Wenn ihr die gewerkschaftliche Beratung und Hilfe eines Anwalts braucht, ist der erste Schritt ein Antrag auf Rechtsschutz. Es bietet sich jedenfalls an, zuvor VdÜ-Vertragsberatung zu kontaktieren. Bitte wendet euch auf keinen Fall auf eigene Faust an einen Anwalt eurer Wahl – den müsstet ihr nämlich selbst bezahlen.

Zuständig für den ver.di-Rechtsschutz ist euer Bezirk:

  1. Euer erster Ansprechpartner ist der/die ver.di-Fachsekretär/in für den VS auf Landesebene, er oder sie berät euch vor dem Rechtsschutzantrag. Die Kontaktdaten finden sich in einer Übersicht bei ver.di verlinkt.
  2. In Absprache mit dem Fachsekretariat geht dann der Rechtsschutzantrag an den zuständigen Bezirk. Damit verbunden ist in der Regel die Empfehlung, einen Fachanwalt (RA Struppler von der Kanzlei Beisler & Struppler in München) zu beauftragen. Der ver.di-Bezirk schaltet den Anwalt ein.
  3. Sobald das Prozedere anläuft, sollten die VS-Geschäftsführung und das VdÜ-Vertragsberatungsteam benachrichtigt werden; beide Ansprechpartner schaltet ihr bitte auch ein, falls es zwischendurch einmal „haken“ sollte: und .

Voraussetzungen für den Rechtsschutz in ver.di

Rechtsschutz ist eine teure Leistung der Gewerkschaft für ihre Mitglieder. Sie wird solidarisch über die Beiträge finanziert, muss also auch an bestimmte Voraussetzungen gebunden sein:

  • Mitgliedschaft in ver.di
  • Satzungsgemäße Beitragszahlung
  • Erfüllung der Wartezeit (Rechtsschutz beginnt 3 Monate nach dem Eintritt)
  • Einschlägigkeit der Rechtsstreitigkeit
  • Aussicht auf Erfolg
  • schriftlicher Antrag

Zum Herunterladen:
Auszug aus der Rechtsschutzrichtlinie zu § 19 der ver.di-Satzung