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Die Stellungnahme des VdÜ beschreibt die wirtschaftliche Situation der Literaturübersetzer/innen, die „durch stagnierende, teils rückläufige Honorare gekennzeichnet“ ist, und bezeichnet die rechtliche Situation als unbefriedigend, da sie den „gravierenden Disparitäten im Kräfteverhältnis zwischen Worturhebern und Verlagen“ realistisch nicht Rechnung trägt.

Der Übersetzerverband fordert wirksame Instrumente für eine angemessene Vergütung, etwa eine „verbandliche Vertretungsvollmacht in einem anonymisierten Verfahren“, und legt auch einen konkreten Lösungsansatz vor:

Eine Verlegerbeteiligung wird automatisch und ohne Möglichkeit zum Opt-Out durch die Urheber dann eingeräumt, wenn der jeweilige Verlag mit Urheberverbänden einschlägige Vergütungsregeln aufgestellt oder sich solchen angeschlossen hat. In allen anderen Fällen wird die gegenwärtig geltende Zustimmungsregel nach Erscheinen des Werks beibehalten.

Alle Fakten und Argumente in der Stellungnahme des VdÜ zum Diskussionsentwurf des BMJV zur Umsetzung der EU-Richtlinie Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (Januar 2020); siehe ergänzend die entsprechende Ver.di-Stellungnahme, die Stellungnahme des VS sowie die Stellungnahme der Initiative Urheberrecht.

(30.01.2020)