„Alles G‘schriebene ist Fälschung.“
Thomas Bernhard

„Man muss sich die Übersetzer als glückliche Menschen vorstellen.“
nach Albert Camus

Ob Verräter, Meisterfälscher oder Millionäre der Sprache: ohne die Übersetzer wäre „Weltliteratur“ ein leerer Begriff. Was andere Völker denken und fühlen, erfahren wir aus ihren Literaturen, diese aber erschließen sich erst dank der Sprach- und Interpretationskunst der Übersetzer.

Seit der Goethe-Zeit gilt Deutschland als klassisches Übersetzerland. Heute ist fast jedes zweite belletristische Buch eine Übersetzung. Wir holen auf diese Weise nicht nur Welterfahrung in den eigenen Kulturkreis, übersetzte Literatur bildet auch einen nicht unerheblichen Wirtschaftsfaktor.

Literaturübersetzer sind Freiberufler. Sie übersetzen Belletristik, Sachbücher, wissenschaftliche Texte, Comics, Theaterstücke, Hörspiele, Filme und andere Werke, die einem breiten Publikum zugänglich sind. Literaturübersetzer sind Urheber ihrer Übersetzungswerke. Wie die Autoren genießen sie den Schutz des Urheberrechts.

Der VdÜ, 1954 als eingetragener Verein gegründet, ist der Verband deutschsprachiger Übersetzer/innen literarischer und wissenschaftlicher Werke e.V. Die Mitglieder dieses Berufsverbands gehören der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di an. Der VdÜ ist Teil der Fachgruppe Literatur in ver.di.

Der VdÜ vertritt die Interessen der Literaturübersetzerinnen und Literaturübersetzer in der Öffentlichkeit, gegenüber den Vertragspartnern und deren Verbänden. Wir mischen uns ein. Die Zahl unserer Mitglieder steigt ständig: Derzeit (Frühjahr 2022) zählen wir 1375 Mitglieder.

Unseren Mitgliedern bieten wir Informationen, Rechtsschutz, Rat und Unterstützung.

Der VdÜ lebt vom kollegialen Engagement seiner Mitglieder: Alle Mitglieder des Vorstands sind selbst Übersetzer und arbeiten ehrenamtlich; in zahlreichen Initiativen und regionalen Gruppen setzen sich Mitglieder aktiv für die gemeinsamen Interessen ein.

Eines unserer wesentlichen Ziele ist die Verbesserung der rechtlichen und ökonomischen Bedingungen. Nach der Novellierung des Urheberrechts 2003, dem daran sich anschließenden sogenannten “Vergütungsstreit“ und zahlreichen Übersetzerklagen bis hin zu höchstrichterlichen Urteilen des Bundesgerichtshofes (2009 ff.) konnte der VdÜ 2014 mit einer Gruppe von Verlagen eine Gemeinsame Vergütungsregel vereinbaren.

(23.2.2024)