Am 1. April 2014 trat die mit einer Gruppe von Verlagen ausgehandelte Gemeinsame Vergütungsregel in Kraft. Sie war am 29.03.2014 von den Mitgliedern des VdÜ auf ihrer außerordentlichen Mitgliederversammlung mit deutlicher Mehrheit angenommen worden (Pressemitteilung).

Die Erstunterzeichner auf Verlagsseite waren: C. Hanser, München, Hanser Berlin und Nagel & Kimche, Frankfurter Verlagsanstalt (Joachim Unseld), Hoffmann & Campe Verlag, marebuch, Schöffling Verlag, Wallstein Verlag.

Diese Vergütungsregel verwirklicht erstmals für Literaturübersetzungen die Forderung der Urheberrechtsnovelle von 2002 nach gemeinsamen Regeln von Urhebern und Verwertern, mit denen eine angemessene Mindestvergütung definiert wird.

Hinrich Schmidt-Henkel, 1. Vorsitzender des VdÜ:
„Mit dieser Vergütungsregel zeigen wir, dass eine von Sachkenntnis und gutem Willen getragene vernünftige Einigung möglich ist. Das langjährige Gezerre um die Definition von angemessener Mindestvergütung der Übersetzer ist damit einvernehmlich aufgelöst. Wir danken der Gruppe der beteiligten Verlage und gehen weiterhin auf andere Verlage zu mit der Einladung, sich der Vergütungsregel anzuschließen.“

Stephan D. Joß, Geschäftsführer des C. Hanser Verlags, München:
„Ich freue mich über diese Einigung, einen Interessensausgleich, mit der die Belange der Beteiligten weit besser geregelt sind, als jedes Gerichtsurteil es könnte. Mit der Annahme der Vergütungsregel durch den VdÜ steht die Tür für weitere Verlage offen.“

Heinrich Bleicher-Nagelsmann, Bereichsleiter Kunst & Kultur bei ver.di:
„Wir haben hierin eine verlässliche, praxisorientierte Vergütungsregel, die ein solides Fundament geschaffen hat und einen Maßstab für alle Vertragsabschlüsse setzt.“

Zum Herunterladen: Gemeinsame Vergütungsregeln für Übersetzungen