Logo des Schweizer Übersetzerhauses Looren

Es können sich Übersetzerinnen und Übersetzer aus dem Schengenraum und der EU bewerben, für die bei der Einreise in die Schweiz keine Quarantänepflicht gilt. Verlangt wird außerdem ein negativer PCR-Test, der bei der Ankunft nicht älter als 72 Stunden ist – vor der Anmeldung beachte man bitte das örtliche Schutzkonzept sowie die Einreisebestimmungen in die Schweiz

Weiter teilt das Übersetzerhaus Looren mit: „Ob freie Zimmer zur Verfügung stehen, sehen Sie in unserem Online-Kalender. Anreisetage sind jeweils nur montags und freitags, die Abreise ist jeden Tag möglich. Wir freuen uns, wenn Sie weiterhin von unserem vielfältigen Angebot an Online-Veranstaltungen, Weiterbildungen und Stipendien Gebrauch machen.“

Weitere Informationen auf der Looren-Website

(24.3.2021)