Unterstützung in Notlagen (Sozialfonds) und ein Zuschuss zur Altersvorsorge (AVW II) können bei der VG WORT – einer gemeinsamen Einrichtung der Urheberinnen und Verlage – auch von Literaturübersetzerinnen beantragt werden. Diese sind als Urheberinnen der deutschen Texte ebenfalls „Wortautoren“ bzw. „Autoren“ im Sinne der VG WORT, müssten vor Antragstellung aber Wahrnehmungsberechtigte der VG WORT sein. 

 

Sozialfonds

Der Sozialfonds ist für akute Notlagen gedacht, die immer im Einzelfall bewertet und entschieden werden. Ein solcher Fall kann beispielsweise eine länger andauernde Arbeitsunfähigkeit sein, die durch eine schwerwiegende Krankheit oder einen Unfall verursacht wurde. 

Wer bedürftig und ohne Vermögen ist, kann einen Antrag stellen, den man auf Anfrage über das Kontaktformular der VG WORT erhält. Entschieden wird dann über ständige oder einmalige Zuwendungen bzw. ein zinsloses Darlehen. 

Kurzdarstellung und Richtlinie des Sozialfonds auf der Website der VG WORT.

(Ein ergänzender Hinweis: KSK-Versicherte können durch Zusatzbeiträge zur ihrer gesetzlichen Krankenkasse Ansprüche auf „vorgezogenes Krankengeld“ sichern.)


Zuschuss zur ergänzenden Altersvorsorge

Um die Altersvorsorge kümmert sich das Autorenversorgungswerk (AVW), das seit der Schließung des AVW I für Neuanträge in veränderter Form als AVW II weiter existiert. Zwischen dem Jahr des 50. Geburtstages und dem Jahr des Renteneintritts kann einen einmaligen Zuschuss von max. 7500 Euro beantragen, wer zuletzt fünf Jahre hauptberuflich als freiberufliche Autorin tätig war – zugänglich ist der Antrag im Meldeportal T.O.M. 

Als Ergänzung zur gesetzlichen Rente gelten solche Sparverträge sowie Kapitallebens- und Rentenversicherungen, die nicht vor dem 60. Geburtstag ausgezahlt werden und mindestens 5000 Euro umfassen. Im Zweifel gilt: Kontakt aufnehmen und nachfragen!

Kurzdarstellung und Richtlinie des Autorenversorgungswerks auf der Website der VG WORT. Ausführliches Interview bei ver.di.

 

PS: Der Beitrag gebraucht das generische Femininum, Männer und andere Geschlechter sind selbstverständlich mitgemeint.