jene erreichen, die das Rückgrat und der Ursprung der Buchwertschöpfungskette sind und ohne deren Leistungen kein pulsierendes literarisches Leben möglich ist: Die Autoren, Autorinnen, Übersetzer und Übersetzerinnen.“

Zu diesem Zweck hat das Netzwerk Autorenrechte (NAR), in dem auch der VdÜ Mitglied ist, einen spezifischen, zwölfteiligen Aktionsplan und Maßnahmenkatalog für Autorinnen und Übersetzer erarbeitet.

Notwendig sind demnach befristete Fonds für ausgefallene und für geringer besuchte Veranstaltungen, für eine Grundlagenförderung digitaler Formate sowie – unbefristet, auch mit schulischer bzw. kommunaler Anbindung – für eine Lesungs- und Leseförderung unter dem Motto „Jedem Kind ein Buch“.

Öffentliche Förderprogramme sollten zudem die „Bibliodiversität“ ebenso in den Blick nehmen wie “faires Vertragsverhalten gegenüber Autoren und Übersetzerinnen“. Auch der Sozialfonds der VG Wort sei durch den Bund aufzustocken. Nicht zuletzt solle durch „ein erweitertes Kulturgesetz nach italienischem Vorbild“ die mediale Kulturberichterstattung attraktiver gestaltet werden und die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie müsse “im Hinblick auf Auskunft, Transparenz, faire Vergütung und Verbandsklagerecht“ erfolgen.

 

Nun noch einige Auszüge aus der Stellungnahme:

“[…] Die Bundesregierung stellt insgesamt 130 Milliarden Euro für Konjunktur-, Krisenbewältigungs- und Zukunftspakete zur Verfügung. Davon ist allerdings im Rahmen des am 3. Juni 2020 vorgestellten Programms NEUSTART KULTUR nur rund eine Milliarde Euro der Kultur- und Kreativwirtschaft zugedacht, und davon lediglich 30 Millionen Euro als Betrag, den sich Galerien, sozio-kulturelle Zentren sowie die Buch- und Verlagsszene aufteilen sollen.

[…] Der Kultur- und Kreativsektor rangiert bei der Bruttowertschöpfung hinter dem führenden Fahrzeugbau nahezu gleichauf mit dem Maschinenbau. Unter Zugrundelegung des Anteils dieses Wirtschaftszweiges ergäbe sich für diese durch die Folgen der Covid19-Krise besonders gebeutelte Branche ein rechnerischer Unterstützungsbetrag in Höhe von 4,34 Milliarden Euro und allein für den Buchsektor ein Betrag von 208 Millionen Euro. Die im Konjunkturpaket NEUSTART KULTUR bislang vorgesehenen Mittel stehen hierzu in keinem Verhältnis.

[…] Die Covid19-Krise wird gravierende Folgen für den Buchmarkt haben, wie die am 3. Juni vorgestellte Umfrage des European Writers’ Council aus 24 Ländern belegt. Autorinnen und Übersetzer sehen sich für 2020 und 2021 mit einer zweiten und dritten, allerdings sehr viel stilleren Welle von existenzgefährdenden Einbußen konfrontiert. Die aus den Verkaufseinbrüchen resultierende Verkleinerung der Verlagsprogramme wird im kommenden Jahr in ganz Europa zu einer Verringerung der Zahl an Neuerscheinungen um bis zu 150.000 Titeln führen.  

[…] Ein zukunftsfähiges Deutschland muss dafür sorgen, dass die menschlichen Quellen des Wissens und der Bildung nicht versiegen. Kultur- und Künstlerförderung ist darüber hinaus auch Wirtschaftsförderung. So unterstrich unlängst das BMWi die Bedeutung des kulturellen Umfelds einer Region oder Kommune als entscheidenden Standortfaktor bei der Ansiedlung von Unternehmen. Die Unterstützung von Schriftstellerinnen und Übersetzern ist folglich kein Luxus.“


Weiterführende Links:
die Stellungnahme des Netzwerks Autorenrechte (NAR) im Volltext: „War‘s das mit dem Wumms?“
sowie der Aktionsplan und Maßnahmenkatalog für Autorinnen und Übersetzer

Siehe außerdem die Pressemitteilung des Verbands deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller: „Bestehende Strukturen nutzen“

(6.6.2020, aktualisiert am 28.6.2020)